Seefelder Haftungs- und strafrechtliche Risiken bei der Unternehmensführung
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-95554-520-8
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Die Leitung von Unternehmen Band 3
E-Book, Deutsch, Band Band 3, 121 Seiten
Reihe: Die Leitung von Unternehmen
ISBN: 978-3-95554-520-8
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Haftungsrisiken für die Geschäftsführer und Vorstände bei der Unternehmensführung
Reduzierung des Risikos, Verbraucherinsolvenzverfahren
Darstellung typischer Straftatbestände
Führung durch Budgetierung
Die meisten Unternehmen mit Haftungsbeschränkungen werden in der Rechtsform der GmbH geführt und in der Regel ist der Geschäftsführer der GmbH ein Gesellschafter. Die Rechtsform der GmbH wird vorrangig deshalb gewählt, um das Privatvermögen vor den Risiken unternehmerischer Tätigkeit zu schützen. Allerdings zeigt die Praxis, dass dies nicht immer gelingt, vor allem dann nicht, wenn die GmbH in die Krise kommt. Üblicherweise haben die Geschäftsführer keine Erfahrungen bei dem Umgang mit Krisen der GmbH und sind überrascht, wie durchlöchert das System der Haftungsbeschränkung bei der GmbH ist. Hier rächt es sich, wenn der Geschäftsbetrieb und die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß organisiert wurden, etwa weil sich der Geschäftsführer mehr auf die Umsatz- und Ertragserzielung konzentriert hat. Neben den erhöhten Haftungsrisiken kommen in der Krise auch noch erhöhte Strafrechtsrisiken hinzu.
Aber auch außerhalb der Krise einer GmbH gilt es zahlreiche Regelungen und Bestimmungen bei der Geschäftsführung zu beachten, die in ihrer Komplexität einen Geschäftsführer schnell überfordern und damit erhebliche Haftungsrisiken in sich tragen.
Das Buch gibt einen Überblick über die Pflichten eines Geschäftsführers und stellt die Risiken der Geschäftsführung dar, um die Risiken einer zivilrechtlichen, aber auch einer strafrechtlichen Verfolgung vermeiden zu können. Das Buch zeigt ferner die haftungs- und strafrechtlichen Risiken des Vorstands einer AG oder Genossenschaft auf, wobei der Schwerpunkt auf der Geschäftsführung bei der GmbH liegt.
Das Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Checklisten.
Zielgruppe
Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Management Unternehmensführung
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Management Compliance
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Schuldrecht Haftpflichtrecht, Deliktsrecht, Produkthaftungsrecht
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Allgemeines und Gesamtdarstellungen (Gesellschaftsrecht)
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht GmbH und GmbH-Geschäftsführer, Limited, UG
- Rechtswissenschaften Strafrecht
Weitere Infos & Material
Der Autor. V
Vorwort. VII
Abkürzungsverzeichnis. XIII
1. Die Pflichten bei der Führung der Geschäfte: Grundlagen. 1
1.1 Geschäftsführung und Vertretung. 2
1.2 Pflichten- und Sorgfaltsmaßstab, Haftung. 3
1.2.1 Die Pflichten des Geschäftsführers. 3
1.2.2 Innen- und Außenhaftung. 3
1.2.3 Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. 4
1.2.4 Unternehmerische Entscheidung. 4
1.2.5 Wohl der Gesellschaft. 6
1.2.6 Entscheidung auf der Basis angemessener Informationen. 6
1.3 Beginn und Ende der Haftung. 7
1.4 Verjährung. 8
1.5 Kompetenzänderung im Falle eines Insolvenzverfahrens. 8
1.6 Haftung gegenüber der Gesellschaft. 9
1.7 Haftung gegenüber Dritten. 10
1.8 Entlastung. 12
1.9 Treuepflicht. 13
1.10 Weisungen der Gesellschafter. 14
1.11 Zustimmungspflichtige Geschäfte. 15
1.12 Mehrere Geschäftsführer. 16
1.13 Faktischer Geschäftsführer. 17
1.14 Darlegungs- und Beweislast. 18
1.15 Pflichten der Aufsichtsorgane. 19
1.16 Organisatorische Verpflichtungen. 20
1.17 Risikomanagement. 21
1.18 Schutz des Gesellschaftskapitals bei der GmbH. 25
1.19 Schutz des Gesellschaftskapitals bei der AG. 28
1.20 Rechnungslegungsvorschriften. 28
1.21 Die Führung der Geschäfte eines konzernabhängigen Unternehmens. 29
1.22 Existenzvernichtender Eingriff. 31
1.23 Information über den Verlust des halben Kapitals. 33
2. Risiken in der Krise der Gesellschaft. 34
2.1 Insolvenzverschleppung. 34
2.1.1 Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. 34
2.1.1.1 Zahlungsunfähigkeit. 34
2.1.1.2 Abgrenzung zur Zahlungsstockung. 35
2.1.1.3 Überschuldung. 35
2.1.1.4 Pflicht zur Überwachung einer eventuellen
Insolvenzantragspflicht. 37
2.1.1.5 Haftung bei Insolvenzantrag ohne Insolvenzreife. 39
2.1.1.6 Einholung fachkundigen Rats zur Prüfung der
Insolvenzreife. 39
2.1.2 Haftung gegenüber Altgläubigern. 40
2.1.3 Haftung gegenüber Neugläubigern. 41
2.1.4 Haftung für Vorschüsse von Gläubigern an das
Insolvenzgericht. 42
2.1.5 Haftung auf Ersatz von geleistetem Insolvenzgeld. 42
2.2 Zahlungen während der Insolvenzreife (Pflicht zur Masseerhaltung). 43
2.2.1 Pflicht zur Masseerhaltung. 43
2.2.2 Zulässige Zahlungen während der Insolvenzreife. 45
2.2.2.1 Keine Masseschädigung. 45
2.2.2.2 Zahlung rückständiger Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge. 45
2.2.2.3 Keine Masseschädigung bei Aktiventausch oder
Ausgleich. 46
2.2.3 Verschulden. 47
2.2.4 Darlegungslast. 47
2.2.5 Veranlassung durch den Geschäftsführer. 48
2.2.6 Haftungsbeginn mit Eintritt der Insolvenzreife. 48
2.3 Haftung für Steuerschulden. 49
2.3.1 Haftung für Lohnsteuern. 50
2.3.2 Haftung für Umsatzsteuern. 52
2.4 Haftung für Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. 53
2.4.1 Überblick. 53
2.4.2 § 266a StGB ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB. 54
2.4.3 Darlegungs- und Beweislast. 54
2.4.4 Keine Haftung bei Anfechtbarkeit der Zahlungen. 55
2.4.5 Keine Rechtskrafterstreckung einer strafrechtlichen
Verurteilung auf die Haftung. 55
2.4.6 Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
versus Pflicht zur Massesicherung. 55
2.4.7 Keine Haftung für Säumniszuschläge. 56
2.4.8 Verjährung. 57
2.5 Unterbliebene Insolvenzsicherung des Wertguthabens aus einem
Altersteilzeitarbeitsverhältnis. 59
2.6 Unterbliebene Mitteilung des Verlustes des halben Stammkapitals. 60
2.7 Zahlungszusagen durch den Geschäftsführer. 61
2.8 Untreues und sittenwidriges Verhalten. 62
3. Offenlegungen. 63
3.1 Offenlegungspflichten. 63
3.2 Haftung des Vorstands wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen. 64
3.3 Pflicht zur Offenlegung von Vorstandsgehältern. 66
4. Sonstige Risiken. 67
4.1 Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens. 67
4.2 Kredite an Geschäftsführer. 67
4.3 Sonstige Kreditgewährungen. 67
4.4 Verstöße gegen Wettbewerbsrecht und Verletzung gewerblicher
Schutzrechte. 68
4.5 Produkthaftungs- und ähnliche Ansprüche. 69
4.6 Zweckwidrige Verwendung von Baugeld. 69
4.7 Bürgschaft und Mithaftung. 70
4.8 Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers. 70
4.9 Unberechtigte Amtsniederlegung. 71
4.10 Umweltdelikte. 72
4.11 Haftung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. 73
4.12 Kartellrechtliches Risikomanagement. 73
4.13 Verletzung bußgeldbewehrter Pflichten. 74
5. Reduzierung des Risikos, Verbraucherinsolvenzverfahren. 76
5.1 Versicherung des Risikos. 76
5.2 Verbraucherinsolvenzverfahren. 77
6. Typische Straftatbestände. 79
6.1 Untreue. 79
6.1.1 Missbrauchstatbestand. 79
6.1.2 Treuebruchtatbestand. 80
6.1.3 Vermögensnachteil. 81
6.2 Vorteilsgewährung, Bestechung. 82
6.3 Unrichtige Bilanzierung. 82
6.4 Unterlassen einer Anzeige über den Verlust des halben Kapitals. 83
6.5 Geschäftslagentäuschung. 83
6.6 Bankrottdelikte. 83
6.7 Verletzung der Buchführungspflicht. 85
6.8 Gläubigerbegünstigung. 86
6.9 Kreditbetrug. 88
6.10 Eingehungsbetrug. 89
6.11 Subventionsbetrug. 89
6.12 Insolvenzverschleppung. 90
6.13 Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. 90
6.14 Umweltstraftaten. 92
6.15 Zweckwidrige Verwendung von Baugeld. 92
6.16 Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. 92
6.17 Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten. 93
Bestellformular. 95
Stichwortverzeichnis.101
Die meisten Unternehmen in Deutschland werden in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der GmbH geführt. Ein Einzelunternehmer trägt, da alle Geschäfte mit ihm als Person abgeschlossen werden, das volle unternehmerische Risiko. Um dieses Risiko zu vermeiden, wird vielfach die Rechtsform der GmbH verwendet, um die Haftung auf die Höhe der Einlage zu beschränken. In der Regel ist Geschäftsführer der GmbH ein Gesellschafter, vielfach der alleinige Gesellschafter oder der Mehrheitsgesellschafter.
Es gilt, zahlreiche Regelungen und Bestimmungen zu beachten, die in ihrer Komplexität einen Geschäftsführer schnell überfordern. Dieser ist dafür zuständig, dass das Unternehmen gut organisiert ist, dass die Buchhaltung und das Controlling stimmen und dass alle Bilanzen und Steuererklärungen richtig und rechtzeitig erstellt werden. Und all das sind aus seiner Sicht Nebenaufgaben, die ihn von dem Kern seiner Tätigkeiten abhalten, nämlich die Geschäfte erfolgreich zu führen und eine gute wirtschaftliche Lage des Unternehmens und eine gute Stellung im Markt zu erreichen.
Nur selten gelingen all diese Verwaltungsaufgaben einem Geschäftsführer bei kleinen oder mittleren Unternehmen in notwendiger Form. Solange das Unternehmen erfolgreich ist, mit dem Geschäftsbetrieb keine Gesetze verletzt werden und die GmbH zahlungsfähig bleibt, wirkt sich eine nicht fehlerfreie Organisation des Geschäftsbetriebs selten zum Nachteil des Geschäftsführers aus. Lediglich die Ertragskraft der GmbH wird beeinträchtigt. Die Nachteile für den Geschäftsführer ändern sich aber schnell und gewaltig, wenn die GmbH in die Krise kommt. Und in dieser Phase hat der Geschäftsführer umso weniger Spielraum, organisatorische Versäumnisse in der Vergangenheit nachzuholen und sich die Kenntnisse zu den haftungs- und strafrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit seiner Geschäftsführungstätigkeit anzueignen. Denn jetzt wird sein gesamtes unternehmerisches Geschick für die Beseitigung der Krise verlangt. Es müssen Aufträge akquiriert, bestehende Aufträge schnell abgearbeitet werden, um Rechnungen stellen zu können und Bankgespräche geführt werden.
Üblicherweise haben die Geschäftsführer keine Erfahrungen bei dem Umgang mit Krisen der GmbH und sind überrascht, wie durchlöchert das System der Haftungsbeschränkung bei der GmbH ist. Hinzu kommt, dass nunmehr auch das Strafrecht erhöhte Geltung erlangt, wenn die GmbH in der Krise ist. Hier rächt sich schnell, dass der Geschäftsbetrieb nicht ordnungsgemäß organisiert ist und die Buchhaltung und Bilanzierung vernachlässigt wurde, sodass der Geschäftsführer im Blindflug agieren muss, und er insbesondere den genauen Zeitpunkt für das Entstehen eines Insolvenzgrundes nicht kennt. Damit haftet er in einem Maße persönlich, wie dies bei einem Einzelunternehmer der Fall wäre, was er gerade durch die Wahl der GmbH als Rechtsform vermeiden wollte. Und er geht ein erhebliches Maß an strafrechtlichen Risiken ein, z.B. wenn er die Frist zur Stellung eines Insolvenzantrags nicht einhält, er Bilanzen zu spät oder geschönt aufstellt oder Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung oder Lohn- und Umsatzsteuern nicht rechtzeitig bezahlt, weil die Liquidität fehlt.
Dieses Buch gibt einen Überblick über die Pflichten eines Geschäftsführers und die Risiken der Geschäftsführung, um die Risiken einer zivilrechtlichen Haftung aber auch einer strafrechtlichen Verfolgung vermeiden zu können. Jeder Geschäftsführer sollte sich frühzeitig fragen und sich mit dieser Frage intensiv auseinandersetzen, was wäre, wenn die GmbH in die Krise kommen sollte. Er sollte sich Fragen stellen, was er beachten muss, welche Risiken ihm persönlich drohen und wie er die Risiken abwehren kann.
Das Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Checklisten. Es richtet sich insbesondere an Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.
September 2021 Günter Seefelder