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Buch, Deutsch, Band 205, 1066 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 236 mm, Gewicht: 1638 g
Reihe: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel
Buch, Deutsch, Band 205, 1066 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 236 mm, Gewicht: 1638 g
Reihe: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel
ISBN: 978-3-428-18024-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Internationales Recht und Europarecht Internationales Recht Internationale Menschen- und Minderheitenrechte, Kinderrechte
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politische Gewalt Völkermord, Ethnische Säuberung, Kriegsverbrechen
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politische Kultur Menschenrechte, Bürgerrechte
- Rechtswissenschaften Internationales Recht und Europarecht Internationales Recht Internationales Kriegsrecht, Territorialrecht, Humanitäres Recht
Weitere Infos & Material
1. Die dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen
Die Entwicklung der PSNR – Die PSNR als Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts: Völker als Träger und Begünstigte der PSNR und korrelierende Staatenpflichten – Die PSNR als begrenzte staatliche Souveränität: Rechte und Pflichten von Staaten – Die Rechtsquellen und die Rechtsnatur der PSNR
2. Die dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen in Situationen der Fremdbestimmung: Pflichten der Inhaber der Gebietskontrolle
Die PSNR in nicht selbstregierten Gebieten – Die PSNR in besetzten Gebieten – Die PSNR in Gebieten unter der Kontrolle von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen und in komplexen Konfliktsituationen
3. Die dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen in Situationen der Fremdbestimmung: Pflichten der Drittstaaten, der EU und der UN
Die Pflichten zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der PSNR – Die Pflicht zur Einhaltung und zur Durchsetzung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Abkommen – Die Pflichten zur Nichtanerkennung und Nichtunterstützung der Folgen schwerer jus-cogens-Verstöße – Das Interventionsverbot