Rhiel | Related-Party Transactions im deutschen und US-amerikanischen Recht der Aktiengesellschaft. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 200, 238 Seiten

Reihe: Schriften zum Internationalen Recht

Rhiel Related-Party Transactions im deutschen und US-amerikanischen Recht der Aktiengesellschaft.

E-Book, Deutsch, Band 200, 238 Seiten

Reihe: Schriften zum Internationalen Recht

ISBN: 978-3-428-54452-3
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Jörg Rhiel vergleicht die rechtlichen Werkzeuge, die das deutsche und das US-amerikanische Recht einsetzen, um dem Schutzbedürfnis der abhängigen Gesellschaft sowie der Außenseiter im Aktienkonzern Rechnung zu tragen. Beide Jurisdiktionen sehen Regelungen zur inhaltlichen Überprüfung von Related-Party Transactions zu Offenlegungspflichten über Related-Party Transactions sowie zur Geltendmachung von Pflichtverletzungen der Organe der abhängigen Gesellschaft durch Aktionäre sowie Gläubiger der abhängigen Gesellschaft vor, gestalten diese jedoch denkbar unterschiedlich aus. Während das deutsche Recht in § 311 AktG eine nachteilige Einflussnahme auf die abhängige Gesellschaft erlaubt und im nachträglichen Ausgleich der zugefügten Nachteile einen ausreichenden Schutz sieht, muss die abhängige Gesellschaft im US-amerikanischen Recht wie eine unabhängige Gesellschaft geführt werden, was durch prozedurale Anforderungen an Related-Party Transactions sichergestellt werden soll. Um den von den §§ 311 ff. AktG vermittelten Schutz der Außenseiter zu verbessern, untersucht Jörg Rhiel Rezeptionsmöglichkeiten und schlägt insbesondere vor, Related-Party Transactions einem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats zu unterwerfen. Insbesondere soweit der Aufsichtsrat auch mit vom herrschenden Unternehmen unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzt ist, bietet dies einen geeigneten Aufsetzpunkt für die Einführung einer am US-amerikanischen Institut des special committee angelehnten Regelung.
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Einführung

Der Principal-Agent-Konflikt in abhängigen Gesellschaften

1. Die Regelung des faktischen Konzerns im deutschen Recht

Begriff des Konzerns, Funktion und Zweck der §§ 311 ff. AktG – Entwicklung des Rechts des faktischen Konzerns – Der Nachteilsausgleich gemäß § 311 AktG – Berichts- und Prüfungspflichten bezüglich Related-Party Transactions – Die Haftung des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter gemäß § 317 AktG – Die Haftung des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter für qualifizierte Nachteilszufügungen – Die Haftung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der abhängigen Gesellschaft gemäß § 318 AktG – Weitere Offenlegungspflichten sowie Informationsquellen für Außenseiter bezüglich Related-Party Transactions

2. Die Behandlung von Related-Party Transactions im US-amerikanischen Recht

Die Corporation – Rechtsquellen – Corporate Governance der Corporation – Die Pflichten der Directors – Die gerichtliche Überprüfung der Pflichterfüllung durch die Directors – Die Treuepflichten der Gesellschafter – Die gerichtliche Überprüfung von Self-Dealings bzw. Related-Party Transactions – Die klageweise Geltendmachung von Treuepflichtverletzungen im Wege der Derivative Suit – Offenlegungspflichten bezüglich Related-Party Transactions sowie Einsichtsrechte der Gesellschafter

3. Rechtsvergleich der deutschen sowie der US-amerikanischen Regelungen

Anforderungen an Related-Party Transactions und Prüfungsmaßstab – Haftung der Organe der beteiligten Gesellschaften – Für Außenseiter verfügbare Informationen – Rechtsschutzmöglichkeiten der Außenseiter

4. Reformansätze für das deutsche Recht des faktischen Konzerns

Rezeption des special committee-Mechanismus im deutschen Recht – Prüfung des Abhängigkeitsberichts

5. Zusammenfassende Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Jörg Rhiel, geboren 1977, studierte Rechtswissenschaften in Passau, Columbus, Ohio, sowie Münster. Seit 2006 Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A einer internationalen Kanzlei in Frankfurt am Main. Die Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgte im Mai 2014.


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