Jüttner | Übertragung einer Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 380 Seiten, eBook

Jüttner Übertragung einer Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht

Ein steuerlicher Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen Share Deal und Asset Deal
2010
ISBN: 978-3-8349-8454-8
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Ein steuerlicher Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen Share Deal und Asset Deal

E-Book, Deutsch, 380 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-8454-8
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Simone Jüttner entwickelt ein allgemeingültiges Analyseinstrument, anhand dessen für jeden beliebigen Einzelfall der aus steuerlicher Sicht vorteilhafte Durchführungsweg bestimmt werden kann.

Dr. Simone Jüttner promovierte bei Prof. Dr. Wolfram Scheffler als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Steuerinstitut Nürnberg, Interdisziplinäres Zentrum für Steuerwissenschaften der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

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Zielgruppe


Research

Weitere Infos & Material


1;Geleitwort;6
2;Vorwort;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Abbildungsverzeichnis;18
5;Tabellenverzeichnis;19
6;Abkürzungsverzeichnis;23
7;Symbolverzeichnis;29
8;1 Einführung;32
8.1;1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit;32
8.2;1.2 Untersuchungsgegenstand;36
8.3;1.3 Gang der Untersuchung;38
8.3.1;ersten Kapitel;38
8.3.2;zweiten Kapitel;38
8.3.3;dritten Kapitel;38
8.3.4;vierten Kapitel;39
8.3.5;fünften Kapitel;39
9;2 Methodische Grundlagen zur Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges;40
9.1;2.1 Ausgangssituation der Untersuchung;40
9.2;2.1.1 Indifferenz von Veräußerer und Erwerber zwischenShare Deal und Asset Deal ohne Berücksichtigung vonSteuern;40
9.3;2.1.2 Möglicher Interessenkonflikt von Veräußerer und Erwerber bei der Wahl des Durchführungsweges unter Berücksichtigung von Steuern;44
9.4;2.2 Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges 2.2.1 Das Modell der Steuerarbitrage zur Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges im Falle eines Interessenkonfliktes;53
9.5;2.2.2 Modellierung der Bestimmung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges;55
9.6;2.3 Steuerliche Einflussfaktoren auf die steuerliche Vorteilhaftigkeit von Share Deal oder Asset Deal;68
9.7;2.4 Definition der weiteren Modellannahmen;70
10;3 Abstrakte Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges unter Berücksichtigung der bestehenden ertragsteuerlichen Einflussfaktoren;73
10.1;3.1 Ermittlung der Nettoergebnisse auf Veräußerer- und Erwerberebene bei Share Deal und Asset Deal unter Berücksichtigung der ertragsteuerlichen Einflussfaktoren;73
10.2;3.1.1 Ermittlung der Nettoergebnisse unter Berücksichtigung;73
10.3;3.1.2 Ermittlung der Nettoergebnisse unter Berücksichtigung bestehender ertragsteuerlicher Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft;162
10.4;3.1.3 Ermittlung der Nettoergebnisse unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten;169
10.5;3.2 Ermittlung der Grenzpreise für den Asset Deal auf Veräußerer- und Erwerberebene sowie Ableitung allgemeiner Vorteilhaftigkeitsaussagen;172
10.6;3.2.1 Grenzpreisermittlung für den Asset Deal auf Ebene des Veräußerers;172
10.7;3.2.3 Vergleich der Grenzpreise für den Asset Deal als Entscheidungsgrundlage;200
11;4 Ableitung der steuerlichen Vorteilhaftigkeit von Share Deal oder Asset Deal mittels beispielhafter Quantifizierung;203
11.1;4.1 Grundlagen 4.1.1 Abgrenzung der zu quantifizierenden Fälle;203
11.2;4.1.1 Abgrenzung der zu quantifizierenden Fälle;203
11.3;4.1.2 Darstellung des Beispielunternehmens sowie weiterer Annahmen;206
11.4;4.2 Steuerliche Rahmenbedingungen beim Kapitalgesellschaftserwerb in den einbezogenen Ländern;210
11.5;4.2.1 Notwendige Besteuerungsgrundlagen;210
11.6;4.2.2 Darstellung der deutschen Besteuerungsgrundlagen;211
11.7;4.2.3 Darstellung der ausländischen Besteuerungsgrundlagen;240
11.8;4.3 Darstellung und Interpretation der Ergebnisse 4.3.1 Gründerfall;284
11.9;4.3.1 Gründerfall;284
11.10;4.3.2 Erwerberfall;326
11.11;4.4 Variation der modellendogenen Variablen;333
11.12;4.4.1 Höhe der stillen Reserven;333
11.13;4.4.2 Art der Wirtschaftsgüter und Verteilung der stillen Reserven auf die Wirtschaftsgüter;334
11.14;4.4.3 Höhe des Kalkulationszinssatzes;335
11.15;4.4.4 Zeitpunkt der Liquidation bzw. Beendigung der Investition;337
11.16;4.5 Abschließende Ableitung allgemeiner Aussagen zur steuerlichen Vorteilhaftigkeit von Share Deal oder Asset Deal aus der beispielhaften Quantifizierung;339
12;5 Abschließende Zusammenfassung;348
13;Anhang 1: Effektive Steuersätze für die Quantifizierung der steuerlichen Vorteilhaftigkeit zwischen Share Deal und Asset Deal;355
14;Anhang 2: Vergleich der Asset Deal-Grenzpreise im Gründerfall / Gewinnfall / Grenzüberschreitender Fall L- L- D / Erwerber: juristische Person;367
15;Anhang 3: Variation des Kalkulationszinssatzes;368
16;Literaturverzeichnis;371
17;Verzeichnis der Rechtsquellen und der sonstigen Quellen;405

Einführung.- Methodische Grundlagen zur Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges.- Abstrakte Ermittlung des steuerlich vorteilhaften Durchführungsweges unter Berücksichtigung der bestehenden ertragsteuerlichen Einflussfaktoren.- Ableitung der steuerlichen Vorteilhaftigkeit von Share Deal oder Asset Deal mittels beispielhafter Quantifizierung.- Abschließende Zusammenfassung.


1 Einführung (S. 1)

1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit

Die Zahl der nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen in Europa ist in den letzten 10 Jahren stetig gestiegen. Das Volumen aller Merger & Acquisition-Transaktionen erreichte im Jahr 2006 mit über 1,2 Billionen € in etwa das Transaktionsvolumen der USA und ist im Vergleich zum Vorjahr um 41% gestiegen. Ursache dafür sind v. a. die zunehmende internationale Verflechtung der Volkswirtschaften, der Europäische Binnenmarkt sowie die veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen, die strukturelle Veränderungen auf Unternehmensebene notwendig werden lassen, um am Markt bestehen zu können.

Die in den letzten Jahren stetig gestiegene Anzahl von Unternehmenskäufen zeigt, dass v. a. der Unternehmenskauf neben der Gründung eines Unternehmens einen festen Bestandteil der strategischen Handlungsalternativen zur Erreichung gesetzter Unternehmensziele darstellt. Unter einem Unternehmenskauf versteht man im Grundsatz die Gesamtheit der Übertragung des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums des Unternehmens gegen Entgelt.

Der Verkauf bzw. Kauf eines Unternehmens wird sowohl aus der Sicht des Veräußerers als auch aus der Sicht des Erwerbers von einer Vielzahl von zum Teil gegensätzlichen Faktoren, Motiven und Interessen beeinflusst, die häufig außersteuerlicher Natur sind. Jedoch zeichnet sich der Unternehmenskauf in der Praxis auch durch eine hohe Steuer-sensibilität aus.

Neben zivilrechtlichen Fragen der Haftung, des Arbeitsrechtes oder der Überleitung bestehender Vertragsbeziehungen spielen v. a. Überlegungen zur Frage des Durchführungsweges eine bedeutende Rolle, die durch die bestehenden steuerlichen Gegebenheiten beim Unternehmenskauf beeinflusst werden. Die Veräußerung oder der Erwerb von Unternehmen ist im Steuerrecht nicht explizit geregelt. Vielmehr unterliegt die unternehmerische Tätigkeit unabhängig von der Rechtsform den allgemeinen Besteuerungsregeln. Das Zivilrecht stellt zur Verwirklichung einer Akquisition zwei alternative Grundmodelle zur Verfügung.

Auf der einen Seite kann das Unternehmen durch einen Share Deal erworben werden. Beim Share Deal wird die Zielgesellschaft, d. h. das zum Verkauf stehende Unternehmen, durch Übertragung der vom Veräußerer gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Zielgesellschaft mittels eines Rechtsaktes auf den Erwerber übertragen (Beteiligungserwerb10).

Zivilrechtlich entspricht die Übertragung der Gesellschaftsanteile einem Rechtskauf im Sinne von § 453 Abs. 1 BGB.12 Auf der anderen Seite steht der sog. Asset Deal, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Unternehmenskauf durch den Verkauf aller im Unternehmen befindlichen Vermögensgegenstände, d. h. aller Wirtschaftsgüter und Schulden stattfindet (sog. Betriebserwerb). Zivilrechtlich gesehen entspricht der Asset Deal einem Kauf durch Einzelübertragung, d. h. die einzelnen Vermögens- bzw. Schuldposten der Gesellschaft werden nach den jeweiligen zivilrechtlichen Vorschriften einzeln auf den Erwerber übertragen.

Dies stellt jeweils einen Sachkauf im Sinne von § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Da die Gesellschaft nach Veräußerung ihrer Wirtschaftsgüter nur noch aus finanziellen Mitteln besteht, wird sie daraufhin mit Beschluss der Gesellschafter liquidiert. Die Vollbeendigung der Gesellschaft tritt schließlich mit der Verteilung des Vermögens an ihre Gesellschafter ein.

Da es sich bei Share Deal und Asset Deal grundsätzlich um zwei ökonomisch gleichwertige Handlungsalternativen handelt, ist sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber – unter der Annahme vollkommener Information über das zum Verkauf stehende Unternehmen – ohne Berücksichtigung der Besteuerung grundsätzlich indifferent zwischen beiden Handlungsalternativen. Bezieht man steuerliche Aspekte in die Entscheidung mit ein, sollte sich unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsneutralität der Besteuerung keine Veränderung der Entscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal ergeben, d. h. die Transaktionspartner sollten weiterhin indifferent zwischen beiden Handlungsalternativen sein.


Dr. Simone Jüttner promovierte bei Prof. Dr. Wolfram Scheffler als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Steuerinstitut Nürnberg, Interdisziplinäres Zentrum für Steuerwissenschaften der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.



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