Die Freiheit der Idee gehört zu den Grundpfeilern des deutschen Urheberrechts. Die Bedeutung frei verwendbaren Materials für nachfolgende Schöpfungen und Kreativität ist nicht zu unterschätzen. Zugleich stellen neue, ungewöhnliche Ideen häufig einen wichtigen Teil schöpferischer Arbeit dar. Obwohl die Ideen also elementar für kreatives Schaffen sind, fehlt es bis heute an einer positiven Definition dessen, was durch das Urheberrecht gerade nicht geschützt ist. Gegenstand dieser Untersuchung ist es, die Grundlagen des Ideenbegriffs aufzuarbeiten und dabei auch die europäischen Einflüsse auf das deutsche Urheberrecht mit in die Betrachtung aufzunehmen. Zugleich werden ausgehend vom Werkbegriff und den Legitimationstheorien des Urheberrechts Kriterien entwickelt, die die Abgrenzung von Idee und geschütztem Werk handhabbarer machen und dadurch der Interessenabwägung, die dem Schlagwort zugrunde liegt, Struktur verleihen sollen.
Kopp
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Kopp, Lisa
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft in Bayreuth; Stipendiatin im Max-Weber-Programm der Studienstiftung des dt. Volkes; 2014 Promotion; seit 2013 Referendarin in Augsburg.
Lisa Kopp
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft in Bayreuth; Stipendiatin im Max-Weber-Programm der Studienstiftung des dt. Volkes; 2014 Promotion; seit 2013 Referendarin in Augsburg.