Quast | Rechtskräftiger Titel des Zedenten und Schutz des Schuldners | Buch | 978-3-16-150009-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 63, 330 Seiten, Format (B × H): 230 mm x 230 mm, Gewicht: 524 g

Reihe: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht

Quast

Rechtskräftiger Titel des Zedenten und Schutz des Schuldners

Vorgaben der Vertragsfreiheit zur Argumentation im Schuldrecht
1. Auflage 2009
ISBN: 978-3-16-150009-1
Verlag: Mohr Siebeck

Vorgaben der Vertragsfreiheit zur Argumentation im Schuldrecht

Buch, Deutsch, Band 63, 330 Seiten, Format (B × H): 230 mm x 230 mm, Gewicht: 524 g

Reihe: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht

ISBN: 978-3-16-150009-1
Verlag: Mohr Siebeck


Anna Quast untersucht die im Zessionsrecht bedeutende Frage des Schuldnerschutzes vor dem Hintergrund zweier neuerer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Dabei greift sie auf die Vertragsfreiheit als verfassungsrechtlichen Begriff zurück und zeigt, dass ein Verbot der Schlechterstellung des Schuldners durch die Abtretung nicht besteht.

An seine Stelle setzt die Autorin ein flexibleres Abwägungsgebot und untersucht anschließend den Schutz des Schuldners in seinem Interesse zu wissen, wer sein Gläubiger ist. Sie schlägt vor, die schuldnerische Position durch eine Abstimmung der Auslegung des § 407 Abs. 1 BGB mit § 409 BGB zu verbessern, ihm aber zugleich Zurückweisungsobliegenheiten aufzuerlegen. Abschließend kommt die Autorin auf die Ausgangskonstellation des über einen rechtskräftigen Titel verfügenden Zedenten zurück und zeigt, wie sie in Anwendung der entwickelten Grundsätze aufzulösen ist.

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Quast, Anna
Anna Quast
Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Marburg, Canterbury (GB) und Berlin; 2008 Promotion; seit 2008 in Baden-Württemberg im höheren Justizdienst, z.Zt. abgeordnet als Richterin an das Landgericht Karlsruhe.

Anna Quast
Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Marburg, Canterbury (GB) und Berlin; 2008 Promotion; seit 2008 in Baden-Württemberg im höheren Justizdienst, z.Zt. abgeordnet als Richterin an das Landgericht Karlsruhe.



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