Pfaffendorf | Die Strafbarkeit grenzüberschreitender Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum innerhalb der Europäischen Union | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 48, 285 Seiten, E-Book-Text, Format (B × H): 145 mm x 215 mm

Reihe: Berliner Juristische Universitätsschriften: Strafrecht

Pfaffendorf Die Strafbarkeit grenzüberschreitender Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum innerhalb der Europäischen Union


1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-8305-4058-8
Verlag: Berliner Wissenschafts-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

E-Book, Deutsch, Band Band 48, 285 Seiten, E-Book-Text, Format (B × H): 145 mm x 215 mm

Reihe: Berliner Juristische Universitätsschriften: Strafrecht

ISBN: 978-3-8305-4058-8
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Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Das Internet ermöglicht mittlerweile, riesige Datenmengen ungehindert von Landes- oder Zollgrenzen in Sekundenschnelle weltweit zu verbreiten. Längst hat sich eine organisierte Kriminalität herausgebildet, die dies nutzt, um durch Schutzrechtsverletzungen ohne großen Aufwand riesige Gewinne zu erwirtschaften.°°Das Territorialitätsprinzip beschränkt hier – im Zusammenwirken mit dem europäischen ne-bis-in-idem-Grundsatz – die Möglichkeit der Bestrafung grenzüberschreitender Schutzrechtsverletzung erheblich.°°Ausgehend von der Relevanz des geistigen Eigentums und den beschränkten Bestrafungsmöglichkeiten greift der Verfasser Fallgruppen grenzüberschreitender Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum heraus, anhand derer er die Defizite des strafrechtlichen Schutzes dieser Rechte aufgezeigt und Möglichkeiten zu deren gesetzgeberischen Beseitigung entwickelt. Dabei geht er auch darauf ein, wie die Europäische Union durch die Fortentwicklung legislativer Maßnahmen die Beseitigung der festgestellten Defizite ausgestalten könnte.°°

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1;Vorwort;7
2;Inhaltsverzeichnis;9
3;Abkürzungsverzeichnis;21
4;Einleitung;27
4.1;A. Einführung;27
4.2;B. Problemstellung;28
4.3;C. Ziel der Arbeit;31
4.4;D. Gang der Arbeit;31
4.4.1;I. Die Begehungsorte der strafbaren Verletzung des geistigen Eigentums;33
4.4.1.1;1. Das Strafanwendungsrecht;33
4.4.1.2;2. Der durch das Territorialitätsprinzip eingeschränkte Schutzbereich der Strafnormen;34
4.4.1.3;3. Die Bestimmung der Handlungs- und Erfolgsorte;35
4.4.1.4;4. Schutzrechtsverletzungen mittels Nutzung des Internets;36
4.4.2;II. Die Europarechtswidrigkeit der Regelungen der §§ 7 und 9 StGB;38
4.4.2.1;1. Die Europarechtswidrigkeit des § 7 StGB;38
4.4.2.2;2. Die Europarechtswidrigkeit des § 9 StGB;40
4.4.2.3;3. Die Auswirkung der Nichtanwendbarkeit strafanwendungsrechtlicher Regelungen des StGB;41
4.4.3;III. Die Verkürzung des strafrechtlichen Schutzes nationaler Rechte am geistigen Eigentum durch den europäischen ne-bis-in-idem-Grundsatz;42
4.4.4;IV. Die Wiederherstellung eines lückenlosen strafrechtlichen Schutzes der nationalen Rechte am geistigen Eigentum;43
5;Erster Teil – Die internationale Anwendbarkeit des Strafrecht sdes geistigen Eigentums;45
5.1;A. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des Strafrechts des geistigen Eigentums durch den beschränkten Schutzbereich der Straftatbestände;45
5.1.1;I. Die Zivilrechtsakzessorietät des Strafrechts des geistigen Eigentums;46
5.1.1.1;1. Die Zivilrechtsakzessorietät des Strafrechts auf Grund normativer Tatbestandsmerkmale und Blanketttatbestandsmerkmale;46
5.1.1.2;2. Die Qualifi kation verweisender Tatbestandsmerkmale als normative oder Blanketttatbestandsmerkmale;48
5.1.1.3;3. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Urheberstrafrechts;50
5.1.1.3.1;a. Die Regelung des § 106 UrhG;51
5.1.1.3.2;b. Die Regelung des § 107 UrhG;54
5.1.1.3.3;c. Die Regelung des § 108 UrhG;55
5.1.1.3.4;d. Die Regelung des § 108b UrhG;56
5.1.1.3.5;e. Zusammenfassung;58
5.1.1.4;4. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale desMarkenstrafrechts;59
5.1.1.4.1;a. Die Regelung des § 143 MarkenG;59
5.1.1.4.2;b. Die Regelung des § 143a MarkenG;60
5.1.1.4.3;c. Die Regelung des § 144 Absatz 1 MarkenG;62
5.1.1.4.4;d. Die Regelung des § 144 Absatz 2 MarkenG;63
5.1.1.4.5;e. Zusammenfassung;64
5.1.1.5;5. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Design-/Geschmacksmusterstrafrechts;64
5.1.1.5.1;a. Die Regelung des § 51 DesignG;64
5.1.1.5.2;b. Die Regelung des § 65 DesignG;65
5.1.1.5.3;c. Zusammenfassung;67
5.1.1.6;6. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Halbleiterschutzstrafrechts – die Regelung des § 10 Absatz 1 HalbLSchG;67
5.1.1.7;7. Die Qualifikation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Sortenschutzstrafrechts;68
5.1.1.7.1;a. Die Regelung des § 39 Absatz 1 Nr. 1 SortSchG;68
5.1.1.7.2;b. Die Regelung des § 39 Absatz 1 Nr. 2 SortSchG;69
5.1.1.7.3;c. Zusammenfassung;70
5.1.1.8;8. Die Qualifikation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Patentstrafrechts – die Regelung des § 142 PatG147;70
5.1.1.9;9. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Gebrauchsmusterstrafrechts – die Regelung des § 25 GebrMG;71
5.1.1.10;10. Zusammenfassung;72
5.1.2;II. Die sachrechtliche Reichweite des Rechts des geistigen Eigentums;73
5.1.2.1;1. Einführung;73
5.1.2.2;2. Die historischen Gründe für die Geltung des Territorialitätsprinzips;76
5.1.2.2.1;a. Die Entwicklung des Urheberrechts;76
5.1.2.2.2;b. Die Entwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes;77
5.1.2.3;3. Die Fortgeltung des Territorialitätsprinzips im geltenden Recht;79
5.1.3;III. Das internationale Privatrecht im Recht des geistigen Eigentums;80
5.1.4;IV. Ergebnis;81
5.1.4.1;1. Zusammenfassung;81
5.1.4.2;2. Die Auswirkung des Territorialitätsprinzips im Recht des geistigen Eigentums auf die Anwendbarkeit des deutsche nStrafrechts in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen;82
5.1.4.2.1;a. Die Wirkung des Territorialitätsprinzips bei der Anwendung des deutschen Strafrechts gemäß § 7 StGB;83
5.1.4.2.1.1;aa. Die Verletzung nationaler Schutzrechte;83
5.1.4.2.1.2;bb. Die Verletzung von Gemeinschafts-/Unionsschutzrechten;84
5.1.4.2.2;b. Die Wirkung des Territorialitätsprinzips bei der Anwendung desdeutschen Strafrechts gemäß § 3 StGB;84
5.1.4.2.2.1;aa. Fallkonstellationen zur Mittäterschaft;85
5.1.4.2.2.2;bb. Fallkonstellationen zur mittelbaren Täterschaft;86
5.1.4.2.2.3;cc. Fallkonstellationen zur Teilnahme;86
5.1.4.2.2.3.1;aaa. Die inländische Teilnahme an einer ausländischen Haupttat;87
5.1.4.2.2.3.2;bbb. Die ausländische Teilnahme an einer inländischen Haupttat;88
5.2;B. Die Bestimmung der Begehungsorte im Sinne des § 9 Absatz 1 StGB für die Delikte des Strafrechts des geistigen Eigentums bei Tatbegehung mittels Internet;88
5.2.1;I. Der Begehungsort im Sinne des § 9 Absatz 1 StGB bei Taten im Internet;88
5.2.1.1;1. Die Bestimmung des Handlungsorts im Sinne des § 9 Absatz 1 Var. 1 und 2 StGB;89
5.2.1.2;2. Die Bestimmung des Erfolgsorts im Sinne des § 9 Absatz 1 Var. 3 und 4 StGB;91
5.2.1.3;3. Einschränkungen der Annahme eines Begehungsorts im Sinne des § 9 Absatz 1 StGB;93
5.2.1.4;4. Eigener Lösungsansatz;94
5.2.2;II. Der Begehungsort im Sinne des § 9 Absatz 1 StGB bei Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum im Internet;99
5.2.3;III. Die Begehungsorte im Urheberrechtstrafrecht;103
5.2.3.1;1. Vervielfältigen gemäß §§ 106 Absatz 1; 108 Absatz 1 Nr. 1 UrhG;103
5.2.3.2;2. Verbreiten gemäß §§ 106 Absatz 1; 107 Absatz 1 Nr. 1, 2; 108 Absatz 1 Nr. 1, 3 UrhG;104
5.2.3.3;3. Öff entlich Wiedergeben gemäß §§ 106 Absatz 1; 108 Absatz 1 Nr. 1, 3 UrhG;105
5.2.3.4;4. Anbringen gemäß §§ 107 Absatz 1 Nr. 1, 2 UrhG;107
5.2.3.5;5. Verwerten gemäß §§ 108 Absatz 1 Nr. 2, 4–8 UrhG;108
5.2.3.6;6. Die Begehungsorte des deutschen Urheberstrafrechts bei Tatbegehung mittels Internet;108
5.2.4;IV. Die Begehungsorte im Markenstrafrecht;109
5.2.4.1;1. Die Begehungsorte bei der Verletzung von Marken;109
5.2.4.1.1;a. Benutzen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 1, 2, 4, 5; 143a Absatz 1 Nr. 1–3 MarkenG;109
5.2.4.1.2;b. Anbringen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG;109
5.2.4.1.3;c. Anbieten gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG;110
5.2.4.1.4;d. Inverkehrbringen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG;110
5.2.4.1.5;e. Besitzen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG;111
5.2.4.1.6;f. Einführen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG;111
5.2.4.1.7;g. Ausführen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG;112
5.2.4.2;2. Der Begehungsort bei der Verletzung geographischerHerkunftsangaben;112
5.2.4.2.1;a. Die Verletzung nationaler geographischer Herkunftsangaben – Benutzen gemäß §§ 144 Absatz 1 Nr. 1, 2 MarkenG;112
5.2.4.2.2;b. Die Verletzung gemeinschaftsrechtlicher geographischerHerkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen;113
5.2.4.2.2.1;aa. Benutzen gemäß § 144 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG;113
5.2.4.2.2.2;bb. Aneignen und Nachahmen gemäß § 144 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG;113
5.2.4.3;3. Der Begehungsort des deutschen Markenstrafrechts bei Tatbegehung mittels Internet;114
5.2.5;V. Der Begehungsort im Design-/Geschmacksmusterstrafrecht;115
5.2.5.1;1. Benutzen gemäß §§ 51 Absatz 1, 65 DesignG;115
5.2.5.2;2. Der Begehungsort im deutschen Design-/Geschmacksmusterstrafrecht bei Tatbegehung mittels Internet;116
5.2.6;VI. Der Begehungsort im Patentstrafrecht;116
5.2.6.1;1. Anbieten gemäß §§ 142 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 PatG;117
5.2.6.2;2. Inverkehrbringen gemäß §§ 142 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 PatG;117
5.2.6.3;3. Einführen gemäß §§ 142 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 PatG;117
5.2.6.4;4. Der Begehungsort im deutschen Patentstrafrechts beiTatbegehung mittels Internet;118
5.2.7;VII. Der Begehungsort im Gebrauchsmusterstrafrecht;118
5.2.8;VIII. Der Begehungsort im Halbleiterschutzstrafrecht;119
5.2.9;IX. Der Begehungsort im Sortenschutzstrafrecht;119
5.2.9.1;1. Die Verletzung nationaler Sortenschutzrechte;119
5.2.9.2;2. Die Verletzung gemeinschaftlicher Sortenschutzrechte;119
5.2.10;X. Zusammenfassung;120
5.3;C. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums durch europarechtliche Vorgaben;120
5.3.1;I. Die Folge der Kollision nationalen Strafrechts mit Unionsrecht;123
5.3.1.1;1. Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts;123
5.3.1.2;2. Die unionsrechtskonforme Auslegung;125
5.3.2;II. Der Regelungsgegenstand des internationalen Strafrechts der §§ 3 bis 9 StGB;126
5.3.3;III. Zwischenergebnis;136
5.3.4;IV. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums gemäß § 7 StGB durch Unionsrecht;137
5.3.4.1;1. Die Anwendung des § 7 StGB auf Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum;138
5.3.4.1.1;a. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 7 Absatz 1 StGB auf Individualrechtsgüter deutscher Staatsangehöriger;138
5.3.4.1.2;b. Die Anwendung des § 7 StGB auf die Verletzung nationaler Schutzrechte;139
5.3.4.1.3;c. Die Anwendung des § 7 StGB auf die Verletzung von Gemeinschafts-/Unionsschutzrechten;139
5.3.4.2;2. Die Verletzung des Diskriminierungsverbots des Artikels 18 Absatz 1 AEUV durch die Anwendung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten gemäß § 7 StGB;140
5.3.4.2.1;a. Das Vorliegen einer gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 18 Absatz 1 AEUV verstoßenden Opferdiskriminierung durch die Anwendung des § 7 Absatz 1 StGB;142
5.3.4.2.1.1;aa. Der Anwendungsbereich der Artikel 18 Absatz 1 AEUV;142
5.3.4.2.1.1.1;aaa. Der räumliche Anwendungsbereich;142
5.3.4.2.1.1.2;bbb. Der persönliche Anwendungsbereich;142
5.3.4.2.1.1.3;ccc. Der sachliche Anwendungsbereich;143
5.3.4.2.1.1.4;ddd. Die Subsidiarität des Diskriminierungsverbots;145
5.3.4.2.1.2;bb. Das Vorliegen eines Verstoßes;146
5.3.4.2.1.3;cc. Die Rechtfertigung des Verstoßes;147
5.3.4.2.1.4;dd. Rechtsfolge des Verstoßes gegen Artikel 18 Absatz 1 AEUV;149
5.3.4.2.1.5;ee. Ergebnis;153
5.3.4.2.2;b. Das Vorliegen einer gegen das Diskriminierungsverbot de sArtikels 18 Absatz 1 AEUV verstoßenden Täterdiskriminierung durch die Anwendung des § 7 Absatz 2 StGB;153
5.3.4.2.2.1;aa. Der Anwendungsbereich der Artikel 18 Absatz 1 AEUV;153
5.3.4.2.2.2;bb. Das Vorliegen eines Verstoßes;153
5.3.4.2.2.3;cc. Ergebnis;157
5.3.4.2.3;c. Ergebnis;157
5.3.4.3;3. Die Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit gemäß Artikel 21 Absatz 1 AEUV durch die Anwendung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten gemäß § 7 StGB;158
5.3.4.3.1;a. Die Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit gemäß Artikel 21 Absatz 1 AEUV durch die Anwendung des § 7 Absatz 1 StGB;158
5.3.4.3.1.1;aa. Der Anwendungsbereich des Artikels 21 Absatz 1 AEUV;158
5.3.4.3.1.1.1;aaa. Der räumliche Anwendungsbereich;158
5.3.4.3.1.1.2;bbb. Der persönliche Anwendungsbereich;158
5.3.4.3.1.1.3;ccc. Der sachliche Anwendungsbereich;159
5.3.4.3.1.2;bb. Das Vorliegen eines Verstoßes;159
5.3.4.3.1.3;cc. Ergebnis;160
5.3.4.3.2;b. Die Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit gemäß Artikel 21 Absatz 1 AEUV durch die Anwendung des § 7 Absatz 2 StGB;160
5.3.4.3.2.1;aa. Das Vorliegen eines Verstoßes;160
5.3.4.3.2.2;bb. Ergebnis;165
5.3.4.3.3;c. Ergebnis;165
5.3.4.4;4. Die Verletzung von Grundfreiheiten durch die Anwendung des § 7 StGB;166
5.3.5;V. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums gemäß § 3 StGB durch Unionsrecht;169
5.3.5.1;1. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums gemäß §§ 3, 9 Absatz 1 StGB durch Unionsrecht;170
5.3.5.2;2. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums gemäß §§ 3, 9 Absatz 2 StGB durch das Unionsrecht;173
5.3.6;VI. Ergebnis;174
6;Zweiter Teil – Strafbarkeitslücken bei grenzüberschreitender Verletzung geistigen Eigentums;177
6.1;A. Der ne-bis-in-idem-Grundsatz;178
6.1.1;I. Die Regelung des Artikels 54 SDÜ;180
6.1.2;II. Die Regelung des Artikels 50 GRCh;182
6.1.3;III. Der Begriff derselben Tat im Sinne des Artikels 54 SDÜ;184
6.1.4;IV. Der Begriff derselben Straftat im Sinne des Artikels 50 GRCh;187
6.1.5;V. Das Verhältnis von Artikel 54 SDÜ und Artikel 50 GRCh;189
6.2;B. Das Zusammenwirken des ne-bis-in-idem-Grundsatzes und des Territorialitätsprinzips;191
6.2.1;I. Grenzüberschreitende Verletzung von Gemeinschafts-/Unionsschutzrechten;192
6.2.2;II. Grenzüberschreitende Verletzung nationaler Schutzrechte;192
6.3;C. Zusammenfassung;193
7;Dritter Teil – Die Beseitigung der Strafbarkeitslücke;195
7.1;A. Die Beseitigung der Strafbarkeitslücken durch die Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes auf die nationalen Schutzrechte der EU-Mitgliedstaaten;196
7.1.1;I. Die Einbeziehung ausländischer Urheber- und gewerblicher Schutzrechte in den Schutzbereich der deutschen Straftatbestände durch unionsfreundliche Auslegung der Straftatbestände;196
7.1.2;II. Die Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes auf die nationalen Schutzrechte der EU-Mitgliedstaaten durch Gleichstellung mit den deutschen Schutzrechten;198
7.1.2.1;1. Die Gleichstellung von ausländischen und internationalen mit inländischen Bediensteten gemäß § 335a StGB;198
7.1.2.2;2. Die Gleichstellung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie bestimmter Steuern, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden, mit solchen, die von der Bundesrepublik Deutschland verwaltet werden, gemäß § 370 Absatz 6 AO;201
7.1.2.3;3. Die Gleichstellung des ausländischen Wettbewerbs mit dem deutschen Wettbewerb gemäß § 299 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 Nr. 1 StGB;202
7.1.2.4;4. Die Erfassung ausländischer Schutzgüter durch Tatbestandserweiterungen im Umweltstrafrecht;203
7.1.2.5;5. Die Gleichstellung ausländischer Urheber- und gewerblicher Schutzrechte mit deutschen Urheber- und gewerblichen Schutzrechten de lege ferenda;204
7.1.3;III. Die Ausdehnung des Schutzbereichs der Straftatbeständezum Schutz nationaler Schutzrechte;208
7.1.3.1;1. Formulierungsvorschläge zur Ausdehnung der einzelnen Straftatbestände;208
7.1.3.2;2. Die Anwendung des deutschen Strafrechts zum Schutz des geistigen Eigentums bei tatsächlichem Handeln des Täters in Deutschland;211
7.1.3.3;3. Die Anwendung des deutschen Strafrechts zum Schutz des geistigen Eigentums bei tatsächlichem Handeln des Täters im Ausland;211
7.1.3.4;4. Die Anwendung des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums auf Teilnehmer;212
7.2;B. Die Ergänzung des Vorschlags einer strafrechtlichen Richtlinie zum Recht des geistigen Eigentums;212
7.2.1;I. Der Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens;214
7.2.1.1;1. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag;214
7.2.1.2;2. Der ursprüngliche Rahmenbeschlussvorschlag;216
7.2.1.3;3. Das Urteil des EuGH vom 13. September 2005;219
7.2.1.4;4. Die Stellungnahme der Kommission zum Urteil des EuGH;222
7.2.1.5;5. Die Änderung des ursprünglichen Richtlinienvorschlags durch die Kommission;223
7.2.1.6;6. Die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zum geänderten Richtlinienvorschlag;224
7.2.1.7;7. Das Urteil des EuGH vom 23. Oktober 2007;230
7.2.1.8;8. Die strafrechtlichen EG-Richtlinien vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon;232
7.2.1.9;9. Die strafrechtliche Anweisungskompetenz nach dem Vertrag von Lissabon;234
7.2.1.9.1;a. Die Kompetenzgrundlage des Artikels 83 Absatz 1 AEUV;234
7.2.1.9.2;b. Die Kompetenzgrundlage des Artikels 83 Absatz 2 AEUV;242
7.2.1.10;10. Die Kompetenz der EU zum Erlass des zurückgezogenenRichtlinienvorschlags nach dem AEUV;246
7.2.1.10.1;a. Artikel 83 Absatz 1 AEUV als Kompetenzgrundlage;246
7.2.1.10.2;b. Artikel 83 Absatz 2 AEUV als Kompetenzgrundlage;248
7.2.1.10.3;c. Die Kompetenzgrundlagen für die einzelnen Vorschriften de sRichtlinienvorschlags;251
7.2.2;II. Die Ergänzung des Richtlinienvorschlags zur Beseitigung der Strafbarkeitslücken;252
7.2.3;III. Die Notwendigkeit der Beseitigung der bestehenden Strafbarkeitslücken;252
7.2.3.1;1. Die Gefahr der Hemmung der technischen und kulturellen Entwicklung;252
7.2.3.2;2. Die Gefahr volkswirtschaftlicher Schäden;254
7.2.3.3;3. Die Gefahr strafrechtlichen forum shopping;256
7.2.3.4;4. Die Gefahr der Benachteiligung einzelner Rechteinhaber;256
7.2.3.5;5. Die Gefahr der Schädigung von Verbrauchern;257
7.2.3.6;6. Die Pflicht zur Schaff ung eines lückenlosen strafrechtliche nSchutzes des geistigen Eigentums aus der Grundrechtecharta;258
7.2.3.6.1;a. Artikel 17 Absatz 2 GRCh;260
7.2.3.6.2;b. Artikel 20 GRCh;262
8;Ergebnisse;265
9;Literaturverzeichnis;271
10;Stichwortverzeichnis;287



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