Buch, Deutsch, Band 5503, 234 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 350 g
Unter besonderer Berücksichtigung von tariflichen Bezugnahmeklauseln
Buch, Deutsch, Band 5503, 234 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 350 g
ISBN: 978-3-631-62730-3
Verlag: Peter Lang
Die Arbeit untersucht, inwieweit Regelungen in einem Unternehmenskaufvertrag geeignet sind Ansprüche der Arbeitnehmer im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter zu begründen. Während sich dies dem Grunde nach für eine Vielzahl von Fällen, wie zum Beispiel dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, einer Standortgarantie und Ähnlichem als unproblematisch bejahen lässt, ergeben sich in Bezug auf tarifliche Zusicherungen bzw. Bezugnahmen zahlreiche und von der Literatur bisher kaum beachtete Probleme. Ausgehend davon wird unter anderem der Frage nachgegangen, wie eine tarifliche Bezugnahme in einem Unternehmenskaufvertrag auszulegen ist und ob aus dem gewollten Vertrag zu Gunsten Dritter nicht ein Vertrag zu Lasten Dritter wird.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Arbeitsrecht Arbeitsvertragsrecht und Personalwesen
- Rechtswissenschaften Arbeitsrecht Tarifvertragsrecht, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Allgemeines Unternehmensrecht, Unternehmenskauf und -bewertung, M & A
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Unternehmensorganisation, Corporate Responsibility Mergers & Acquisitions (M&A), Übernahmen & Buy-outs
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Bereichsspezifisches Management Personalwesen, Human Resource Management
Weitere Infos & Material
Inhalt: Beteiligung/Einflussnahme der Arbeitnehmer bei Unternehmensveräußerungen – Unternehmenskaufvertrag als Vertrag zu Gunsten der Arbeitnehmer und Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten – Tarifvertrag und arbeitsvertragliche Bezugnahme vor und nach einer Unternehmensveräußerung – Auslegung von tariflichen Zusicherungen/Bezugnahmeklauseln in einem Unternehmenskaufvertrag – Beschränkung und Beseitigungsmöglichkeiten von tariflichen Bezugnahmeklauseln.