Maier | Gesammelte Schriften | Buch | 978-3-406-57157-2 | sack.de

Buch, Deutsch, 487 Seiten, Leinen, Format (B × H): 139 mm x 217 mm, Gewicht: 767 g

Maier

Gesammelte Schriften

Band 4: Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre

Buch, Deutsch, 487 Seiten, Leinen, Format (B × H): 139 mm x 217 mm, Gewicht: 767 g

ISBN: 978-3-406-57157-2
Verlag: Verlag C. H. Beck GmbH & Co. KG


Hans Maier Gesammelte Schriften - der vierte Band
Hans Maiers Habilitationsschrift "Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre" ist gleichsam mit dem Erscheinen zum Klassiker geworden. Ausgehend von der Ständegesellschaft des 15. und 16. Jahrhunderts sucht Maier den aufsteigenden frühmodernen Staat zu fassen, der nun beginnt die überlieferte Ordnung als "Gesetzgeber" umzuformen. Diesen Prozeß der Monopolisierung und Verstaatlichung der Justiz spiegelt die entstehende "Politikwissenschaft", die bis zum Übergang in den liberalen Rechtsstaat und das moderne Verwaltungsrecht um die Mitte des 19. Jahrhunderts maßgeblich für die Ausgestaltung der inneren Ordnung bleibt. Bis heute ist Maiers klassische Studie das unübertroffene Standardwerk zum Gegenstand.

Bislang erschienen: Revolution und Kirche (Band 1), Politische Religionen (Band 2) und Kultur und Politik (Band 3).

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Weitere Infos & Material


Vorwort
Einleitung
Die Polizeiwissenschaft als Forschungsaufgabe
I. Das Problem
1. Bisherige literarische Behandlung der Polizeiwissenschaft
2. Mißverhältnis zu ihrer Bedeutung
3. Gründe für die Vernachlässigung
4. Zur gegenwärtigen Forschungslage
II. Zur Fragestellung
1. Ziel der Untersuchung
2. Auswahlgesichtspunkte
3. Quellen
4. Gliederung
Erster Teil
Ständegesellschaft und "gute Polizei" im älteren deutschen Staatswesen
I. Die politische Verfassung der Ständegesellschaft
1. Ständegliederung
2. Statusgebundenheit und Sozialordnung
3. Das Recht
4. Stilformen der Politik
II. Die Krise der altständischen Ordnung und die neuen Ordnungsprobleme der Gesellschaft
1. Die Differenzierung der Gesellschaft
2. Strukturkrisen der Ständeordnung
3. Ordnungsproblem und Staat
III. Die Polizeiordnungen
1. Zur Forschungs- und Quellenlage
2. Die Formen: Stadt-, Landes- und Reichspolizeiordnungen
3. Die Bereiche der Polizeigesetzgebung
4. Rechtscharakter und politische Wirkung der Polizeiordnungen
Zweiter Teil
Polizeiliteratur und Polizeiwissenschaft bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
I. Das Wort Polizei
1. Zum Problem
2. Die älteren Belege im Deutschen
3. Humanistische Ausweitung des Begriffs
4. Der christlich-ständische Polizeibegriff
5. Die Ästhetisierung des Polizeibegriffs im 18. Jahrhundert
II. Der Polizeibegriff in den älteren Regimentstraktaten und in der christlichen Staatslehre des 17. Jahrhunderts
1. Allgemeines
2. Oldendorp
3. Osse
4. Friedlieb
5. Obrecht
6. Reinkingk
7. Seckendorff
III. Beginn wissenschaftlicher Systematisierung
1. Der doppelte Ansatz der Begriffsbildung: Verwaltungsentwicklung und politische Lehre
2. Umrisse der verwaltungsgeschichtlichen Entwicklung
3. Etappen der Begriffsbildung
IV. Die Polizeiwissenschaft an den Universitäten
1. Alte und neue politische Wissenschaft: Universitäten und Akademien
2. Die Einführung der Kameralistik an den Universitäten
3. Die Verselbständigung der Polizeiwissenschaft im Rahmen des kameralistischen Unterrichts: Justi und Sonnenfels
Dritter Teil
Die Polizeiwissenschaft im 19. Jahrhundert
I. Der Strukturwandel der praktisch-philosophischen Disziplinen
1. Zur wissenschaftsgeschichtlichen Situation
2. Kameralistik und neue Wirtschaftslehre: die Ökonomisierung der Polizei
3. Polizei und Recht: die Eliminierung des Wohlfahrtszwecks
II. Der Ausklang der Polizeiwissenschaft
1. Bergs Polizeirecht
2. Mohls Polizey-Wissenschaft
3. Behrs Polizei-Wissenschaftslehre
Exkurs: Die Polizei in der politischen Theorie der Revolution
und Restauration (Fichte und Hegel)
III. Die Polizeiwissenschaft im Urteil der Nachfolgedisziplinen
1. Allgemeines
2. Unmittelbare Nachfolger: Volkswirtschaftspolitik, Verwaltungslehre, Verwaltungsrechtswissenschaft
3. Nachbarwissenschaften: Nationalökonomie, Rechtswissenschaft, Philosophie und Soziologie
Ergebnis
Exkurse
I. Verwaltungslehre und politische Theorie
II. Ältere deutsche Staatslehre und westliche politische Theorie
III. Polizei als politische Theorie zu Beginn der frühen Neuzeit
Nachwort
Abkürzungen
Bibliographie
Personenregister


Maier, Hans
[Prof. Dr. phil., Dr. h.c. mult.] Hans Maier, seit 1962 Professor für politische Wissenschaft in München, war von 1970 bis 1986 bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus. Er ist seit 1999 Prof. em. für christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie (Guardini-Lehrstuhl) an der Universität München.

[Prof. Dr. phil., Dr. h.c. mult.] Hans Maier, seit 1962 Professor für politische Wissenschaft in München, war von 1970 bis 1986 bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus. Er ist seit 1999 Prof. em. für christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie (Guardini-Lehrstuhl) an der Universität München.


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