Plädoyer für eine neue Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik
E-Book, Deutsch, 200 Seiten
ISBN: 978-3-947380-98-5
Verlag: Hirnkost
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
"Anstelle eines ideologisch motivierten Verfassungs-
schutzes müsse morgen ein gefahrenorientierter
Republikschutz treten, fassen die Autoren ihre liberale
Reformperspektive zusammen. Mit diesem Ansatz wird
die Streitschrift von Claus Leggewie und Horst Meier in
der Diskussion eine wichtige Rolle spielen."
Hendrik Wassermann, Recht & Politik, 1/ 2019
Autoren/Hrsg.
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VORWORT
WANN, WENN NICHT JETZT?
Die beispiellose Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ erschreckt nicht nur wegen einer eiskalten Kopfschussmentalität. Bestürzung und Verstörung sind auch deshalb so heftig, weil diesem Killerkommando, das jahrelang kreuz und quer durch die Bundesrepublik fuhr, niemand in den Arm fiel: kein Polizist, nirgends – und weit und breit kein Verfassungsschützer, der Alarm schlug. Zeit also, über die Zukunft des Verfassungsschutzes nachzudenken. Der Bundesinnenminister sprach in seltener Offenheit von „kläglichem Versagen“, sein oberster Verfassungsschützer von einer „Niederlage“. Sie müssen es wissen: Gerade das „Frühwarnsystem“, als das sich unsere Verfassungsschützer seit Jahr und Tag andienen, hat so versagt wie nie zuvor in sechzig Jahren. Als wäre das nicht genug, kam der haarsträubende Verdacht auf, der Verfassungsschutz könnte sogar in diese Mordserie verstrickt sein. Die Nachrichten aus Thüringen lassen Schlimmes befürchten: Gab es behördliche Deckung beim Abtauchen? Standen V-Leute mit den Untergetauchten in näherem Kontakt, als man dies heute wahrhaben will? Und ist es wirklich blanker Zufall, dass sich am Tatort in Kassel, ausgerechnet am 6. April 2006, als Halit Yozgat erschossen wurde, ein hauptamtlicher Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes aufhielt? Wie tief das Ansehen der deutschen Sicherheitsbehörden gesunken ist, lässt eine Äußerung von Jörg Ziercke, dem Chef des Bundeskriminalamts, ahnen. Er sprach geradezu beschwörend davon, die Behörden müssten das „Vertrauen“, ja die „Achtung“ der Bevölkerung zurückgewinnen. Was die Arbeit des Verfassungsschutzes anbelangt, wird (teils durchaus treffend) vor „Fehldeutungen“, „Pauschalisierungen und Zerrbildern“ gewarnt, ja eine „in den Medien kursierende ‚Hau den Verfassungsschutz‘-Stimmung“ beklagt.18 Doch alle Beschwichtigungsversuche ändern nichts am dramatischen Vertrauensverlust. Fest steht: Die Aufklärung muss dieses Mal umfassender und radikaler sein als jemals zuvor bei einem Verfassungsschutzskandal. Wir halten es für zwingend, parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Was der Bundestag und die Landtage von Thüringen und Sachsen beschlossen haben, ist auch in Hessen notwendig.19 Erst im Vollbesitz der „ganzen“ Wahrheit, wenn es denn eine solche im Geheimdienstmilieu überhaupt geben kann, ist es möglich, Konsequenzen zu ziehen – beziehungsweise darüber zu streiten, welche die „richtigen“ sind. Das gilt für einzelne Maßnahmen im institutionellen Geflecht der Sicherheitsbehörden, zum Beispiel für Formen der Kooperation. Es gilt vor allem für neuerliche Verbotsforderungen gegen die NPD (die geradezu kontrafaktisch wieder aufgetischt wurden und von den offenkundigen Problemen der Sicherheitsapparate nur ablenken). Dagegen ist es nicht zu früh, die strukturellen Probleme zu diskutieren, das heißt, über Konsequenzen nachzudenken, die sich auf die Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik als Ganzes beziehen.20 Deren vier traditionelle Säulen Polizei, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) gelten als bewährt und unumstößlich. Wir halten in diesem Buch dagegen. Eine dieser Säulen, von Anfang an fehl am Platze und im Laufe der Zeit mehr Probleme hervorbringend als lösend, hat es nicht verdient, reformiert zu werden: Wer den Verfassungsschutz behutsam aus dieser Konstruktion herausnimmt, braucht nicht zu gewärtigen, das ganze Gebäude der inneren Sicherheit stürze ein. Im Gegenteil, die auf das Inland bezogene Sicherheitspolitik kann nur übersichtlicher und effizienter werden. Das Ende der Extremistenausspähung wird ein Zugewinn an Freiheit, also ein Gewinn für die Bürgerrechte sein. Verfassungsschützer, das wissen sie selbst am besten, können es einfach keinem recht machen. Einerlei, ob es um das doppelte Spiel von V-Leuten, die Beobachtung politischer Parteien oder die „hoheitlichen Verrufserklärungen“ (Jürgen Seifert) in den alljährlichen Berichten geht: Den einen gehen sie mit den falschen Mitteln gegen die richtigen Leute, den anderen mit den richtigen Mitteln gegen die falschen Leute vor; diesen gehen sie nicht weit genug, jenen sind sie nicht zurückhaltend und verhältnismäßig genug; den Linken gehen sie zu lahm gegen Rechte und natürlich zu eifrig gegen Linke vor und vice versa. Dass Verfassungsschützer es keinem recht machen können, liegt nicht allein an unvermeidbaren Fehlern oder vermeidbaren Pannen und auch nicht allein an der Trägheit, mit der sie sich den Zyklen der innerstaatlichen Feinderklärung anpassen – es liegt vor allem anderen an der Fehlkonstruktion einer Behörde, deren Kernaufgabe, die unterschiedslose Ausspähung von „Extremisten“, sich überlebt hat. Und deren ideologischer Zentralbegriff, der des Extremismus, dermaßen kontaminiert ist, dass er zu nichts Gutem taugt. Auch wenn heute der „Kampf gegen rechts“ mehrheitsfähig ist: Die deutsche Gesellschaft, nach sechs Jahrzehnten leidlich demokratisiert und rechtsstaatlich sensibilisiert, fragt sich zunehmend, ob ein solcher Geheimdienst wirklich notwendig ist. Und um welchen Preis sein bescheidener Nutzen erkauft wird. Diesem weit verbreiteten Unbehagen am Verfassungsschutz wollen wir nachgehen. Und zeigen, dass nur eine beherzte Zäsur der verfahrenen Situation wirklich beikommen kann: Der Verfassungsschutz bietet keine Lösung, er ist nur das symptomatische Problem einer Demokratie, die einst sich selbst nicht traute. Die Berliner Republik – längst dabei, eine selbstbewusste Demokratie zu werden – hat solche Extremistenspiele nicht länger nötig. Bereits 1995, in dem Buch Republikschutz, haben wir unsere Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz durch eine Kritik der „streitbaren Demokratie“ fundiert. Denn er ist und bleibt der institutionelle Arm eines verkürzten Demokratieverständnisses. Wir stellen auch die anderen Instrumente der streitbaren Demokratie, die Grundrechteverwirkung (Art. 18) und das Parteiverbot (Art. 21 Abs. 2 GG) auf den Prüfstand. Ohne eine Reflexion der Grundwidersprüche des zaghaften Selbstverständnisses deutscher Demokraten hängt die Forderung nach Abwicklung des Verfassungsschutzes in der Luft. Ohne Einsicht in den singulären Charakter dieses Geheimdienstes, der sich einer besonderen Konstellation der westdeutschen Demokratiegründung von 1949 verdankt, wird nicht verständlich, warum man auf diese Einrichtung heute gut und gerne verzichten kann. In Demokratien ist es nicht üblich, Bürgerinnen und Bürger auf eine gesinnungsbezogene Verfassungstreue zu verpflichten und Parteien – obgleich diese sich an die Spielregeln des friedlichen Meinungskampfes halten – als „extremistisch“ abzustempeln und von einem Geheimdienst kontrollieren zu lassen. Wir werden in diesem Buch erneut zur Sache gehen – ohne Schadenfreude, Rechthaberei und ohne Verschwörungstheorie. Das schließt Schärfe und Angriffslust nicht aus – immerhin sind wir seit 1991 damit beschäftigt, das deutsche Glaubensbekenntnis der „inneren Sicherheit“ in Frage zu stellen.21 Eine gewisse Befangenheit räumen wir ein – schließlich reichen die Anfänge unserer eigenen politischen Erfahrung in Zeiten zurück, da Staat und Gesellschaft den „Kampf gegen links“ probten – unter Schlagworten wie „Radikalenerlass“ und „Sympathisanten des RAF-Terrors“. Doch gerade wer in dieser Zeit lernen musste, Freiheit und Gleichheit zu verteidigen, hat nicht vergessen, dass die Bürgerrechte unteilbar sind. Illiberalität wird nicht dadurch besser, dass sie sich gegen den politischen Gegner wendet. Um Missverständnissen vorzubeugen: So vehement wir für einen radikalen Pluralismus eintreten, der auch noch die Verächter der Freiheit in den friedlichen Meinungskampf einbezieht und zu integrieren versucht, so kategorisch stehen wir für die Verteidigung der demokratischen Republik ein, die keinerlei Versuche dulden muss, sie mit Gewalt zu beseitigen. Wo immer also Gewalt ins politische Spiel kommt, ist eine Grenze erreicht, die niemand ungestraft überschreitet. Republikschutz ist so weit wie nur möglich liberal, an der Gewaltgrenze aber rigoros und kompromisslos: Wer die demokratischen Spielregeln verletzt, handelt „verfassungswidrig“ – einerlei, auf welche Ideologie er sich beruft. „Wie lange noch?“ Die bange Frage in der Festschrift zum vierzigsten Geburtstag des Verfassungsschutzes, gestellt von Gerhard Boeden, dem damaligen Chef des Kölner Bundesamtes, zeigt an, dass man im Gehäuse dieser Bürokratie schon einmal weiter war mit der Sinnfrage.22 Dass der Verfassungsschutz dem spezifischen Kern seiner Sache nach überflüssig ist, werden wir begründen. Wie diese Institution binnen fünf Jahren behutsam und sozialverträglich abgewickelt...