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E-Book, Deutsch, 221 Seiten

Seidl / Voß Die zweite Chance

So retten Sie Ihr Unternehmen mit dem Insolvenzplanverfahren

E-Book, Deutsch, 221 Seiten

ISBN: 978-3-593-40212-3
Verlag: Campus
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Fast alle der von den Autoren beratenen Unternehmen, bei denen das Insolvenzplanverfahren durchgeführt wurde, existieren noch heute. Die Praxis zeigt, dass das Insolvenzplanverfahren tatsächlich ein wirksames Mittel zur Sanierung von Unternehmen in der Krise ist. Es bietet eine echte Alternative zur bislang praktizierten Methode, mit der oftmals nur der endgültige Absturz eines Unternehmens besiegelt wird.
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Inhalt

Prolog 9

Kapitel 1
Grundzüge der Sanierung über das Insolvenzrecht15

Eine ganz alltägliche Geschichte15

Wie aus einer Krise ein Erfolg wurde23

Privatisierung des Insolvenzrechts34

Kapitel 2
Sanierungsinstrumente der Insolvenz50

Sonderrechte des Verwalters51

Vorfinanzierungseffekt72

Befreiung von Verbindlichkeiten82

Kreditrahmen104

Kontrollmöglichkeiten der Gläubiger109

Eigenverwaltung111

Kapitel 3
Aktive Nutzung der Sanierungseffekte117

Determinanten eines erfolgreichen Insolvenzplanverfahrens117

Vorinsolvenzphase118

Insolvenzeröffnungsphase123

Insolvenzphase126

Nachinsolvenzphase127

Kapitel 4
Vorteile eines Insolvenzplanverfahrens für die Beteiligten130

Generelle Vorteile130

Vorteile für Gesellschaft und Gesellschafter133

Gläubiger140

Investor152

Kapitel 5
Vorurteile gegenüber dem Insolvenzplanverfahren155

Generelle Kritik der Insolvenzverwalter am Planverfahren156

Vorurteil: Schneller und leichter mit dem Asset-Deal161

Vorurteil: Sanierungsgewinne führen sofort zur erneuten Insolvenz164

Vorurteil: Planverfahren bieten keine Rechtssicherheit165

Vorurteil: Schuldner als Insolvenzplanproblem167

Kapitel 6
Folgen verspäteter Insolvenzanmeldung173

Strafrechtliche Folgen175

Zivilrechtliche Folgen180

Kapitel 7
Antragsgründe184

Zahlungsunfähigkeit184

Überschuldung186

Drohende Zahlungsunfähigkeit189

Kapitel 8
Verfahrensablauf im Planverfahren192

Initiativrecht193

Gerichtliche Vorprüfung des Insolvenzplans195

Darstellender Teil des Insolvenzplans198

Gestaltender Teil des Insolvenzplans201

Plananlagen201

Erörterungs- und Abstimmungstermin202

Abstimmungsprozedere203

Einflussnahme des Insolvenzverwalters auf den Plan208

Annahme des Plans/Beendigung des Verfahrens209

Kapitel 9
Ausblick212

Register216


Mit der seit dem 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung ist eine umfassende Reform herbeigeführt worden, die jedoch von der breiten Öffentlichkeit und der beratenden Zunft gar nicht oder nur in geringem Umfang wahrgenommen wurde.

In den Medien und sonstigen Berichterstattungen erfährt man herkömmlicherweise nur etwas über die Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung. Diese beiden Rechtsinstitute sind zwar notwendige Gesetzesänderungen zur Entschuldung privater Haushalte, bilden jedoch nicht den eigentlichen Kern der Reform.

Im Gegensatz zu Konkurs-, Vergleichs- (für die alten Bundesländer) beziehungsweise Gesamtvollstreckungsordnung (für die neuen Bundesländer) ist das Leitmotiv der Insolvenzordnung die Sanierung notleidender Unternehmen und damit der Erhalt der Arbeitsplätze und die Verringerung des gesamtvolkswirtschaftlichen Schadens. Hierzu wurde in Anlehnung an das amerikanische Recht das Insolvenzplanverfahren neu in das Gesetz aufgenommen. Dieser neue, aus deutscher Sicht geradezu revolutionäre Ansatz der Unternehmenssanierung ist bisher nicht in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gedrungen. Die Sanierungsmöglichkeiten, die das Insolvenzplanverfahren bietet, können mit einer "Blackbox" verglichen werden, deren Inhalt nur einer kleinen Schar von Spezialisten bekannt ist.

Auf Nachfragen bei einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater bezüglich des Sinns und Zwecks des Insolvenzplans und hinsichtlich der hierdurch erzielten Sanierungseffekte erfolgt in aller Regel keine befriedigende Antwort - vielmehr gibt es vage Ausflüchte. Wenn die (drohende) Krise das Unternehmen bereits überschattet, kann der Berater Maßnahmen zur Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens anbieten, indem er beispielsweise

-- dem Unternehmer die Verbindlichkeiten auf ein erträgliches Maß reduziert;

-- das Unternehmen von ungünstigen Vertragsverhältnissen kurzfristig und ohne Schaden löst;

-- den notwendigen Personalabbau kostenoptimal gestaltet oder auch

-- hilft, das Unternehmen von den Sozialplankosten eines notwendigen Personalabbaus zu befreien.

Das alles sollte im optimalen Fall geschehen, ohne dass neues Geld in die Hand genommen werden muss.

Vielfach wird ein Investor auch nicht darauf hingewiesen, dass er statt eines Asset-Deals auch andere Möglichkeiten hat, das insolvente Unternehmen nach seinen Vorstellungen zu sanieren.

In der Praxis spielt das Insolvenzplanverfahren bislang eine untergeordnete Rolle, da es denjenigen, die es angehen sollte - Unternehmer, Gläubiger und Investoren -, weitgehend unbekannt ist.

Dies veranschaulicht deutlich die von Schulze & Braun erfasste Insolvenzplanstatistik. So wurden im Jahr 2001 insgesamt lediglich 79 und im Jahr 2002 gerade einmal 121 Unternehmen über das Insolvenzplanverfahren saniert. Im Jahr 2003 erhöhte sich die Zahl der Sanierungen über das Insolvenzplanverfahren auf 126. Setzt man diese Zahlen ins Verhältnis zu der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen dieser Jahre, so wurden lediglich 0,243 Prozent (2001), 0,321 Prozent (2002) und 0,32 Prozent (2003) der insolventen Unternehmen über das Planverfahren gerettet. Wenn Unternehmer, Gläubiger und Investoren mehr über das Sanierungsinstrument des Insolvenzplans gewusst hätten, so wäre die Zahl der Insolvenzplanverfahren nach unserer Überzeugung deutlich höher ausgefallen.


Andrew Seidl ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und als Insolvenzverwalter tätig. Dr. Torsten Voß ist Geschäftsführer der Unternehmensberatung Logos Consult, die unter anderem auf Insolvenzberatungen spezialisiert ist. Zusammen haben Andrew Seidl und Dr. Torsten Voß bereits zahlreiche Insolvenzplanverfahren erfolgreich abgewickelt.


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