Der Sentenzenkommentar des Durandus von St. Pourçain nimmt, was seine
Originalität und seine Bedeutung für die philosophische und theologische
Mediävistik angeht, eine herausragende Stellung unter den
Sentenzenkommentaren des 14. Jahrhunderts ein. Zum einen ist er ein
einzigartiges Dokument für die Debatten vor allem innerhalb des
Dominikanerordens um die Bedeutung des Thomas von Aquin und die
Verbindlichkeit seiner Lehrmeinungen für den Orden. Zum anderen steht der
Sentenzenkommentar des Durandus für die wachsende Bedeutung, die dieses
Genre am Ende des 13. und zu Beginn des 14. Jahrhunderts wiedererlangt.
Von einem Pflichtstück am Beginn der akademischen Karriere wie etwa bei
Thomas von Aquin wird der Sentenzenkommentar nun zu einer wichtigen
Schriftgattung eines Magisters der Theologie, die ihn seine ganze
akademische Karriere über begleitet.
Buch II, Distinktionen
39-44 In den abschließenden sechs Distinktionen des zweiten Buches geht es
um die Frage der moralischen Unterscheidung von Gut und Böse, um das
Verhältnis von Wille, Vernunft und Gewissen, um Schuld und Sünde, um
Todsünden und die kapitalen Laster. Die abschließende Distinktion
behandelt das problem der potestas dominandi der Prälaten. Dieser
Teil des Sentenzenkommentars wird hier in seinen ersten Fassungen (A) und
(B) erstmals kritisch herausgegeben.
Perrone
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Durandus von St. Pourçain OP (* ca. 1270-1275 in Saint-Pourçain-sur-Sioule; † 10. September 1334 in Meaux) war Theologe und Philosoph; er war Magister in Paris (1312–13); lector sacri palatii in Avignon (1313-1317) und Bischof von Limoux (26. August 1317), Le Puy-en-Velay (14. Februar 1318) und Meaux (13. März 1326). Sein Epitheton lautet „Doctor modernus“.