Kropp / Morlet / Rannenberg | Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen | Buch | 978-3-8111-4622-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Fachbuch

Kropp / Morlet / Rannenberg

Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen

Abfall-, gefahrgut- und gefahrstoffrechtliche Vorgaben in einem Band gesammelt.
1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-8111-4622-8
Verlag: WEKA

Abfall-, gefahrgut- und gefahrstoffrechtliche Vorgaben in einem Band gesammelt.

Buch, Deutsch, Fachbuch

ISBN: 978-3-8111-4622-8
Verlag: WEKA


Wie durch richtige Einstufung und Kennzeichnung Kosten reduziert werden können, wie Sonderregelungen richtig angewandt und Versandstücke rechtskonform gekennzeichnet werden. Auf dem Weg vom Abfallbesitzer zur Entsorgungsanlage muss Abfall entsprechend dem geltenden Recht gekennzeichnet und klassifiziert werden¸ sowohl nach Abfallrecht als auch nach Gefahrgut- oder Gefahrstoffrecht. Hier den Überblick zu behalten fällt schwer, denn das Gebiet der einzuhaltenden Vorschriften vergrößert sich ständig. Unser Fachbuch gibt einen guten Überblick über das „Wie“ und „Was“ und „Wo“ für den Abfallbesitzer, der sich rechtskonform verhalten will.
Kenntnisse einsetzen
Mit dem richtigen Wissen können Sie den Aufwand zur Einstufung, den Kostenaufwand für die innerbetriebliche Bereitstellung, die Klassifizierung, die Verpackung, die Kennzeichnung und letztlich auch die Entsorgung dieser Abfälle so gering wie möglich halten. Wir erläutern Ihnen wie es geht!
Gefährliche Abfälle
Ob Ausnahme 20, TRGS 201 oder GHS-/CLP-Verordnung – beim Einstufen und Kennzeichnen von Abfällen gibt es einige Hürden die gemeistert werden müssen. Mit den Informationen dieser Broschüre lernen Sie die geltenden Sonderregelungen kennen, verstehen und richtig anzuwenden.
Gewusst wie
Im Gegensatz zu nicht gefährlichen Abfällen sind die Kennzeichnungsvorschriften bei gefährlichen Abfällen klar definiert. Dabei sind neben den Vorgaben des Chemikalienrechts auch die des Gefahrgutrechts zu beachten. Diese Broschüre zeigt Ihnen auf, wie Sie Versandstücke und Verpackungen rechtskonform kennzeichnen.
Klassifizierung meistern
Die Klassifizierung ist für viele immer noch ein großes Problem. Für Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften, Gemische oder Stoffe mit möglichen Gefahreneigenschaften gelten besondere Regelungen. Ob die Klassifizierung nach Abfall-, nach Gefahrgut- oder nach Gefahrstoffrecht erfolgen muss, ermitteln Sie in diesem Fachbuch.
Zusammenhänge kennen
Ein Abfallkataster ist mittlerweile nicht mehr aus Betrieben wegzudenken. Es enthält viele Informationen, die beim Transport oder bei der Entsorgung noch eine große Rolle spielen können. Erfahren Sie, wie Abfallbestimmung, Entsorgungsart und Abfallkataster zusammenhängen und die Einstufung und Kennzeichnung beeinflussen.

 

Kropp / Morlet / Rannenberg Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


- Abfälle richtig einstufen und kennzeichnen
- Vorarbeiten zur Klassifizierung und Kennzeichnung
2.1 Abfallbestimmung: Abfälle erfassen und einstufen
- Gefährliche Abfälle – gefahrgutrechtliche und gefahrstoffrechtliche Vorgaben
3.1 Gefährliche Abfälle

3.2 Der Gefahrgutbegriff

3.3 Beispiele und Probleme

3.4 Vorbereitung der Beförderung

3.5 Die Ausnahme 20 – eine Erleichterung?
- Gefährliche Stoffe als Abfälle
4.1 Anwendbarkeit des Gefahrstoffrechts auf Abfälle

4.2 Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische

4.3 Einstufung gefährlicher Abfälle nach Gefahrstoffrecht

4.4 Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische

4.5 Kennzeichnung gefährlicher Abfälle

4.6 Die TRGS 201

4.7 Ableiten der Kennzeichnungsinformationen

4.8 Das Kennzeichnungsetikett
- REACH und Abfall
- Recycling und die REACH-Regelungen
6.1 Ausgangspunkt

6.2 Wenn Abfall aufhört, Abfall zu sein

6.3 Wenn Nebenprodukte keine Abfälle sind

6.4 Weshalb Recycling im Sinne von REACH ein Herstellungsprozess ist

6.5 Was das Recyclingprivileg sagt

6.6 Wenn ein Sonderfall gegeben ist

6.7 Welche Informationspflichten zu erfüllen sind

6.8 Wofür ein Zulassungsverfahren nötig ist
- Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt unter REACH und der Umweltschutz
7.1 Einige Fakten

7.2 Etwas über Expositionsszenarien, die ein SDB zu einem eSDB machen

7.3 Einzelne Fundstellen für den Bereich Umweltschutz im SDB/eSDB

7.4 Zu guter Letzt

 


Das Verpacken der Abfälle wird in den Abschnitten 2.5 bis 2.14 in Verbindung mit der Spalte 8 der Tabelle in 2.4 beschrieben.

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben.

Bei Sammlungen dürfen die Gefäße, in denen die Abfälle angeliefert werden, ein Volumen von 60 l bzw. eine Masse von 60 kg nicht überschreiten.
Folgende gefahrgutrechtlich für Feststoffe und die

Verpackungsgruppe I zugelassene Verpackungen sind

als Außenverpackung zu verwenden:

.


Morlet, Saskia Erika
Frau Morlet hat Informatik und Psychologie studiert und arbeitet heute als freie Wissenschaftsjournalistin und eLearning-Autorin mit den Schwerpunkten Hygiene, Medizin, Pflege und Gesundheitswesen. Sie ist Mitglied bei der DECHEMA, beim Verband VBIO sowie bei der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH).

Rannenberg, Michael
Dr. Rannenberg ist seit 1991 Abfall- und Gefahrgutbeauftragter. Er ist zudem Fachkraft für Arbeitssicherheit und Abteilungsleiter Umweltschutz im Sicherheitswesen der Universität Stuttgart. Seine Fachgebiete sind: Abfallentsorgung, Gefahrguttransport, Arbeitsschutz, Gewässerschutz, Explosionsschutz.

Kunz, Peter M.
ist seit 1980 in Forschung und Lehre sowie als prozessoptimierender Berater tätig - im deutschsprachigen Raum und vorwiegend in Lateinamerika und rund um das Mittelmeer. In vielen (bisher weit über 400), meist innovativen Projekten zur Optimierung des Wasser-, Energie- und Stoff-/Betriebsmitteleinsatzes vorwiegend in Gewerbe und Industrie-Unternehmen konnte er zeigen, wie wichtig die Klärung von Aufgabe und Ziel im Vorhinein sind, wie wertvoll ein guter systemtechnischer Methodenkatalog und Projektmanagement-Erfahrung sind, wie bedeutungsvoll die Dokumentation ist, dass es vorbildliche Lösungen aus der Natur heraus für technische Fragestellungen gibt (Bionik), dass bioverfahrenstechnische Problemlösungen ökonomisch sein können, konnte er "Durchlauferhitzer" für mehrere Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter + mehrere Hundert Studentinnen und Studenten sein wurden über 20 Patente und Gebrauchsmuster erteilt, hat er praxisnahe Industrie-Seminare und Vorlesungen generiert und mehrere Bücher geschrieben, konnte er Erfahrungen sammeln, die in vielen Gutachten, auch als öffentlich bestellter Sachverständiger bei Gericht zu sachlichen Entscheidungen beigetragen haben, wurde er angesprochen, ob er sein besonderes "Gespür für Situationen" bei der Projektbearbeitung nicht nur ingenieurmäßig, sondern auch als Coach zur Verfügung stellen kann, was in Coachings, Workshops und Seminaren zu allen Themen des Projektmanagements mündete.

Kropp, Olaf
Seit 1996 Justitiar der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) in Mainz (siehe www.sam-rlp.de). Seit 2002 außerdem Geschäftsstellenleiter der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder (AGS) (siehe www.info-ags.de). Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zu abfallrechtlichen Themen, insbesondere hinsichtlich der europäischen und deutschen Vorschriften zur Überwachung der Abfallentsorgung.



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