Rusch | Gewinnhaftung bei Verletzung von Treuepflichten | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 109, 318 Seiten, Format (B × H): 231 mm x 154 mm

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Rusch Gewinnhaftung bei Verletzung von Treuepflichten

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum englischen und deutschen Recht
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-16-158384-1
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum englischen und deutschen Recht

E-Book, Deutsch, Band 109, 318 Seiten, Format (B × H): 231 mm x 154 mm

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

ISBN: 978-3-16-158384-1
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Wer durch Verletzung eines fremdes Rechts einen Gewinn erzielt, soll diesen nicht behalten dürfen. Die Gewinnhaftung trägt diesem Gedanken Rechnung und zwingt den Rechtsverletzer zur Herausgabe des Gewinns an den Inhaber des verletzten Rechts. In England ist diese Rechtsfolge Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion. In einigen Fallgruppen ist die Gewinnhaftung fest etabliert, insbesondere in der Fallgruppe der Treuepflichtverhältnisse. Wer seine als Treuhänder, Beauftragter oder Geschäftsführer geschuldeten Treuepflichten verletzt, etwa durch die Annahme von Schmiergeldern oder unerlaubte Konkurrenzgeschäfte, muß die erzielten Gewinne abführen. In Deutschland ist die Gewinnhaftung dagegen nur vereinzelt geregelt und dogmatisch bisher wenig aufbereitet. Dies gilt in besonderem Maße für die Treuepflichtverhältnisse. Konrad Rusch entwickelt vor dem Hintergrund des englischen Rechts eine einheitliche Kategorie der Treuepflichtverhältnisse und arbeitet allgemeine Grundsätze der Gewinnhaftung bei Verletzung von Treuepflichten heraus.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Rusch, Konrad
Geboren 1973; 1993-1998 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br. und Pisa; 1998-99 Magister Juris (Oxford); 2000-2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Historische Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg; 2003 Promotion; seit 2002 Referendar in Berlin.



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