E-Book, Deutsch, Band -, 188 Seiten
Panten / Dithmarscher Landeskunde / Schulz Ergänzungen aus den Jahren 1402 bis 1480 zum Urkundenbuch
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-7583-8135-5
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
zur Geschichte des Landes Dithmarschen
E-Book, Deutsch, Band -, 188 Seiten
Reihe: Edition Dithmarscher Landeskunde
ISBN: 978-3-7583-8135-5
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Dies ist die Neuauflage der vergriffenen 2012 in Heide erschienenen, nun ergänzt um das später beigelegte Mittelniederdeutsche Vokabelheft. Albert Panten führt die von A. L. J. Michelsen (1834) gesammelten Auszüge aus Akten der Rechtsstreitgkeiten mit weiteren bislang unveröffentlichten Aktenstücken fort und ordnet sie den bekannten zu. Die mittelaterliichen Klageschriften nennen sehr viele Einzelheiten, die das Verhältnis der Dithmarscher zu ihren Nachbarn schildern. Sie geben in rechtlicher Hinsicht viele Beispiele topographischer Details für umstrittene Grenzgebiete und sind fruchtbare Quellen zur Personen- und Ortsnamenskunde. Der Prozess von 1447 war ferner einer der Gründe für die Kodifizierung des Dithmarscher Landrechts, denn es ist wohl kein Zufall, wenn sie am 13. Februar 1447 vor sich ging. Auch der Prozess von 1480 führte zu einer Erweiterung und Revision, da Straftaxen für ins Genaueste geschilderte Verwundungen, Totschläge und materielle Schäden bestimmt werden mussten. Dass die Klageschriften noch erhalten sind, ist ein Glücksfall, denn die Prozesse endeten in Vergleichen, in denen gegenseitige Ansprüche niedergeschlagen wurden. Die Akten, viele harren noch der Bearbeitung, geben Einblicke in die sächliche Kultur der Dithmarscher, ihrer Nachbarn wie auch der Handelsbeziehungen und deren Störungen.
Albert Panten, Heimatforscher und ehemaliger Lehrer. Veröffentlichungen zur Geschichte Nordfrieslands im Mittelalter und in der Neuzeit. Zahlreiche Auszeichnungen, Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande. Einen großen Anteil an seiner Arbeit nimmt das Entziffern mittelalterlicher Urkunden ein.
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Einleitung
Im Jahre 1834 gab Andreas Ludwig Jacob Michelsen in Altona das von ihm im Namen der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte gesammelte „Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen“ heraus. Es heißt in seinem Vorbericht (S. XV):“Wichtig nicht allein für die Kunde bedeutsamer Verhältnisse nach Außen, sondern auch für die historische Landeskunde sind die Acten von dem mit Herzoge Adolf VIII. geführten weitläuftigen Rechtstreite...“. Entsprechendes gilt für Folgeakten aus dem Jahre 1480, aber auch schon für Reste der Streitschriften von 1402. Auszüge aus den Akten des Prozesses von 1447 finden sich im Urkundenbuch S. 35 – 58, Auszüge aus den Akten des Prozesses zwischen Christian I. und den Dithmarschern von 1480 auf S. 82 – 85. Schon früher hatte Michelsen Auszüge der Akten von 1480 in seiner historischen Skizze „Nordfriesland im Mittelalter“ (Schleswig 1828) auf S. 257 – 267 abdrucken lassen. Der Vergleich der Michelsenschen Auszüge mit den im Landesarchiv [LASH] erhaltenen Aktenstücken ergab nun, daß der größte Teil noch der Entdeckung harrte. Und es lohnte sich, die Auszüge Michelsens durch Transkription weiteren Materials zu vervollständigen. Auch für die Präsentation dieser Abschriften gilt Michelsens Satz aus der Einleitung zum Urkundenbuche (S. IV). „Manche mögen vielleicht der Meinung seyn, als ob die vorliegende Sammlung gar zu sehr in das Einzelne und Kleine ginge; jedoch wahrhaft Sachkundige werden so nicht urtheilen.“ Aus den zwei Klageschriften der Jahre 1509 bzw. 1546 hat Michelsen nur wenige Notizen in das Urkundenbuch einfließen lassen (S. 99 – 100; S. 119 – 125), der ganze Text ist sehr umfangreich und lohnt eine Übertragung, eine Aufgabe der Zukunft. Bereits etwa dreißig Jahre nach Erscheinen des Urkundenbuchs verfaßte der dänische Historiker Hans Christian Paulus Sejdelin (1813-1872) eine Ergänzung für die bei Michelsen fehlenden Abschnitte der Klageschriften von 1447, die nur handschriftlich vorhanden ist. Dies Manuskript (De kongelige Bibliotek, København, Ny kgl. Samling 928 p fol.) habe ich benutzt. Die mittelalterlichen Klageschriften nennen sehr viele Einzelheiten, die das Verhältnis der Dithmarscher zu ihren Nachbarn im Originalton jener Zeit schildern, zahlreiche topographische Details insbesondere für umstrittene Grenzgebiete mitteilen und in rechtlicher Hinsicht viele Beispiele geben. Außerordentlich fruchtbar sind die Quellen zu Personen- und Ortsnamenkunde. Der Prozeß von 1447 war darüber hinaus einer der Gründe für die Kodifizierung des Dithmarscher Landrechts und der von 1480 führte u. a. zu seiner Erweiterung und Revision, da für die bis ins Genaueste geschilderten Verwundungen, Totschläge und materiellen Schäden Straftaxen bestimmt werden mußten, denn es ist doch wohl kein Zufall, wenn die erste Kodifizierung des Landrechts am 13. Februar 1447 vor sich ging. Die Akten lassen Einblicke in die sächliche Kultur sowohl der Dithmarscher als auch der Nachbarn zu, genauso auf die Handelsbeziehungen und deren Störungen. Daß die Klageschriften noch erhalten sind, ist ein Glücksfall, denn der Prozeß von 1447 endete 1456 mit einem Vergleich, in dem die gegenseitigen Ansprüche niedergeschlagen wurden, entsprechendes geschah 1480 (Dithmarscher Urkundenbuch Nr. XXX, Nr. XLVI). Zum Verständnis des Schriftbildes sei mitgeteilt, daß im allgemeinen ein u vor einem Vokal die Bedeutung v hat, während ein v vor einem Konsonanten als u zu lesen ist. Einige besondere Wörter fallen aus dem Muster allerdings heraus. Die Zahlwerte sind mit römischen Zeichen angegeben. C für 100 ist oft hochgestellt; halbe Werte, im Original mit Hilfe einer Durchstreichung angedeutet, mußten mit ½ wiedergegeben werden, also v½ = 5½, aber ½v = 4½. Die Währung ist die lübsche Mark. Zur Umrechnung der Geldsummen seien einige durchschnittliche Marktpreise jener Zeit angegeben: 1 Pferd bis 25 Mark, 1 Tonne (ca. 100 kg!) Korn ca. ½ Mark, 1 Paar Schuhe ¼ Mark. Für das Verständnis des Textes ist ein Mittelniederdeutsches Handwörterbuch von August Lübben und Christoph Walther, Norden und Leipzig 1888 nützlich, denn auch heutige Sprecher des Niederdeutschen werden bei manchen Wörtern um die Bedeutung ringen. Im übrigen sind Schreibweise und Zeichensetzung im 15. Jahrhundert nicht normiert und manche Schreibweisen von Orts- und Personennamen differieren je nach Verfasser. Die bereits von Michelsen veröffentlichten Teile sind nach dem Original des Urkundenbuches als Bild im Text erkennbar, manches habe ich aber neu abgeschrieben. Die Reihenfolge der einzelnen Stücke richtet sich nach dem Ausfertigungsdatum; Michelsen hat in seinem Urkundenbuch darauf keine Rücksicht genommen, einzelne Klageschriftenteile auch umgestellt und für sich aufgeführt (S.56-58). Die Transkriptionen gliedern sich folgendermaßen: 1. Antwort Herzog Gerds zu Schleswig und Graf Alberts, Grafen zu Holstein,
vom 29. November 1402 auf Klagen der Ditmarscher
[Stadtarchiv Lübeck ASA Externa Holsatica Urkunde 325a] Von der Beschwerdeschrift gegen Herzog Gerd zu Schleswig und Graf Albert zu Holstein ist nur die Antwort der beiden vom 29. November 1402 erhalten; der Text ist bislang unbekannt geblieben, nur die rückwärtige Aufschrift hat Robert Chalybaeus in seiner „Geschichte Ditmarschens bis zur Eroberung des Landes im Jahre 1559“ (Kiel und Leipzig 1888) S. 313 (Fußnote 374) veröffentlicht: Im Lübecker Archiv befindet sich die unter dem 29. Nov. 1402 ausgestellte Antwort „Hertich Gerhards und Greven Albertes uppe der Ditmarschen Klage von Artikuln zu Artikuln den van Lübeke und Hamborg und eere bederven Mannen avergeven to Rechte edder Minne“. Die Urschrift besteht aus zwei aneinander geleimten Papierbogen rückwärts besiegelt, da wo dieselben über einander liegen, mit des Herzogs und des Grafen Siegel in Papier über rotem Wachs, am unteren Rand auch rückwärts die Siegel der Bischöfe von Schleswig und Lübeck. Nun könnte der unbedarfte Leser bei der Lektüre des Textes (S.122/123) von Chalybaeus annehmen, daß diese Urkunde ein Hinweis darauf sei, daß Herzog und Graf eine Kenntnis des Überfalls Herzog Erichs von Sachsen auf Dithmarschen im Mai des Jahres 1402 abstreiten wollten. Bei genauer Betrachtung des Textes bietet sich aber ein anderes Bild, denn Klagen der Dithmarscher über diesen Überfall finden sich nicht, außerdem spricht die Einleitung der Antwort davon, daß sich die Klagen des Landes Dithmarschen nur auf Gerhard und Albert und deren Ritter, Knechte und Untersaßen beziehen. Die jüngsten Anschuldigungen betreffen Amtleute und Ritter, die etwa zwischen 1382 und 1399 urkundlich erwähnt werden. Es finden sich Hinweise auf wesentlich frühere Vorgänge, so z. B. „de van Reuentlowe hadden eren eghenen krych mid den dytmerschen vnde vnsere Elderen hadden mid deme krighe nichtes tho donde“ oder in Bezug auf den Amtmann Syvert Dosenrode „wes sin vader daen heft vppe den dytmerschen dat heft he daen an eyme openbare kryghe“, während der Sohn „was des Byschoppes Amtmaen van Sleswik vnde Kryghede mid den Dytmerschen van des byschopes vnde van des Stychtes weghene“. Die dazu gehörigen Kämpfe gehören in die Zeit zwischen 1345 und 1400 und werden z. T. in den 1447 abgefaßten Klageschriften erneut vorgebracht, weil noch nicht erledigt. Im übrigen sei angemerkt, daß Graf Albert bereits 1399 Eiderstedt mit einem Raubzug heimgesucht hatte, der ihm 16000 Mark einbrachte; die folgenden Expeditionen nach Dithmarschen verwundern in diesem Lichte nicht mehr. 2. Die Klageschrift der Dithmarscher vom 19. April 1447.
[LASH, Urk. Abt. 1, Nr. 204] In ihr wird der Überfall Erichs von Sachsen auf Tensbüttel und Röst auf den 16. Mai 1402 datiert. Die Beute teilte er mit Graf Albert in Bramstedt. Dieser, Erichs Schwiegersohn, setzte den Raubzug am 24. Mai fort und überfiel mit Herzog Gerhard die Dörfer im Kirchspiel Albersdorf mit Brand und Raub. Danach wandten sich die Fürsten den Dörfern im Kirchspiel Tellingstedt zu, raubten dazu auch das Dorf Holm im Kirchspiel Nordhastedt aus. Im September setzten beide die Raubzüge in den Kirchspielen Lunden, Hemme, Neuenkirchen, Wesselnburen und Oldenwöhrden fort und griffen dann nach den Dörfern der Kirchspiele Meldorf, Büsum, Eddelak, Brunsbüttel und Marne aus. Im Oktober waren die Kirchspiele Hennstedt und Delve an der Reihe. Im Jahre 1403 wurde Anfang Juni das Kirchspiel Meldorf heimgesucht, Ende September das Kirchspiel Burg. Bei dieser Gelegenheit fiel Graf Albert auf dem Rückzug vom Pferd und starb an den Verletzungen. Am 2. Januar 1404 mußte die Stadt Meldorf leiden, im selben Jahr ebenfalls Büsum. Die Chroniken des 15. Jahrhunderts schildern die Vorkommnisse sehr verworren und darüber hinaus parteiisch, d. h. Dithmarschen feindlich, wie z. B. in dem Chronicon Holtzatiae, auctore Presbytero Bremensi...