Knytel Die Europäische Ermittlungsanordnung und ihre Umsetzung in die deutsche und französische Rechtsordnung.



Die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung will die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Erlangung von Beweisen in Strafverfahren verbessern und erfasst hierfür eine Vielzahl von Ermittlungsmaßnahmen. Diese Arbeit untersucht anhand eines Vergleichs des deutschen und französischen Strafverfahrens, ob die Richtlinie die erhoffte Wirkung erzielen wird. Anhand der Gegenüberstellung der Vernehmung des Verdächtigen, der Vernehmung von Zeugen sowie der Durchsuchung und Beschlagnahme in beiden Ländern werden auch praktische Umsetzungsschwierigkeiten der Richtlinie deutlich. Diese Unterschiede erschweren die grenzüberschreitende Beweiserlangung und können nicht allein mithilfe der Richtlinie überbrückt werden. Dies geht zum Nachteil einer effektiven Straftatenbekämpfung und stellt auch die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in Frage. Es bedarf mithin der Schaffung von unionseinheitlichen Beweiserhebungs- sowie Beweisverwertungsstandards.
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Einleitung
Die Rechtshilfe in Strafsachen auf Unionsebene – Gegenstand der Untersuchung: Einführung in die Problematik – Gang der Darstellung

A. Die Reform der sonstigen Rechtshilfe in Strafsachen
Die Rechtshilfe in Strafsachen von 1959 bis 2014 – Die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung – Zusammenfassung

B. Die Umsetzung der Richtlinie in die deutsche und französische Rechtsordnung
Das Ermittlungsverfahren in Deutschland und Frankreich (Untersuchungsgegenstand: 'Ermittlungsverfahren' – Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland und Frankreich) – Die Ermittlungsmaßnahmen im Vergleich (Die verdächtige Person in Deutschland und Frankreich – Der Zeuge in Deutschland und Frankreich – Die Durchsuchung und Beschlagnahme in Deutschland und Frankreich)

Schlussbetrachtung
Ergebnisse der Untersuchung – Ausblick

Literaturverzeichnis

Annex

Sachwortverzeichnis


Dagna Knytel studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften in Freiburg und Paris. Ihr Referendariat absolvierte sie von 2013 bis 2015 in Leipzig und Hamburg. Neben ihrer Forschungstätigkeit war sie von 2016 bis 2020 als Rechtsanwältin in Paris tätig. Ab dem September 2020 wird sie als Richterin auf Probe für das Land Baden-Württemberg tätig sein.

Dagna Knytel studied law in Freiburg and Paris from 2007 to 2013. She completed her legal clerkship in Leipzig and Hamburg from 2013 to 2015. In addition to her research work, she worked as a lawyer in Paris from 2016 to 2020. She will practice as a probationary judge for the state of Baden-Württemberg/Germany from the 1st of September 2020.


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