Abfall-, gefahrgut- und gefahrstoffrechtliche Vorgaben in einem Band gesammelt.
Buch, Deutsch, Fachbuch
ISBN: 978-3-8111-4622-8
Verlag: WEKA
Wie durch richtige Einstufung und Kennzeichnung Kosten reduziert werden können, wie Sonderregelungen richtig angewandt und Versandstücke rechtskonform gekennzeichnet werden. Auf dem Weg vom Abfallbesitzer zur Entsorgungsanlage muss Abfall entsprechend dem geltenden Recht gekennzeichnet und klassifiziert werden¸ sowohl nach Abfallrecht als auch nach Gefahrgut- oder Gefahrstoffrecht. Hier den Überblick zu behalten fällt schwer, denn das Gebiet der einzuhaltenden Vorschriften vergrößert sich ständig. Unser Fachbuch gibt einen guten Überblick über das „Wie“ und „Was“ und „Wo“ für den Abfallbesitzer, der sich rechtskonform verhalten will.
Kenntnisse einsetzen
Mit dem richtigen Wissen können Sie den Aufwand zur Einstufung, den Kostenaufwand für die innerbetriebliche Bereitstellung, die Klassifizierung, die Verpackung, die Kennzeichnung und letztlich auch die Entsorgung dieser Abfälle so gering wie möglich halten. Wir erläutern Ihnen wie es geht!
Gefährliche Abfälle
Ob Ausnahme 20, TRGS 201 oder GHS-/CLP-Verordnung – beim Einstufen und Kennzeichnen von Abfällen gibt es einige Hürden die gemeistert werden müssen. Mit den Informationen dieser Broschüre lernen Sie die geltenden Sonderregelungen kennen, verstehen und richtig anzuwenden.
Gewusst wie
Im Gegensatz zu nicht gefährlichen Abfällen sind die Kennzeichnungsvorschriften bei gefährlichen Abfällen klar definiert. Dabei sind neben den Vorgaben des Chemikalienrechts auch die des Gefahrgutrechts zu beachten. Diese Broschüre zeigt Ihnen auf, wie Sie Versandstücke und Verpackungen rechtskonform kennzeichnen.
Klassifizierung meistern
Die Klassifizierung ist für viele immer noch ein großes Problem. Für Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften, Gemische oder Stoffe mit möglichen Gefahreneigenschaften gelten besondere Regelungen. Ob die Klassifizierung nach Abfall-, nach Gefahrgut- oder nach Gefahrstoffrecht erfolgen muss, ermitteln Sie in diesem Fachbuch.
Zusammenhänge kennen
Ein Abfallkataster ist mittlerweile nicht mehr aus Betrieben wegzudenken. Es enthält viele Informationen, die beim Transport oder bei der Entsorgung noch eine große Rolle spielen können. Erfahren Sie, wie Abfallbestimmung, Entsorgungsart und Abfallkataster zusammenhängen und die Einstufung und Kennzeichnung beeinflussen.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
- Abfälle richtig einstufen und kennzeichnen
- Vorarbeiten zur Klassifizierung und Kennzeichnung
2.1 Abfallbestimmung: Abfälle erfassen und einstufen
- Gefährliche Abfälle – gefahrgutrechtliche und gefahrstoffrechtliche Vorgaben
3.1 Gefährliche Abfälle
3.2 Der Gefahrgutbegriff
3.3 Beispiele und Probleme
3.4 Vorbereitung der Beförderung
3.5 Die Ausnahme 20 – eine Erleichterung?
- Gefährliche Stoffe als Abfälle
4.1 Anwendbarkeit des Gefahrstoffrechts auf Abfälle
4.2 Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische
4.3 Einstufung gefährlicher Abfälle nach Gefahrstoffrecht
4.4 Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische
4.5 Kennzeichnung gefährlicher Abfälle
4.6 Die TRGS 201
4.7 Ableiten der Kennzeichnungsinformationen
4.8 Das Kennzeichnungsetikett
- REACH und Abfall
- Recycling und die REACH-Regelungen
6.1 Ausgangspunkt
6.2 Wenn Abfall aufhört, Abfall zu sein
6.3 Wenn Nebenprodukte keine Abfälle sind
6.4 Weshalb Recycling im Sinne von REACH ein Herstellungsprozess ist
6.5 Was das Recyclingprivileg sagt
6.6 Wenn ein Sonderfall gegeben ist
6.7 Welche Informationspflichten zu erfüllen sind
6.8 Wofür ein Zulassungsverfahren nötig ist
- Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt unter REACH und der Umweltschutz
7.1 Einige Fakten
7.2 Etwas über Expositionsszenarien, die ein SDB zu einem eSDB machen
7.3 Einzelne Fundstellen für den Bereich Umweltschutz im SDB/eSDB
7.4 Zu guter Letzt
Das Verpacken der Abfälle wird in den Abschnitten 2.5 bis 2.14 in Verbindung mit der Spalte 8 der Tabelle in 2.4 beschrieben.
Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben.
Bei Sammlungen dürfen die Gefäße, in denen die Abfälle angeliefert werden, ein Volumen von 60 l bzw. eine Masse von 60 kg nicht überschreiten.
Folgende gefahrgutrechtlich für Feststoffe und die
Verpackungsgruppe I zugelassene Verpackungen sind
als Außenverpackung zu verwenden:
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