Supik | Statistik und Rassismus | Buch | 978-3-593-50197-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 968, 411 Seiten, Format (B × H): 142 mm x 214 mm, Gewicht: 504 g

Reihe: Campus Forschung

Supik

Statistik und Rassismus

Das Dilemma der Erfassung von Ethnizität

Buch, Deutsch, Band 968, 411 Seiten, Format (B × H): 142 mm x 214 mm, Gewicht: 504 g

Reihe: Campus Forschung

ISBN: 978-3-593-50197-0
Verlag: Campus


Seit 2000 gilt in der Europäischen Union das Antidiskriminierungsgesetz. Der Bedarf, Daten über die Ethnizität von Menschen zu erheben, ist seither deutlich gewachsen. Am Beispiel des britischen Zensus zeigt Linda Supik, dass die statistische Erfassung von Ethnizität zwar unvermeidlich rassifizierende Effekte hervorbringt. Sie macht Rassismus aber auch als strukturelles Problem europäischer Gesellschaften thematisierbar, sichtbar und gezielt bekämpfbar.
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Inhalt

Dank 9

1 Einleitung 11

1.1 Ethnizitätsdaten oder Migrationsdaten? 18

1.2 Theoretische Perspektive: Gouvernementalität und kritisches Weißsein 21

1.3 Gegenstandsbestimmung: Statistik, amtliche Statistik und der Zensus 26

1.4 Gegenstandsbestimmung: Rassismus, ›Rasse‹/Ethnizität und rassifizierte Subjektpositionen 30

1.5 Aufbau der Studie 35

1.6 Zur Übersetzung von Namen und Zensuslabels 40

Erster Teil: Statistik und Rassismus

2 Erfassen - Statistik als biopolitische Erfassungstechnologie der Bevölkerung 45

2.1 Anfänge im achtzehnten Jahrhundert: Ein neues "Wissen des Staates über den Staat" 47

2.2 "Statistischer Enthusiasmus", Rassismus, National- und Kolonialstaaten im neunzehnten Jahrhundert 55

2.2.1 Statistik meets Eugenik und Rasseforschung 57

2.2.2 Einschub: Biologische Rasseforschung gestern und heute 60

2.3 Aufhebung des Statistikgeheimnisses und Einführung der Melderegister im Nationalsozialismus 64

2.4 Volkszählungsboykott in Westdeutschland in den 1980ern 68

2.5 Amtliche Statistik in der Gegenwart 70

3 Zählen und Ordnen 75

3.1 Zählen - Die Macht des Zahlenwissens 75

3.2 Ordnen - Taxonomie als Wissens- und Regierungstechnik 81

3.2.1 Ordnungen des Wissens, Ordnungen des Regierens 82

3.2.2 Die ordnende Erfassung der Bevölkerung - Ordentlich erfasste Subjekte 90

3.2.3 Making Up People - Leute sortieren 93

3.2.4 Die Erfassung von ›Rasse‹/Ethnizität - Statistische Praxen verschiedener Staaten 99

3.2.5 Making Up Ethnicities in der amtlichen Statistik 111

3.3 Erfasste und Gewusste: Das Subjekt in der Statistik 114

4 Messen - Ethnizitätsdaten erheben?

Mittelbare und institutionelle Diskriminierung messen 117

4.1 Wofür messen? Diskriminierende Zwecke der Erhebung von Ethnizitätsdaten 118

4.1.1 Migration überwachen 121

4.1.2 Rasterfahndung und Generalverdacht: Ethnisches Profiling 122

4.1.3 Integrationsleistungen von Migrant_innen und soziale Kohäsion überwachen 124

4.1.4 Diversität und den Schutz kultureller Räume fördern 126

4.2 Antidiskriminierung in der EU: Ein politisches Programm im Entstehen 128

4.2.1 Entwicklungen auf EU-Ebene 128

4.2.2 Britanniens Race Relations-Gesetzgebung als Vorbild für die EU-Nichtdiskriminierungsrichtlinien 137

4.2.3 Antidiskriminierung in Deutschland 140

4.2.4 Unmittelbare und mittelbare, strukturelle und institutionelle Diskriminierung 146

4.3 Mit Statistik gegen rassistische Diskriminierung? 151

4.3.1 Wie genau Diskriminierung messen? 151

4.3.2 Datenschutz 158

4.3.3 Zentrale Dilemmata 160

4.3.4 Der Wille zum Nichtwissen? Vorsichtige Thematisierung von Ethnizitätsdaten in Deutschland 167

Resümierendes zum ersten Teil: Statistik und Rassismus 174

Zweiter Teil: Die Ordnung von ›Rasse‹/Ethnizität im Zensus von England und Wales

5 Entstehung und Wandel der Ordnung von ›Rasse‹/Ethnizität im Zensus von England und Wales 179

5.1 Die Vorgeschichte der Ethnizitätsfrage: "Es ist prinzipiell falsch, solche Daten zu erheben" 182

5.2 Zensus 1981: Scheitern beim ersten Anlauf 186

5.3 Zensus 1991: Gewöhnung der Bevölkerung durch lokale Monitoringpraxen 198

5.4 Zensus 2001: Ethnische Ordnung 2.0 und die Kategorie "Mixed" 210

5.4.1 Die "Mixed"-Kategorien 219

5.4.2 Die Frage nach Religion 228

5.5 Zensus 2011: Das Wuchern des Wissens über Ethnizität 230

5.5.1 Konkrete Vorbereitungen für 2011 230

5.5.2 Änderungen in der Taxonomie 239

5.5.3 Sozialwissenschaftliche Kommentierungen 243

5.5.4 Die Frage nach nationaler Identität 251

5.5.5 Die Frage nach Sprache(n) 255

5.6 Zwischenresümee 256

6 Zur Vorgehensweise bei der Sekundäranalyse der ONS-Nutzer_innenbefragung 265

6.1 Methodologie 266

6.2 Datenkorpus 268

6.3 Materialreduktion, Methodik und Leitfragen 272

7 Tickbox Politics - Ergebnisse der Sekundäranalyse 281

7.1 Wer spricht hier? Gewusste und Wissbegierige 281

7.1.1 Portrait 1: African Women's Group Aberdeen 282

7.1.2 Portrait 2: Federation of Irish Societies 290

7.1.3 Portrait 3: NHS Sickle Cell and Thalassaemia Screening Programme 294

7.2 Die Kategorie "Weiß" und das Weißsein 302

7.2.1 English only - Die Antwort des Steadfast Trust 308

7.3 Themen des Diskurses: Identitätspolitische Kampagnen, Ordnung und Chaos 313

7.3.1 Kampagnen 314

7.3.2 Ordnung und Chaos 317

7.4 Who doesn't fit in a box? Auf der Suche nach den ›Unordentlichen‹ 326

7.4.1 Die Kategorie "Mixed" 327

7.4.2 Die Mehrfachantwortenoption 333

7.4.3 Eine offene Frage als Alternative? 334

7.4.4 Antwortverweigerung 340

7.4.5 "In my mind I am British full stop" 341

7.5 Worum es ursprünglich ging: Messung von Diskriminierung 345

7.6 Resümee der Untersuchung der Nutzer_innenbefragung 350

8 Statistik und Rassismus - der Wille zum Wissen oder zum Nicht-Wissen? 355

Literatur 369

Anhang 401

Register 405


Einleitung
Als im Jahr 1860 wie alle zehn Jahre seit 1790 in den USA der Zensus durchgeführt wurde, erhielt das durchführende Zensuspersonal, welches mit Fragebögen von Haus zu Haus ging, die folgende schriftliche Anweisung:

In all den Fällen, wenn die Person weiß ist, lassen Sie das Feld leer; in all den Fällen, wenn die Person schwarz ohne Mischung ist, tragen sie den Buchstaben ›B‹ ein; wenn ein Mulatte, oder gemischten Blutes, schreiben Sie ›M‹; bei einem Indianer [Indian], schreiben Sie ›Ind.‹ Es ist sehr erstrebenswert, dass diese Anweisungen sorgfältig befolgt werden. (zitiert nach Nobles 2000: 187)
An dieser technischen Instruktion zur Durchführung der statistischen Bevölkerungserfassung verblüffte mich ein kleines Detail besonders: Die ausdrückliche Anweisung, weiße* Personen bei ihrer Erfassung für die Statistik nicht als weiß zu markieren, sondern nur alle anderen, gleich ob frei oder versklavt, zu kennzeichnen, in Kategorien einzuordnen und mit Labels zu versehen, ist ein ungewöhnlich entlarvender Fund und Beleg für die Funktionsweise von rassistischer Herrschaft. Denn Herrschaft markiert sich in der Regel nicht selbst, sie benennt ihren eigenen Standpunkt nicht, durch die De-Thematisierung normalisiert sie ihn, sichert ihn ab und macht ihn zum einzig legitimen universalisierten Blickwinkel. Hier wird das Nicht-Markieren paradoxerweise explizit: "Lassen Sie das Feld leer". Aus der Sicht heutiger Umfrageforschung und anderer Datenerhebungstechniken ist das unprofessionell, so können ›weiße‹ nicht von fehlenden Werten (missing values) unterschieden werden.
Die staatliche Erfassung und Ordnung der Bevölkerung in Kategorien der ›Rasse‹/Ethnizität* ist unter gewandelten Vorzeichen 150 Jahre später weiter in vielen Staaten der Welt üblich und derzeit in Europa verstärkt Gegenstand politischer Aushandlungen. Die Europäische Union hat etwa seit der Jahrtausendwende ein Politikfeld zum Schutz vor Diskriminierung ihrer Bevölkerungen etabliert, welches den bisherigen Fokus auf die Dimension Geschlecht ausweitet auf weitere Dimensionen sozialer Identität bzw. Ungleichheit. Neben Geschlecht sollen fortan auch die Dimensionen der sexuellen Orientierung/Identität, der Behinderung, des Alters, der Religion/Weltanschauung, sowie der ›Rasse‹/ethnischen Herkunft vor Diskriminierung geschützt sein. Im Rahmen dieser Politiken wird von Politiker_innen, Bürokrat_innen, Menschenrechtsorganisationen, Jurist_innen, und Sozialwissenschaftler_innen zunehmend die Erhebung statistischer Daten gefordert (Simon 2004, 2007, Solanke 2007, Mannila 2005, Makkonen 2007a, 2007b, Goldston 2001, 2004, Krizsán 2001, Jacobs u.a. 2009). Die EU fordert die regelmäßige Erhebung von zusätzlichen Gleichstellungsdaten nicht, empfiehlt sie jedoch ausdrücklich, um den Status Quo in Bezug auf Gleichstellung in allen sechs Dimensionen feststellen, positive wie negative Tendenzen erkennen, sowie den Erfolg sogenannter Positiver Maßnahmen evaluieren zu können. Dieses neue Mandat zum Schutz vor Diskriminierung, welches sich die EU-Staaten und ihre demokratischen Gesellschaften gegeben haben, stellt diese vor komplexe Herausforderungen: So sollen explizit die zu schützenden Dimensionen auch in ihrer Intersektionalität (oder Mehrdimensionalität) berücksichtigt werden, um auch gegen Mehrfachdiskriminierung vorgehen zu können.
Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien gehen in ihrer Bestimmung von direkter und indirekter Diskriminierung von der Betroffenenperspektive und den Effekten benachteiligender Handlungen, institutioneller Regelungen und Strukturen aus und damit weg von einem täter- oder verursacherzentrierten Diskriminierungsbegriff, der nach Intentionalität fragt. Insbesondere die Identifizierung von indirekter Diskriminierung im Sinne struktureller und institutioneller Benachteiligung kann durch Statistiken unterstützt werden. Dies erfordert wiederum die statistische Einteilung, Klassifizierung, und Ordnung der Bevölkerungen in Kategorien, die in unterschiedlichem Ausmaß von Diskriminierung betroffen sein können.
Für diesen Verwendungszweck erhobene Daten der ›Rasse‹/Ethnizität hätten nicht das Ziel, die Größe von verschiedenen ethnischen oder rassifizierten Kollektiven in der Gesellschaft zu bestimmen. Sie hätten das Ziel, die Verteilung von gesellschaftlichen Teilhabechancen, Diskriminierung und Ungleichheit entlang solcher vor allem durch Fremdzuschreibungen generierter, ethnisierter und rassifizierter Trennlinien zu bestimmen, um Chancengleichheit herzustellen und Gleichstellung zu erreichen. Die für den Zweck der Diskriminierungsmessung statistisch gebildeten Kategorien hätten darüber hinaus keine Relevanz.
Statistische Daten über die sechs vor Diskriminierung geschützten Dimensionen, abgesehen von Geschlechter- und Geburtsdaten, werden bisher entweder gar nicht (die sexuelle Orientierung), oder nur in einzelnen EU-Staaten auf Grundlage sehr unterschiedlicher Kategorisierungen erhoben, was ihre Vergleichbarkeit verhindert oder zumindest sehr erschwert. Insbesondere ist dies für die gesellschaftliche Ungleichheitsdimension von ›Rasse‹/Ethnizität der Fall, die im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht. Die britische amtliche Statistik, der zentrale Untersuchungsgegenstand dieser Studie, verfügt - im europäischen Kontext als große Ausnahme - über solche Daten der ›Rasse‹/Ethnizität.
Der politisch-geografische Rahmen meiner Untersuchung ist der Europas, in weiten Teilen beschränkt auf das Gebiet der europäischen Union, teilweise auch ausgedehnt auf das Einflussgebiet des Europarates. Im Fokus werden zumeist das Vereinigte Königreich und Deutschland stehen. Ich betrachte die britische statistische Erfassungspraxis von ›Rasse‹/Ethnizität aus einer deutschen Perspektive, das heißt vor dem Hintergrund, dass diese Praxis, die in Britannien geradezu zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist, in deutschen Kontexten eher Irritation oder sogar Verstörung hervorruft. Ist eine solche Datenerhebungspraxis wie die britische nicht bereits zutiefst rassistisch? Wie kann sie als Mittel zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung angesehen werden?
Die europäischen Gesellschaften, in all ihrer ethno-kulturellen Heterogenität und mit nationalen Besonderheiten, sind gekennzeichnet durch rassistische Strukturen, in denen weiße einheimische Mehrheiten die hegemoniale Stellung innehaben, und migrantische Minderheiten und Minderheiten of Color* zwar zunehmend politische Bedeutung gewinnen, aber gesellschaftlich marginalisiert sind. Während die Ausweitung von staatlichen Nicht-Diskriminierungspolitiken auf die Dimension ›Rasse‹/ Ethnizität als Reaktion auf die Forderungen marginalisierter Minderheiten und deren (zögerliche) Anerkennung gesehen werden kann, treten damit von sozialen Bewegungen errungene Demokratisierungserfolge in den Bereich von Regierungspraxen eines Staates (bzw. eines Suprastaates und seiner Mitgliedsstaaten) ein, der selbst ein entscheidender Teil der rassistischen Strukturen ist, und für deren Entstehen und Fortbestehen maßgeblich verantwortlich ist. Die Europäische Union erlässt ein Diskriminierungsverbot "aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft" (RL 2000/43/EG), schließt aber andererseits weiterhin Drittstaatsangehörige von der Teilhabe aus, basierend auf den unterschiedlichen Staatsangehörigkeitsgesetzen ihrer Mitgliedstaaten. Als zentrale Institution gesellschaftlicher Macht konzentriert der Staat, wenn auch nicht ausschließlich, so doch entscheidend weiße Hegemonie und ist von den Interessen weißer, nationaler Mehrheitsgesellschaften geprägt. "[D]er rassische [racial*] Staat in all seinen Formen [ist] ein entscheidender Faktor für das Erscheinungsbild gegenwärtiger rassischer [racial] und ethnischer Beziehungen in vielen unterschiedlichen Gesellschaften. Es ist allerdings beachtenswert, dass antirassistische Mobilisierung auf der anderen Seite helfen kann, staatliche Institutionen und Politikprogramme zu gestalten" (Solomos 2003: 243). Damit sei hier für den Einstieg der mindestens widersprüchliche Status Quo in Sachen Staatsrassismus und -Antirassismus in Europa umrissen.
Die Erhebung von Statistiken ist eine relativ alte Regierungstechnologie, worauf schon die Wortverwandtschaft von ›Staat‹ und ›Statistik‹ hinweist. Etymologisch leitet sich Statistik aus dem italienischen il statista = der Staatsmann ab (Diekmann 2001, 80, vgl. Hess/Karakayal? 2007: 39). Hier sei fürs Erste sehr vereinfachend Statistik als eine, vielleicht die zentrale Regierungstechnologie und als Erfassungstechnologie der Bevölkerung bezeichnet. Das Zählen und Vermessen der Bevölkerungen, ihrer Besitztümer, Handelsaktivitäten, Finanzen, Wohnverhältnisse, ihres Gesundheitszustandes, Bildungsniveaus, ihrer Fertilität, Werktätigkeit usw. fließt als Entscheidungsgrundlage ein in jegliche Praxen modernen Regierens.
Zählbarkeit wiederum setzt eine eindeutige Identifizierbarkeit und ›Ordenbarkeit‹ (Kategorisierbarkeit) voraus, die durch die Etablierung von Klassifikationssystemen oder Taxonomien hergestellt wird. Der kanadische Wissenschaftshistoriker und -philosoph Ian Hacking wies bereits 1982 mit seinem Aufsatz Biomacht und die Lawine der gedruckten Zahlen auf die Bedeutung der Statistik für die Biopolitik der Bevölkerung hin. Er betont den speziellen Subjektivierungsprozess, durch den die statistische Methode sich die Individuen unterwirft: Die Einordnung der Individuen in Kategorien. Hacking spricht vom "subversiven, unintendierten" Effekt des Zählens (Hacking 1982: 280), oder vielmehr dessen unausgesprochener Voraussetzung. Alain Desrosières spricht in Bezug auf diese taxonomische Arbeit vom "unbekannten Gesicht der wissenschaftlichen und politischen Arbeit" (Desrosières 2005: 263). "Das Zählen erfordert Arten von Dingen oder Leuten, um sie zu zählen. Das Zählen hungert nach Kategorien" (Hacking 1982: 280). Die taxonomische, das heißt kategorienbildende Arbeit, die (amtliche) Statistik zunächst zu leisten hat, ehe gezählt und gemessen werden kann, ist Gegenstand dieser Studie.


Linda Supik ist Research Fellow im Forschungsschwerpunkt Interkultur am Kulturwissenschaftlichen Institut (KWI) Essen.


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