E-Book, Deutsch, 160 Seiten
ISBN: 978-3-17-040962-0
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Die Frage ist: Was denken die BürgerInnen über Demokratie und welche Rolle übernehmen sie in der Demokratie? Susanne und Gert Pickel beantworten diese Frage anhand von Theorien, empirischen Befunden und aktuellen Diskursen. Zudem vermitteln sie entsprechende politikwissenschaftliche Kompetenzen in kurzer und prägnanter Form.
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2 Die Genese der Demokratie
2.1 Bürger:innen in den Anfängen demokratischen Denkens
Unzweifelhaft liegt der Ausgangspunkt der Auseinandersetzung mit Demokratie und der Ursprung einer mit Rechten und Pflichten ausgestatteten Bürgerschaft in der Antike. Nach ersten Nennungen bei Herodot können Platon und Aristoteles als die Urväter der Auseinandersetzung mit der Demokratie als Staatsform angesehen werden. Demokratia war im Denken der antiken Griechen allerdings eine Staatsverfassung unter mehreren möglichen (Schmidt 2019: 2). Vor allem zeichnete sie sich durch ein Mehr an Beteiligung und Macht der Untertanen im Staatsgebilde aus, welches den Weg zum Verständnis als Bürger öffnete. Die Demokratia wies in Athen dem Volk (demos) die direkte und unmittelbar auszuübende Macht (kratos) und das Recht der Gesetzgebung in der Polis zu (Vorländer 2010: 14; auch Brodocz/Schaal 2015). Damit stand sie im Gegensatz z. B. zur hierarchischen Machtverteilung der Monarchie oder Diktatur. Vor allem waren es Volksversammlungen, die dem demos Einfluss auf den Staat ermöglichten. Aber auch die Vergabe wichtiger Ämter im Staat erfolgt durch ausgewählte Vertreter des Volkes. Gelegentlich kam auch das Los zum Zug, um Volksvertreter auszuwählen und Ämter zu besetzen, womit Patronage und Vetternwirtschaft am besten verhindert werden konnten. Allerdings darf man die Beteiligung im antiken Griechenland auch nicht zu inklusiv denken. So war sehr genau festgelegt, wer mitbestimmen durfte. Der Status des »Bürgers« beruhte nicht nur auf dem Wohnsitz oder der Zugehörigkeit zur attischen Stadtgesellschaft sowie auf dem Zufall, ein Mann zu sein, sondern vor allem auf hinreichenden finanziellen Möglichkeiten: »[D]er beste Staat wird den Handwerker nicht zum Bürger machen. Falls aber auch dieser Bürger ist, dann muss man sagen, dass die herausragende Qualität der Bürger, wie wir sie bestimmt haben, nicht jeder Bürger besitzt, und nicht einmal einer, der (lediglich den Vorzug hat,) frei geboren zu sein, sondern nur diejenigen, die von der Ausübung lebensnotwendiger Arbeiten befreit sind. Unter ihnen sind diejenigen Sklaven, die mit solchen notwendigen Tätigkeiten einem einzigen Herrn dienen, dagegen diejenigen, die der Allgemeinheit zu Diensten stehen, Handwerker und Tagelöhner. […] Da es eine größere Anzahl von Verfassungen gibt, muss es auch mehrere Arten des Bürgers geben und besonders des regierenden Bürgers; daher sind in einer bestimmten Verfassung Handwerker und Tagelöhner notwendigerweise Bürger, in anderen ist das jedoche ausgeschlossen, z. B. wenn eine in Kraft ist, die man aristokatisch bezeichnet, in der die politischen Ämter nach persönlich herausragender Qualität und aufgrund eines bestimmten Vorzuges verliehen werden (Aristoteles 2020: 93). Die Beteiligung an staatlichen Belangen war also stark reglementiert. Zudem konnten Krisenzeiten die Beteiligung des demos schnell beenden. In Kriegen z. B. wurde schon mal auf eine Oligarchie oder die autokratische Form einer Tyrannis umgeschwenkt. Zwar sollten diese kurzfristig notwendigen Herrschaftsformen nach Ende der Krisen wieder in eine Demokratie – oder noch besser in eine Politie – zurückgeführt werden, doch das gelang nicht immer. Trotz all dieser Einschränkungen stand die attische Demokratie der räumlich nicht weit von ihr entfernten Militärdiktatur (oder auch Tyrannis) Spartas als Mitbestimmungsmodell diametral gegenüber. Der Ruf der Staatsform Demokratie war allerdings damals nicht der Beste. Teilweise wurde sie als eine Degeneration der Herrschaft, teilweise als Herrschaft des ungebildeten Pöbels angesehen. Das Argument war, dass die Demokratie nicht die dafür qualifizierten Intellektuellen und Denker, sondern den unwissenden Plebs an die Macht brächten. Das Wunschbild der griechischen Philosophen war die Politie (politeia). Platon (428–348 v. Chr.) sah diese als Idealbild einer gemeinwohlorientierten Staatsform. Sie stellt die Gerechtigkeit einer natürlichen Ordnung, welche die natürliche Ungleichheit der Menschen berücksichtige, einer auf (durch Unwissenheit getragenen) Mehrheitsentscheidung und einem vollständigen Gleichheitsideal gegenüber. »An deren Spitze stehen für Platon die (weisen) Herrscher bzw. Regenten, gefolgt von den (tapferen) Wachen bzw. Soldaten und schließlich (besonnenen) Handwerkern« (Salzborn 2012: 21). Platons Leitbild waren die »guten« Philosophenherrscher:innen, die dem unfähigen, vom Volk gewählten Herrscher entgegengestellt werden mussten. Platon entwickelte konsequent eine Verfallstheorie der Herrschaftsformen bzw. in seiner Sprache: der Verfassungen ( Abb. 2.1). Sie entwickeln sich von der »guten« Aristokratie (Herrschaft der Tüchtigsten) zu einer durch Korruption geprägten Timokratie (Herrschaft der Reichen), die wiederum eine Oligarchie (Herrschaft der Wenigen) hervorbringt. Die in der Oligarchie stattfindende Zuspitzung der sozialen Verhältnisse zwischen immer reicher werdenden Reichen und weiter verarmenden Gesellschaftsgruppen führt schließlich zu Aufstand und Rebellion, welche die Demokratie hervorbringen. Der Demokratie fehlt aus Platons Sicht aufgrund der nun ausbrechenden Egoismen der Bürger jegliche Funktionstüchtigkeit. Sie zerfällt, um Platz für die Tyrannis zu machen. Der Tyrann wird sogar von den Bürger selbst zur Beseitigung des Chaos gerufen, das die Demokratie angerichtet hat. Idealerweise öffnet er über die Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung den Weg zurück in die dem Gemeinwesen angemessene Aristokratie (auch Salzborn 2012: 21). Abb. 2.1: Kreislauf der Herrschaftsformen bei Platon (Quelle: eigene Darstellung). An diese Überlegungen schließt Aristoteles (384–322 v. Chr.) mit einer Mischung aus normativer und empirischer Analyse an. Auch er sieht die Gesellschaftsordnung als ständische Ordnung, in der – quasi gottgegeben – soziale Unterschiede und soziale Ungleichheit existieren. Und individuelle Freiheit gilt nur im Recht, sich der Gemeinschaft – für ihn: dem »gemeinsamen Haus« – anzuschließen. Anders als Platon hat Aristoteles allerdings ein positiveres Menschenbild. Er sieht den Menschen als zoon politikon, als zutiefst politisches Wesen, das in seiner ganzen Natur auf die Gemeinschaft und ihre Organisation bezogen ist. Anschließend an die Überlegungen Platons, konstruiert auch Aristoteles eine Lehre von Verfassungen bzw. Herrschaftsformen entlang des Nutzens der Herrschaft und der Beteiligung an der Herrschaft (Münkler/Straßenberger 2016: 93–94). Die Demokratie bezeichnete Aristoteles in seiner sogenannten ersten Staatsformenlehre als verfehlte Variante der Beteiligung Vieler (Schmidt 2019: 15–17). Sie zählt wie die Oligarchie und die Tyrannis zu den schlechten Verfassungen. Ihr steht das schon erwähnte Idealbild einer (guten) Verfassung, die Politie gegenüber ( Tab. 2.1). Sie gewährleistet aus seiner Sicht am ehesten eine tragfähige, stabile Staatsstruktur und die Absicherung individueller Rechte in der Bürgerschaft. Wenn nicht die Vernünftigsten, sondern die Vertreter der Armen und Vielen an die Macht kommen, bestünden zumindest zwei Probleme: Zum einen regiere nun der Eigennutz derjenigen, welche die Macht an sich reißen können, gegenüber dem Eintreten für das Gemeinwohl, zum anderen litten die Tüchtigen und Wohlhabenden unter der »Willkürherrschaft« der Armen (Aristoteles 2012: 99). Die begrenzte Akzeptanz von Aristoteles für diese Staatsverfassung beruht auch auf dem Verständnis, dass die Tüchtigen keine Benachteiligung erfahren sollten. Sowohl bei Platon als auch bei Aristoteles findet sich ein ständisches Denken, das den Zugang zu den »vollständigen Bürgerrechten« auf eine kleine Gruppe an attischen Männern begrenzt. Nicht alle Menschen sind eben Bürger. So traute Aristoteles die intellektuelle Aufgabe der Staatsführung nur wenigen Intellektuellen zu. Da selbst zu guten Zeiten in Athen kaum mehr als 30.000 (freie) Bürger existierten (Frauen, Sklaven, Unfreie und andere Bevölkerungsgruppen waren vom Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen), handelte es sich in der attischen Demokratie immer um eine überschaubare Größe an der Herrschaft Teilhabenden. Tab. 2.1: Herrschafts- oder Verfassungsformenlehre des Aristoteles Quelle: Salzborn 2012: 23; Original Gallus 2007: 26; vgl. auch Schmidt 2019: 16. Wenn man hier den Blick auf die Bürger:innen im heutigen Sinne lenkt, dann sind die meisten nicht aktiv im Staatssystem beteiligt. Die in der attischen Demokratie existierenden Ausschlussregeln...