So retten Sie Ihr Unternehmen mit dem Insolvenzplanverfahren
E-Book, Deutsch, 221 Seiten
ISBN: 978-3-593-40212-3
Verlag: Campus
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Autoren/Hrsg.
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Inhalt
Prolog 9
Kapitel 1
Grundzüge der Sanierung über das Insolvenzrecht15
Eine ganz alltägliche Geschichte15
Wie aus einer Krise ein Erfolg wurde23
Privatisierung des Insolvenzrechts34
Kapitel 2
Sanierungsinstrumente der Insolvenz50
Sonderrechte des Verwalters51
Vorfinanzierungseffekt72
Befreiung von Verbindlichkeiten82
Kreditrahmen104
Kontrollmöglichkeiten der Gläubiger109
Eigenverwaltung111
Kapitel 3
Aktive Nutzung der Sanierungseffekte117
Determinanten eines erfolgreichen Insolvenzplanverfahrens117
Vorinsolvenzphase118
Insolvenzeröffnungsphase123
Insolvenzphase126
Nachinsolvenzphase127
Kapitel 4
Vorteile eines Insolvenzplanverfahrens für die Beteiligten130
Generelle Vorteile130
Vorteile für Gesellschaft und Gesellschafter133
Gläubiger140
Investor152
Kapitel 5
Vorurteile gegenüber dem Insolvenzplanverfahren155
Generelle Kritik der Insolvenzverwalter am Planverfahren156
Vorurteil: Schneller und leichter mit dem Asset-Deal161
Vorurteil: Sanierungsgewinne führen sofort zur erneuten Insolvenz164
Vorurteil: Planverfahren bieten keine Rechtssicherheit165
Vorurteil: Schuldner als Insolvenzplanproblem167
Kapitel 6
Folgen verspäteter Insolvenzanmeldung173
Strafrechtliche Folgen175
Zivilrechtliche Folgen180
Kapitel 7
Antragsgründe184
Zahlungsunfähigkeit184
Überschuldung186
Drohende Zahlungsunfähigkeit189
Kapitel 8
Verfahrensablauf im Planverfahren192
Initiativrecht193
Gerichtliche Vorprüfung des Insolvenzplans195
Darstellender Teil des Insolvenzplans198
Gestaltender Teil des Insolvenzplans201
Plananlagen201
Erörterungs- und Abstimmungstermin202
Abstimmungsprozedere203
Einflussnahme des Insolvenzverwalters auf den Plan208
Annahme des Plans/Beendigung des Verfahrens209
Kapitel 9
Ausblick212
Register216
Mit der seit dem 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung ist eine umfassende Reform herbeigeführt worden, die jedoch von der breiten Öffentlichkeit und der beratenden Zunft gar nicht oder nur in geringem Umfang wahrgenommen wurde.
In den Medien und sonstigen Berichterstattungen erfährt man herkömmlicherweise nur etwas über die Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung. Diese beiden Rechtsinstitute sind zwar notwendige Gesetzesänderungen zur Entschuldung privater Haushalte, bilden jedoch nicht den eigentlichen Kern der Reform.
Im Gegensatz zu Konkurs-, Vergleichs- (für die alten Bundesländer) beziehungsweise Gesamtvollstreckungsordnung (für die neuen Bundesländer) ist das Leitmotiv der Insolvenzordnung die Sanierung notleidender Unternehmen und damit der Erhalt der Arbeitsplätze und die Verringerung des gesamtvolkswirtschaftlichen Schadens. Hierzu wurde in Anlehnung an das amerikanische Recht das Insolvenzplanverfahren neu in das Gesetz aufgenommen. Dieser neue, aus deutscher Sicht geradezu revolutionäre Ansatz der Unternehmenssanierung ist bisher nicht in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gedrungen. Die Sanierungsmöglichkeiten, die das Insolvenzplanverfahren bietet, können mit einer "Blackbox" verglichen werden, deren Inhalt nur einer kleinen Schar von Spezialisten bekannt ist.
Auf Nachfragen bei einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater bezüglich des Sinns und Zwecks des Insolvenzplans und hinsichtlich der hierdurch erzielten Sanierungseffekte erfolgt in aller Regel keine befriedigende Antwort - vielmehr gibt es vage Ausflüchte. Wenn die (drohende) Krise das Unternehmen bereits überschattet, kann der Berater Maßnahmen zur Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens anbieten, indem er beispielsweise
-- dem Unternehmer die Verbindlichkeiten auf ein erträgliches Maß reduziert;
-- das Unternehmen von ungünstigen Vertragsverhältnissen kurzfristig und ohne Schaden löst;
-- den notwendigen Personalabbau kostenoptimal gestaltet oder auch
-- hilft, das Unternehmen von den Sozialplankosten eines notwendigen Personalabbaus zu befreien.
Das alles sollte im optimalen Fall geschehen, ohne dass neues Geld in die Hand genommen werden muss.
Vielfach wird ein Investor auch nicht darauf hingewiesen, dass er statt eines Asset-Deals auch andere Möglichkeiten hat, das insolvente Unternehmen nach seinen Vorstellungen zu sanieren.
In der Praxis spielt das Insolvenzplanverfahren bislang eine untergeordnete Rolle, da es denjenigen, die es angehen sollte - Unternehmer, Gläubiger und Investoren -, weitgehend unbekannt ist.
Dies veranschaulicht deutlich die von Schulze & Braun erfasste Insolvenzplanstatistik. So wurden im Jahr 2001 insgesamt lediglich 79 und im Jahr 2002 gerade einmal 121 Unternehmen über das Insolvenzplanverfahren saniert. Im Jahr 2003 erhöhte sich die Zahl der Sanierungen über das Insolvenzplanverfahren auf 126. Setzt man diese Zahlen ins Verhältnis zu der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen dieser Jahre, so wurden lediglich 0,243 Prozent (2001), 0,321 Prozent (2002) und 0,32 Prozent (2003) der insolventen Unternehmen über das Planverfahren gerettet. Wenn Unternehmer, Gläubiger und Investoren mehr über das Sanierungsinstrument des Insolvenzplans gewusst hätten, so wäre die Zahl der Insolvenzplanverfahren nach unserer Überzeugung deutlich höher ausgefallen.