Die RAF und das Baader-Meinhof-Verfahren 1975 bis 1977
E-Book, Deutsch, 288 Seiten
ISBN: 978-3-534-61140-9
Verlag: Theiss in Herder
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Ein halbes Jahrhundert später ist es an der Zeit, dem Verfahren und damit dem Rechtsstaat Gerechtigkeit widerfahren zu lassen – auf Grundlage vielfältigster Quellen. Der Bogen spannt sich von der Ankunft der RAF-Führung in der Untersuchungshaft 1972 bis zum Selbstmord von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe am 18. Oktober 1977. Gezeigt wird, was beim Jahrhundertprozess wirklich geschah. Er ist ein Vorbild für den Umgang des Rechtsstaat mit Terror.
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Auftakt
Auftritt
Der Knall war unüberhörbar: Kurz nach Mitternacht vom 2. auf den 3. April 1968 machte ein Kaufhof-Mitarbeiter seinen Kontrollgang durch die Bettenabteilung im 4. Stock des modernen Warenhauses an der Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt am Main, als hinter ihm etwas explodierte. Keine zehn Meter entfernt loderte schlagartig eine Feuerwand; Rauchschwaden wälzten sich auf den Mann zu, der Qualm drang in seine Augen und die Nase. Als er losrannte, um sich in Sicherheit zu bringen, nahm er aus dem Augenwinkel wahr, dass es auch in der Spielwarenabteilung brannte; Teddybären, Puppen und Carrera-Bahnen aus Kunststoff standen in Flammen. Um 0.06 Uhr löste die Sprinkleranlage automatisch aus, und weil die Alarmierung der nächsten Feuerwache gut funktionierte, waren keine 60 Sekunden später mehrere Löschzüge auf dem Weg zum Kaufhof vis-à-vis der Hauptwache sowie zum etwa 200 Meter weiter östlich gelegenen kleineren Kaufhaus Schneider, in dem ebenfalls Flammen wüteten.1 Bald darauf klingelte in der Frankfurter Redaktion der dpa das Telefon, und eine Frau sagte: »Gleich brennt’s bei Schneider und im Kaufhof. Es ist ein politischer Racheakt!«2 Die doppelte Brandstiftung mit Zeitzündern war die erste schwere Gewalttat, die Andreas Baader und Gudrun Ensslin begingen, zusammen mit zwei Mittätern, die Randfiguren blieben. Baader, knapp 25 Jahre alt, stammte aus einem bildungsbürgerlichen Münchner Elternhaus, war aber ohne seinen 1945 verschollenen Vater aufgewachsen.3 Er galt als begabt, jedoch faul und aufsässig. Das Gymnasium verließ er ohne Abschluss, für eine Berufsausbildung interessierte er sich nicht. Stattdessen beteiligte er sich 1962 im Alter von 19 Jahren an Jugendkrawallen in Schwabing; er war ein »Aktionstyp«, wie ihn Ulrike Meinhof später gegenüber dem Journalisten Joachim Fest charakterisierte.4 Anschließend ging Baader nach West-Berlin, um sich der Wehrpflicht zu entziehen; 1967 kam er in Kontakt mit der linksradikalen Berliner Kommune 1 um Dieter Kunzelmann, schaffte es aber nicht in ihren inneren Kreis. Allerdings lernte er hier Gudrun Ensslin kennen, eine drei Jahre ältere Doktorandin. Sie war das mittlere von sieben Kindern eines schwäbischen Pfarrerehepaars, hatte nach dem Abitur zunächst Pädagogik studiert und sich als Volksschullehrerin qualifiziert. Anschließend wollte sie mit einem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes eine germanistische Doktorarbeit verfassen.5 Anfang 1967 gehörte sie zur linksradikalen Studentenszene in West-Berlin; im Mai desselben Jahres bekam sie ihren Sohn Felix, dessen Vater sie im Februar 1968 für Andreas Baader verließ. Im Gefolge der Kommune 1 beteiligten sich Baader und Ensslin an mehreren Provokationen, etwa anlässlich des Staatsaktes für den verstorbenen Paul Löbe, den langjährigen Reichstagspräsidenten der Weimarer Republik. Am 22. März 1968 wurden Fritz Teufel und Rainer Langhans, bekannte Mitglieder der Kommune 1, von dem Vorwurf der Anstiftung zu Brandanschlägen freigesprochen – ihren Aufruf mit der eindeutigen Überschrift »Burn, warehouse, burn« wertete der Richter als »Satire«. Jedoch fügte er hinzu: »Insgesamt gesehen sind die Flugblätter durchaus geeignet, von bestimmten Leuten ernst genommen und als Aufforderung zur Brandstiftung aufgefasst zu werden.«6 Wenige Tage später fuhren Baader und Ensslin nach Frankfurt am Main, um in der Nacht zum 3. April Brandsätze in den beiden Kaufhäusern zu zünden. Der Schaden war enorm, doch die Täter konnten noch am selben Tag festgenommen werden, weil sie im Bekanntenkreis mit ihrer Tat geprahlt hatten.7 Das anschließende Strafverfahren gegen sie in Frankfurt am Main wurde zu einer Art »Happening«.8 Die vier Angeklagten beschimpften das Gericht nach Kräften, obwohl sie betont milde behandelt wurden. In sehr weiter Auslegung der einschlägigen Vorschriften durften sich Baader und Ensslin mehrfach besuchen, obwohl beide nicht verheiratet waren – der zuständige Richter entsprach ihrem Wunsch, weil sie verlobt seien. Vertreten wurden die vier Angeklagten von neun Verteidigern und einem Referendar, unter ihnen die West-Berliner Juristen Horst Mahler und Otto Schily. Horst Mahler, geboren 1936 als Sohn eines Zahnarztes, hatte seit 1955 mit einem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes Jura studiert.9 Nach Abschluss seines Studiums übernahm er im Sommer 1964 die Kanzlei eines verstorbenen Kollegen einschließlich dessen Mandantschaft und profilierte sich als Experte für Wirtschaftsstrafsachen in West-Berlin. Doch er vertrat auch einen KZ-Wächter, der später wegen mindestens zweifachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe erhielt.10 Ende 1966 gehörte Mahler zum Umfeld des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS). Nach dem gewaltsamen Tod des Demonstranten Benno Ohnesorg durch eine Kugel des West-Berliner Polizisten und Stasispitzels Karl-Heinz Kurras am 2. Juni 1967 kümmerte sich Mahler fast nur noch um linksradikale Mandanten.11 Dabei beschränkte er sich nicht mehr auf die Tätigkeit als Anwalt, sondern wurde Teil der Szene: Nach dem Attentat auf den Studentenführer Rudi Dutschke im April 1968 führte Mahler die Demonstranten an, die das Gebäude des Springer-Verlages in Kreuzberg zu stürmen versuchten, in dem sie ihren Hauptfeind sahen.12 Dabei kam es zu hohem Sachschaden, doch Menschen wurden nicht getötet oder schwer verletzt. So weit ging Otto Schily nicht. 1932 geboren, stammte er aus großbürgerlichen Verhältnissen und studierte mit zunächst begrenztem Engagement Jura – erst im zweiten Anlauf bestand er 1962 das erste Staatsexamen. Danach stieß er zu einer eingeführten Kanzlei und beschäftigte sich vorwiegend mit Zivilrecht. 1967 jedoch schwenkte er hart nach links; um diese Zeit freundete er sich mit Mahler an und trat als Hauptmieter einer Wohnung auf, in der die linksradikale Wielandkommune lebte.13 Persönlich gab Schily zwar stets den Bohemien, doch inhaltlich positionierte er sich eindeutig antibürgerlich. »Fast ein politischer Appell« sei sein Plädoyer für die Angeklagte Ensslin im Kaufhausbrandstifter-Prozess, schrieb ein Beobachter. Deren Versuche, den Widerspruch zwischen den bürgerlichen Idealen und der Realität zu entlarven, hätten laut Schily zu einer »Kette von Frustrationen« geführt. Das »Schlüsselerlebnis Vietnam« habe bei ihr wie bei vielen tausenden anderen Jugendlichen zu »einer fast zur Wut gesteigerten Ohnmacht« geführt. Die Tat sei nicht zu rechtfertigen, räumte der Anwalt ein, relativierte jedoch gleich, die Brandstiftungen seien »wohl aber zu verstehen«. In Vietnam geschähen Verbrechen, die »vielleicht schlimmer als die der Nazis« seien; dagegen hätten die Angeklagten ein Fanal setzen wollen. In einer gewagten Volte bestritt Schily dann den Tatbestand der Brandstiftung; es liege nur vorsätzliche Sachbeschädigung vor, deren Verfolgung an einen Strafantrag durch den Geschädigten gebunden sei. Weil ein solcher Antrag nicht vorliege, müsse das Gericht auf Freispruch erkennen. Zum Plädoyer der Ankläger, die 72 Monate Haft gefordert hatten, erklärte Schily: »In der kapitalistischen Wirtschaft gehört die Vernichtung von Gütern aller Art aus Gründen des Profits zur Tagesordnung. Wie man da sechs Jahre Zuchthaus für einen angebrannten Schrank fordern kann, ist mir unbegreiflich.«14 Während der Verkündung des Urteils gegen die vier Brandstifter kam es zu Tumulten: Im Gerichtssaal protestierten Gesinnungsgenossen und warfen Rauchbomben, und während eines wilden Handgemenges zwischen Justizbeamten, Demonstranten und den Angeklagten versuchten Baader und Ensslin zu flüchten – allerdings ohne Erfolg. Trotzdem wurden alle Angeklagten zu moderaten Haftstrafen von je drei Jahren verurteilt. Der Vorsitzende Richter nahm zu ihren Gunsten an, sie hätten »die Öffentlichkeit aufschrecken« wollen. Gewalt sei jedoch kein Mittel der Auseinandersetzung, mahnte er, zumal Unschuldige hätten geschädigt werden können. Die Kammer wertete die Tatsache, dass die Angeklagten keine kriminelle Vorgeschichte hatten, strafmildernd: »Ideelle Motive« seien ihnen nicht ganz abzusprechen.15 Während des Prozesses hatte die bekannte Journalistin Ulrike Meinhof die Angeklagten in der Haft besucht; Baader faszinierte sie sofort. Meinhof war im Herbst 1934 in ein nationalsozialistisches Elternhaus hineingeboren worden.16 1940 starb ihr Vater, neun Jahre später ihre Mutter; deren Freundin Renate Riemeck wurde Ulrikes wichtigste Bezugsperson und Vormund. Riemeck trat nun als linke Friedensaktivistin auf, verschwieg aber, dass sie 1941 noch vor ihrem 21. Geburtstag der NSDAP beigetreten war – Frauen mussten besonderen Einsatz zeigen, um überhaupt in die zu neun Zehnteln männliche NS-Bewegung aufgenommen zu werden. Unter Riemecks Einfluss radikalisierte sich die noch nicht volljährige Ulrike Meinhof Anfang der 1950er-Jahre und profilierte sich in der aus der DDR gesteuerten Protestbewegung »Kampf dem Atomtod«. Ihr Studium mit Unterstützung der Studienstiftung wollte sie mit einer Dissertation beenden, die sie aber Ende 1960 abbrach.17 Da war sie bereits seit zwei Jahren Mitglied der illegalen KPD, einer westdeutschen Untergrundorganisation der SED, und schrieb in linken Blättern. Meinhofs Karrieresprungbrett bildete die Zeitschrift Konkret, die der Kommunist Klaus Rainer Röhl in Hamburg herausgab –...