Buch, Deutsch, Korean, 156 Seiten, Paperback, Format (B × H): 135 mm x 215 mm, Gewicht: 220 g
Reihe: Kompaktwissen für die Praxis
Koreanische Sprachversion
Buch, Deutsch, Korean, 156 Seiten, Paperback, Format (B × H): 135 mm x 215 mm, Gewicht: 220 g
Reihe: Kompaktwissen für die Praxis
ISBN: 978-3-941388-27-7
Verlag: VPRM-Verlag Personal, Recht, Management Limited
Im Rahmen einer Wirtschaftsordnung haben die Regelungen des Arbeits-rechts eine herausragende Bedeutung, da sie in besonderer Weise die Stel-lung des Menschen in der Arbeitswelt betreffen.
Das heutige Arbeitsrecht hat sich im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit der Vielzahl der abhängig beschäftigten Arbeitneh-mer aus dem Dienstvertragsrecht des BGB entwickelt. Kennzeichnend war, dass der Arbeitsvertrag zur allgemeinen Grundlage des Arbeitsver-hältnisses wurde und infolge eines Überangebots an Arbeitskräften die Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren. So sah sich der Staat veranlasst, Arbeitsschutzvorschriften zu erlassen und Regelungen zur Sozialversiche-rung einzuführen. Diese Entwicklung und Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzten sich während der Weimarer Republik fort. Wäh-rend der nationalsozialistischen Zeit wurde diese Entwicklung gestoppt; an Stelle kollektiver Vereinbarungen trat die autoritäre Ordnung: Tarifver-träge wurden durch vom Staat erlassene Tarifordnungen ersetzt, die Ge-werkschaften und Arbeitgeberverbände wurden aufgelöst.
Nach 1945 sind in der Bundesrepublik Deutschland die früheren Rege-lungen des Arbeitsrechts planmäßig und systematisch weiterentwickelt worden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der betrieblichen und überbetriebli-chen Mitbestimmung, wie auch hinsichtlich der Rechte des einzelnen Ar-beitnehmers. So hat sich im Lauf der Zeit das Arbeitsrecht von einem Randgebiet des Zivilrechts zu einer eigenständigen, umfassenden Rechtsmaterie entwickelt.
Das Arbeitsrecht wird auch oft als Sonderrecht der Arbeitnehmer be-zeichnet. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass nicht nur die Ar-beitnehmerseite, deren Schutzbedürftigkeit in jedem modernen Staatswe-sen durch die Gesetze des Arbeitsrechts anerkannt ist, geregelt ist. Das Ar-beitsrecht umfasst auch die Rechtsbelange auf der Arbeitgeberseite (Schutz vor unbilliger Beeinträchtigung seiner unternehmerischen Gestal-tungsfreiheit), und ist somit ein Berufsrecht für beide Seiten.
In erster Linie will das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer - den Parteien des Arbeitsrechts - und deren Organisationen und Interessenvertretern regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönli-chen Arbeitsleistung.
Die große Bedeutung des Arbeitsrechts ergibt sich durch die persönliche Betroffenheit des Einzelnen und/oder seiner beruflichen und gesellschaft-lichen Verpflichtungen.
In der nachfolgenden Darstellung des Arbeitsrechts wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bewusst auf die Behandlung von Detailproblemen verzichtet, wie auch auf Rechtsprechungs- und Literaturhinweise.
Weitere Infos & Material
(Vorwort der deutschen Originalausgabe)
Im Rahmen einer Wirtschaftsordnung haben die Regelungen des Arbeits-rechts eine herausragende Bedeutung, da sie in besonderer Weise die Stel-lung des Menschen in der Arbeitswelt betreffen.
Das heutige Arbeitsrecht hat sich im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit der Vielzahl der abhängig beschäftigten Arbeitneh-mer aus dem Dienstvertragsrecht des BGB entwickelt. Kennzeichnend war, dass der Arbeitsvertrag zur allgemeinen Grundlage des Arbeitsver-hältnisses wurde und infolge eines Überangebots an Arbeitskräften die Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren. So sah sich der Staat veranlasst, Arbeitsschutzvorschriften zu erlassen und Regelungen zur Sozialversiche-rung einzuführen. Diese Entwicklung und Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzten sich während der Weimarer Republik fort. Wäh-rend der nationalsozialistischen Zeit wurde diese Entwicklung gestoppt; an Stelle kollektiver Vereinbarungen trat die autoritäre Ordnung: Tarifver-träge wurden durch vom Staat erlassene Tarifordnungen ersetzt, die Ge-werkschaften und Arbeitgeberverbände wurden aufgelöst.
Nach 1945 sind in der Bundesrepublik Deutschland die früheren Rege-lungen des Arbeitsrechts planmäßig und systematisch weiterentwickelt worden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der betrieblichen und überbetriebli-chen Mitbestimmung, wie auch hinsichtlich der Rechte des einzelnen Ar-beitnehmers. So hat sich im Lauf der Zeit das Arbeitsrecht von einem Randgebiet des Zivilrechts zu einer eigenständigen, umfassenden Rechtsmaterie entwickelt.
Das Arbeitsrecht wird auch oft als Sonderrecht der Arbeitnehmer be-zeichnet. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass nicht nur die Ar-beitnehmerseite, deren Schutzbedürftigkeit in jedem modernen Staatswe-sen durch die Gesetze des Arbeitsrechts anerkannt ist, geregelt ist. Das Ar-beitsrecht umfasst auch die Rechtsbelange auf der Arbeitgeberseite (Schutz vor unbilliger Beeinträchtigung seiner unternehmerischen Gestal-tungsfreiheit), und ist somit ein Berufsrecht für beide Seiten.
In erster Linie will das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer - den Parteien des Arbeitsrechts - und deren Organisationen und Interessenvertretern regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönli-chen Arbeitsleistung.
Die große Bedeutung des Arbeitsrechts ergibt sich durch die persönliche Betroffenheit des Einzelnen und/oder seiner beruflichen und gesellschaft-lichen Verpflichtungen.
In der nachfolgenden Darstellung des Arbeitsrechts wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bewusst auf die Behandlung von Detailproblemen verzichtet, wie auch auf Rechtsprechungs- und Lite-raturhinweise.