Larsen | Die Bindung der Wahlberechtigung an den Wohnsitz im Inland. | Buch | 978-3-428-18149-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 1453, 414 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 630 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Larsen

Die Bindung der Wahlberechtigung an den Wohnsitz im Inland.

Eine verfassungsrechtliche und verfassungsgeschichtliche Kritik.

Buch, Deutsch, Band 1453, 414 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 630 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-18149-0
Verlag: Duncker & Humblot


Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag knüpft neben dem Wahlalter traditionell an die Staatsangehörigkeit und die Ansässigkeit im Bundesgebiet am Wahltag. Gerade letzteres ist vor dem Grundgesetz rechtfertigungsbedürftig. Der Autor identifiziert die historischen Implikationen und setzt sich kritisch mit den in Rechtsprechung und Literatur formulierten Rechtfertigungen auseinander. Keiner der Ansätze überzeugt. Dem egalitären Teilhabeverständnis des Grundgesetzes entsprechend ist vielmehr jeder Staatsbürger prinzipiell auch Wahlbürger, unabhängig vom Ort seines Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts am Wahltag. Jede darüberhinausgehende Anforderung an den Wähler, insbesondere die Forderung nach einem qualifizierten Mindestmaß an politischer Vertrautheit als Wahlzugangsvoraussetzung, widerspricht diesem Verständnis und nimmt zumindest Anleihen an überkommene Wahlrechtsvorstellungen vorausgegangener Epochen, die vor dem Grundgesetz keinen Bestand mehr haben können.
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Weitere Infos & Material


Einführung
1. Wahlrecht und Inlandsbindung aus verfassungsrechtlicher Sicht
Ausgestaltung des aktiven und des passiven Wahlrechts in Anbetracht der wahlrechtlichen Inlandsbindung – Entwicklung der wahlrechtlichen Sesshaftigkeitsklausel in der Bundesrepublik Deutschland – Rechtfertigungsansätze in Rechtsprechung und Literatur – Grundlegende Bewertung und Kritik – Verfassungsrechtliche Tragfähigkeit der für die Sesshaftigkeitsklausel als 'zwingend' angesehenen Gründe – Umsetzung durch das 21. Gesetz zur Änderung des Wahlrechts vom 27. April 2013 – Maßgaben für die Ausgestaltung des Wahlverfahrens
2. Traditionsargument und historisches Wahlrecht
Gang der weiteren Untersuchung – Das Wahlrecht im deutschen Frühkonstitutionalismus eine Bestandsaufnahme – Vorstellungen von Mitbestimmung im Staat der konstitutionellen Monarchie – eine Annäherung – Grundbesitz und Ansässigkeit als Mehrfachbedingung bürgerlicher Freiheit in den konstitutionellen Rechtsordnungen der Einzelstaaten – Die Wahlrechtsfrage in der Frankfurter Nationalversammlung und das Wahlgesetz um 1848/1849 – Die weitere Wahlrechtsentwicklung im deutschen Raum – Schlussfolgerungen für das Bundeswahlrecht – Abschließende Überlegungen
Schlussbetrachtung
Literatur- und Sachwortverzeichnis


Friedemann Larsen, 2002-2005 Vorbereitungsdienst (gehobener Verwaltungsdienst) an der Verwaltungsfachhochschule Gotha (Thüringen); 2005 Laufbahnprüfung, Dipl.-Verwaltungswirt (FH); 2005-2010 Studium der Rechtswissenschaften an der FSU Jena, 2010 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2010-2012 Referendariat am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) und an der DUV Speyer; 2012 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2012-2017 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Öffentliches Recht in Marburg (Prof. Dr. Dr.h.c. H.- D. Horn); 2017-2018 Referent im Juristischen Dienst des Thüringer Landtags; seit 2019 Beamter des höheren Verwaltungsdienstes beim Land Baden-Württemberg.

Friedemann Larsen, 2002-2005 Studies (Public Administration) at University of Applied Sciences in Gotha (Thuringia); 2005 Diploma in Administration; 2005-2010 Legal Studies at University of Jena, 2010 First State Examination (Law); 2010-2012 Legal clerkship at the District Court of Mühlhausen (Thuringia) and the German University for Administration Science in Speyer; 2012 Second State Examination (Law); 2012-2017 Research Assistant and Doctoral Candidate at the Institute for Public Law in Marburg (Prof. Dr. Dr.h.c. H.-D. Horn); 2017-2018 Legal Advisor at the Legal Service Department of the Thuringian Parlament; since 2019 Higher Civil Servant at the Federal State of Baden-Württemberg


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