Buch, Deutsch, 60 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 112 g
Reihe: 5
Buch, Deutsch, 60 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 112 g
Reihe: 5
ISBN: 978-3-96146-748-8
Verlag: Diplomica Verlag
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Verwaltungsrecht Verwaltungspraxis Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz
- Medizin | Veterinärmedizin Medizin | Public Health | Pharmazie | Zahnmedizin Medizinische Fachgebiete AINS Notfallmedizin & Unfallmedizin (inkl. Notdienste)
- Medizin | Veterinärmedizin Medizin | Public Health | Pharmazie | Zahnmedizin Medizin, Gesundheitswesen Geschichte der Medizin
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Militärwesen Zivil- und Katastrophenschutz
- Geisteswissenschaften Geschichtswissenschaft Weltgeschichte & Geschichte einzelner Länder und Gebietsräume Deutsche Geschichte
Weitere Infos & Material
Textprobe:
Kapitel 3 Das Rettungswesen der DDR:
Mit dem stetigen Fortschritt in Wissenschaft und Technisierung, besonders in Produktionsstätten, Chemie-Anlagen und auch Verkehrsmitteln, wuchs der Bedarf nach einer zeitnahen medizinischen Hilfe von einer externen Stelle.
Neben der Vorsorge für einen Kriegsfall, musste das System auch auf die vermehrten Verkehrsunfälle und die Toten durch akute Krankheitsbilder reagieren und es wurde begonnen, ein Rettungswesen zu etablieren. Ziel war es, nicht nur zeitnah einen Arzt an den Ort des Geschehens zu bringen, sondern auch den Patienten unter ärztlicher Aufsicht in ein Krankenhaus einzuliefern.
Nach den oben beschriebenen Möglichkeiten der ambulanten Versorgung, folgte als nächstes Glied in der Kette des Gesundheitssystems die Rettungsstelle. Eine Solche war Anlaufpunkt sowohl für professionelle Helfer, die Patienten einlieferten, als auch für private Bürger, welche diese auf jedwede Art erreichten. Heutzutage vergleichbar mit einer Notaufnahme, waren auch die Rettungsstellen der DDR nicht alle gleich ausgestattet. Je nach Größe des Krankenhauses und dessen Aufgabenstellung, war die Rettungsstelle mit mehr oder weniger Equipment, Schwestern und Fachärzten ausgerüstet. So hatte z. B. eine Rettungsstelle einer Universitätsklinik ständig vier Fachärzte zur Verfügung zu halten und weitere Fachrichtungen auf Abruf, während in einem kleineren Kreiskrankenhaus nur ein Allgemeinarzt und eine Schwester ausreichten. Bei fehlenden Krankenhäusern im weiteren Umkreis war auch die Einrichtung einer Rettungsstelle in einer Poliklinik möglich [16, 14f.]. Die Genehmigung einer Rettungsstelle ist hierbei jedoch genau staatlich geregelt und ist nicht jedem Krankenhaus selbst überlassen. So werden bspw. innerstädtisch, in der Nähe zu anderen Krankenhäusern gelegen, strenge Auflagen erteilt, bevor dem Antrag auf Aufbau einer Rettungsstelle zugestimmt wird [17].
Das erste Glied der Rettungskette der DDR war jedoch unabhängig von einem externen Rettungswesen: die Selbsthilfe und gegenseitige Hilfe. Es wurde versucht, möglichst viele Bürger in Erster Hilfe zu schulen, Kinder wurden bereits in der Schule zu „Jungen Sanitätern“ ausgebildet und in den Betrieben waren fast flächendeckend ausgebildete DRK-Helfer bzw. anderes medizinisches Personal vor Ort [16, S. 12]. 1960 waren ca. sechs Millionen Bürger in Erster Hilfe ausgebildet, auch weil dies ab diesem Zeitpunkt notwendig für die Erlangung des Führerscheins war [18, S. 6, 19, S. 9]. Sollte darüber hinaus erweiterte Hilfe gebraucht werden, war als nächster Schritt ein Arzt anzusprechen, der sich bekannterweise in der Nähe aufhielt bzw. zufällig vor Ort war [18, S. 5].
Erst wenn dies nicht möglich war oder nicht ausreichte, wurde das eigentliche Rettungswesen aktiv. Dessen Entwicklung lässt sich in drei markante Zeitabschnitte einteilen und soll in den folgenden Absätzen dargestellt werden.
3.1 Zeitraum 1945 – 1967: DRK der DDR:
Kurz nach Gründung des DRK in der DDR bestand dessen Aufgabe im Bereich Rettungswesen hauptsächlich im Katastrophenschutz und in Spezialaufgaben, die im Kapitel „Spezialeinheiten“ betrachtet werden. Der Katastrophenschutz, der von der Sowjetunion und der SED insgeheim hauptsächlich für den Kriegsfall aufgebaut wurde, war in der Realität für Unglücksfälle da. Bereits 1953 wurde von Einsätzen berichtet, wie bspw. Unwetterkatastrophen oder einer Explosion im Gaswerk [20, S. 9].
Die größtenteils ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder wurden zu sogenannten Gesundheitshelfern ausgebildet und konnten dabei einen Grundlehrgang, Fortbildungslehrgang und Speziallehrgang (je 25 Doppelstunden) absolvieren. Im Nachgang fanden eine ständige Auffrischung des Wissens in kurzen Schulungen und Versammlungen, sowie regelmäßige Einsatzübungen statt [21]. Mitglieder konnten auch bereits ausgebildete Fachkräfte, wie bspw. Krankenschwestern werden.
Die Alarmierung im Einsatzfall erfolgte nach einem klaren Alarmplan. Die konkrete Umsetzung war in den ersten Jahren durch fehlende Technik jedoch noch umständlich. So wird eine „Mund-zu-Mund-Alarmierung“ beschrieben, eine Alarmierung durch Volkspolizei und Feuerwehr oder durch die Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr [20, S. 9].
Die gleichen Mitglieder wurden auch zur Absicherung von Großveranstaltungen eingesetzt, an deren Rande sie mit einfacher Ausrüstung und auch Krankentransportwagen ausgestattet waren [22]. Die Sanitätshelfer bekamen z. B. eine ihrem Ausbildungsstand entsprechende Tasche. „Sanitätstasche B“ enthielt unter anderem auch Medikamente, die nach besonderer ärztlicher Anordnung verabreicht werden durften[23].