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E-Book, Deutsch, 260 Seiten

Prokop Welt Macht Spiele

Bearbeitete Neuausgabe
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-347-93767-3
Verlag: tredition
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

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ISBN: 978-3-347-93767-3
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Format: EPUB
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Hier stehen rationale Fragen im Vordergrund: die Menschenrechte und Bürgerrechte. Die universalen Rechte werden in dem Schlagwort »Für alle!« konzentriert. Darüber wird vergessen, dass der rationale Gesellschaftsvertrag auch das »Für mich!« und das »Für uns!« kennt: Eigentum zum Beispiel, ein »Für mich!«, ist ein Menschenrecht. Und es gibt auch ein »Für uns!«: die den Bürgerinnen und Bürgern durch die Verfassungen ihrer Staaten Bürgerrechte real garantierten. Allerdings gibt es den rationalen, demokratischen Gesellschaftsvertrag nur, wenn die Politiker und die Bevölkerungen auch in der Lage und bereit sind, gegenüber der Welt eine rationale sachliche, realitätstüchtige Sicht auf die Sachen, ihren Nutzen, ihren Wert und ihre Qualität einzunehmen. Ohne realistische und realitätstüchtige Sicht der Welt gibt es auch keinen Frieden. Die Weltmacht-Politik bewegt sich von multilateralen Verträgen und damit Freihandelszonen zu bilateralen Aktionen und Verträgen. In dieser Welt wird geblufft und getäuscht, um Vorteile herauszuholen. Das ist eine Welt des Deal-Makings, des Pokerspielens und der Erpressung mittels »Sanktionen«, praktiziert von den Mächtigsten der Welt. Das hängt mit oligopolistischen Wirtschaftsstrukturen zusammen, in denen das Deal-Making und das Bluffen allgemein üblich sind. Das ist nicht harmlos. Beim realen Pokerspiel geht es um viel Geld, aber in der politischen Welt als Pokerspiel geht es um Anderes: um Öl- und Gasvorkommen und Bodenschätze. Damit auch um Bündnisse: NATO, EU versus Eurasische Wirtschaftsunion. Und auch um Infrastrukturen: um die inzwischen zerstörte Northstream 2-Pipeline und in Bezug auf China um die »Neue Seidenstraße.« Diese Welt wird durch die außerhalb der Parlamente zunehmende Macht der Blogger und der NGOs, der Nongovernment Organizations bestimmt. Die politischen Influencer und NGOs sind Selbstvermarkter in den Social media - übergriffige Selbstvermarkter. Sie fordern für sich und ihre Follower Sonderrechte, die über formale Gleichheitsrechte hinausgehen, wie sie in Demokratien mit den Bürgerrechten garantiert werden. Sie kämpfen für »Gleichheit« - doch verstehen sie darunter Quoten. Qualität gibt es für sie nicht, denn Geld und Posten erreichen sie in der Quoten-Gesellschaft auch ohne Qualitfikation. Eine der Gefahren besteht in der Auffassung, dass der moralisch auf der Seite des »Guten« stehende Mensch sich über das Recht und die Gesetze stellen dürfe. Eine andere Gefahr ist die Verdrehung von Realitäts-Wahrnehmung durch Hypes und Hysterien.

Dieter Prokop ist Professor em. für Soziologie an der Goethe-Universität in Frankfurt.

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»FÜR ALLE!«
DER RATIONALE GESELLSCHAFTSVERTRAG
AUF SUPRANATIONALER EBENE »So setzt sich in der Herrschaft das Moment der Rationalität als ein von ihr auch verschiedenes durch. Die Gegenständlichkeit des Mittels, die es universal verfügbar macht, seine ›Objektivität‹ für alle, impliziert bereits die Kritik von Herrschaft, als deren Mittel Denken erwuchs.« Horkheimer und Adorno: Dialektik der Aufklärung (1944: 51) Wieso der Westfälische Frieden von 1648
noch heute das Vorbild sein muss Hobbes hatte 1642 über bürgerliche Freiheiten (»Vom Menschen, vom Bürger«) geschrieben. 1649 war der Höhepunkt der ersten englischen Revolution und die Hinrichtung des Königs Charles I. 1651 erschien der Leviathan. Hobbes war so mutig, als Ordnungsmodell gegen das Chaos den rationalen Gesellschaftsvertrag mitsamt einem König zu empfehlen. mit dem Thema »Mensch als Gott, Mensch als Wolf«. Das war zwei Jahre nach der ersten englischen Revolution. Drei Jahre vorher, 1648, hatte der »Westfälische Frieden« den dreissigjährigen Krieg beendet. Die Friedensverträge von Münster und Osnabrück begründeten in Europa den rationalen Gesellschaftsvertrag auf supranationaler Ebene. Sie begründeten das, was man heute »friedliche Koexistenz« nennt. Mit ihnen wurde die wechselseitige Anerkennung der Souveränität von Nationalstaaten der unterschiedlichsten Art beschlossen: Spanien und Frankreich waren absolutistische, katholische Königreiche. Schweden war eine protestantische Monarchie, und die Niederlande hatten zwar einen »Erbstatthalter« als König, aber auch eine mächtige parlamentarisch agierende »Kaufmannsbourgeoisie«. Im Westfälischen Frieden wurden die Niederlande als erster bürgerlicher Staat in Europa anerkannt. Als Erbstatthalter regierte in den Niederlanden Wilhelm von Oranien rg. (1674–1702), der zugleich im parlamentarisch regierten England als König William III regierte (rg. 1689–1702;). Souveräne Staaten und Respektierung der Souveränität aller Vertragsstaaten; das bedeutete auch: keine Einmischung in die innere Struktur der Anderen, so unterschiedlich jene in ihren politischen Systemen auch sein mögen. Sondern friedliche Koexistenz. Und wechselseitigen Handel und sonstige wechselseitige Beziehungen dort – und nur dort –, wo das von beiden erwünscht ist. Allerdings stellte der Westfälische Frieden zwar eine neue internationale Rechtsgrundlage dar, aber es fehlte damals die supranationale Ordnungsmacht, der Welt-König. Auch ein Welt-Gremium, das die Kontrolle hätte übernehmen können, gab es nicht. Das gab es erst dreihundert Jahre später mit der UNO als Welt-Gremium, selbst wenn sie bis heute nicht die Macht eines Welt-Leviathans besitzt. Die UNO als rationaler Wächter
der Menschenrechte Was sind die Menschenrechte? Inwiefern führen sie zu einklagbaren Ansprüchen? Inwiefern sind sie bloß emphatische Ideale? In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 und der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 waren die Menschenrechte keine rechtsverbindliche Sache, sondern eine Aufzählung von Freiheitsrechten der Bürger. (An die Bürgerinnen dachte man damals nicht. s. von Braun 2001) Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UNO von 1948 – in ihrer Generalversammlung in Paris – waren Empfehlungen. Immerhin wurde in den Empfehlungen die Gleichheit aller Menschen in ihrer Würde erstmals ausgesprochen. Im deutschen Grundgesetz wurde das übernommen: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Aber erst als der Europarat 1950 die Europäische Kommission für Menschenrechte beschloss (der Vertrag trat 1953 in Kraft) und danach den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einrichtete, begann die Arbeit daran, einen Teil der zuvor erklärten Menschenrechte rechtsverbindlich zu machen. Die UNO, United Nations Organization, gegründet 1945 mit Sitz in New York und Genf und heute auch mit Niederlassungen in Paris, Wien, Nairobi, Bonn etc. hat die Aufgabe, für den Frieden in der Welt zu sorgen. Die UNO kann aus dem Militär der UNO-Mitgliedstaaten Friedenstruppen zusammenstellen, aber sie hat kein eigenes Militär. Das bedeutet, dass Vieles, was die UNO-Vollversammlung beschließt, lediglich einen moralischen Charakter hat. Aber der Sicherheitsrat der UNO kann auch völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen treffen. Die UNO kümmert sich in eigenen Organisationen um die friedliche Nutzung von Atomenergie und die Eindämmung von deren militärischer Nutzung (IAEO, Sitz in Wien); um den Schutz von Kindern (UNICEF); um Kultur und die Bewahrung des »Kulturerbes der Menschheit« (UNESCO); um internationale Arbeits- und Sozialnormen, die soziale Gestaltung der Globalisierung (IAO); um die Ernährungsprobleme in der Welt (FAO); um die Flüchtlingshilfe (UNHCR); um die Umwelt (UNEP) – und nicht zuletzt um die Menschenrechte (OHCHR, Office of the High Commissioner for Human Rights). Erst 1966 wurde mit zwei von der UNO-Generalversammlung beschlossenen Pakten eine gewisse Rechtsverbindlichkeit von Teilen der Menschenrechte weltweit (bei den Unterzeichner-Staaten der Pakte) institutionalisiert: mit dem Pakt über politische und bürgerliche Rechte (auch »Zivilpakt« genannt). Zugleich wurde ein weiterer Pakt beschlossen: der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch »Sozialpakt« genannt). Beide traten erst 1977 in Kraft, nachdem sie von der notwendigen Anzahl von Staaten ratifiziert worden waren. Was bedeutet es, dass »Teile der Menschrechte« rechtsverbindlich gemacht wurden? Welche Teile? Welche nicht? Der UNO-Pakt über politische und bürgerliche Rechte von 1966/1977 (»Zivilpakt«): Er enthält unter Anderem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit; den Schutz vor Folter; das Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person; die Unverletzlichkeit der Wohnung, des Briefgeheimnisses etc.; Meinungsfreiheit; die Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit; Reise- und Versammlungsfreiheit; Informationsfreiheit; Berufsfreiheit und auch Rechte bei Gerichtsverfahren. Diese Rechte sind in den Unterzeichner-Staaten gerichtlich einklagbar. Der UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966/1977 (»Sozialpakt«): Er bezieht sich auf weitere Menschenrechte: das Recht auf Selbstbestimmung; die Gleichberechtigung von Mann und Frau; das Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung; auf die Gründung von Gewerkschaften; auf soziale Sicherheit; das Recht auf den Schutz der Familie, der Schwangeren, der Mütter und Kinder; das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard; auf ein Höchstmaß von Gesundheit; das Recht auf Schulbildung und auf Teilhabe am kulturellen Leben. Auch dieser Pakt ist für die Unterzeichnerstaaten rechtsverbindlich. Nur: Die UNO selbst kann die Einhaltung beider Pakte nur überwachen. Zuständig hierfür ist das OHCHR, das Hohe Kommissariat für Menschenrechte der UNO in Genf. Es kann Beobachter in die Vertragsstaaten entsenden. Die Staaten müssen periodisch über die Menschenrechtssituation in ihrem Staat berichten. (Das OHCHR nimmt auch Berichte von NGOs an.) Aber durchsetzen kann die UNO all diese Rechte nicht. 2005 beschloss die UNO-Generalversammlung rechtsverbindlich, dass die Staaten eine »Responsibility to protect« gegenüber ihren Staatsangehörigen haben. Das bedeutet nicht, dass der Staat Krankenhäuser bauen muss oder Bewässerungssysteme oder Dämme gegen regelmäßige katastrophische Überflutungen. Es bedeutet lediglich die Pflicht, den Schutz der Souveränität und den Schutz vor fremden staatlichen Angriffen auf das Leben ihrer Staatsangehörigen zu gewährleisten. Welt-Gerichtsbarkeit:
Internationaler Gerichtshof; die Menschenrechts-Gerichte Zur Durchsetzung supranationalen Rechts bzw. der Menschenrechte wurden auch mehrere Gerichte institutionalisiert: Im Rahmen der UNO: der Internationale Gerichtshof in Den Haag: Er wurde 1945 im Rahmen der Charta der UNO gegründet und ist deren »Hauptrechtsprechungsorgan«. An ihn können sich nur Staaten wenden, die UNO-Mitglieder sind oder das Statut des Internationalen Gerichtshofs ratifiziert haben. Seine Entscheidungen können nur über den UNO-Sicherheitsrat durchgesetzt werden. Verhandelt wurden z. B. die Besetzung Namibias durch Südafrika; die Atomwaffentests Frankreichs im Mururoa-Atoll; Schürfrechte und Fischereirechte in der Nordsee; Entschädigungsleistungen Deutschlands für NS-Verbrechen etc. Ad-hoc-Gerichte (»Kriegsverbrechertribunale«) der UNO in Den Haag: Das ist das Internationale Strafgericht für das damalige Jugoslawien und das Internationale Strafgericht für Ruanda. Diese von der UNO eingerichteten Strafgerichte sind nur für die jeweiligen Konflikte...



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