Zentralregisterwertpapiere nach dem eWpG existieren nur noch als digitale Registereinträge. Dieser Erfolg für die Digitalisierung erschwert gleichzeitig die Anwendung sachenrechtlicher Normen und Institute wie Eigentum, Besitz und Gutglaubenserwerb, welche für den Wertpapierhandel am Kapitalmarkt unerlässlich sind. Vor diesem Hintergrund analysiert diese Arbeit die Strukturen der Zentralregisterwertpapiere, um zu ermitteln, wie die Vorteile des Sachenrechts dogmatisch stimmig für Zentralregisterwertpapiere genutzt werden können. Es wird aufgezeigt, dass Parallelen zum registerbasierten Grundstücksrecht bestehen, die sich besonders in der Einzeleintragung widerspiegeln. Auf dieser Grundlage wird ein Reformvorschlag für das eWpG entwickelt.
Kläsener
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