Der vorliegende Tagungsband aus Anlass des 80. Geburtstags des vormaligen Parlamentsdirektors Prof. Dr. Albert Janssen beschäftigt sich in drei Abhandlungen mit einer Thematik, der sich der Jubilar in seinem rechtswissenschaftlichen Oeuvre immer wieder intensiv gewidmet hat. Dazu befasst sich der erste Beitrag mit der im 19. Jahrhundert bedeutenden ›Historischen Rechtsschule‹, die bis heute entscheidend zu einem vertieften Verständnis der Geschichtlichkeit des Rechts verhilft. Mit der kritischen Behandlung von Verzeichnungen ihres Verständnisses soll auch das juristische Denken der Gegenwart beeinflusst werden. – Im Folgebeitrag geht es um die veränderten dogmatischen Grundlagen des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts unter dem Grundgesetz, fu¨r die bekanntlich die Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis und das damit einhergehende neue Verständnis der Beziehung zwischen Staat und Bu¨rger bestimmend gewesen sind. Da sich diese Neubestimmung in ihrem gedanklichen Ansatz besonders auf Wilhelm Henkes Lehre vom subjektiv öffentlichen Recht berufen konnte, wird der stark auch vom Zivilrecht geprägten historischen Entwicklung seiner Argumentation nachgegangen. – Am Ende steht eine konkrete verfassungsrechtliche Abhandlung zur niedersächsischen Landesverfassung. Es geht im Schwerpunkt um ihre nach der Wiedervereinigung Deutschlands vom zuständigen Landtag beschlossene und vollzogene grundsätzliche Änderung und zwar vom Organisationsstatut zur Vollverfassung.
Oppermann / Winkelmann
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