E-Book, Deutsch, Band 6, 120 Seiten
E-Book, Deutsch, Band 6, 120 Seiten
Reihe: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie
ISBN: 978-3-8011-0688-1
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Dieser Lehr- und Studienbrief gibt dem medizinischen Laien einen verständlichen Einstieg und kompakten Einblick in das Gebiet der Rechtsmedizin. Ausgehend von kriminalistischen Fragestellungen behandelt er im Einzelnen:
Die Lehre vom Tod (Thanatologie)
Natürlicher oder nichtnatürlicher Tod? (Forensische Pathologie)
Untersuchung von Gewaltopfern (Klinische Rechtsmedizin)
Vergiftungen (Forensische Toxikologie)
Zuordnung von Spuren durch DNA-Analyse (Forensische Molekulargenetik)
Identifikation unbekannter Personen (Forensische Anthropologie)
Alkohol und seine Wirkungen (Forensische Alkohologie)
Medikamente und Drogen im Straßenverkehr (Forensische Verkehrsmedizin)
Damit erhält der Nichtmediziner über die wichtigsten Teilgebiete aktuelle, übersichtliche und praxisorientierte Informationen. Die medizinischen und naturwissenschaftlichen Hintergründe werden erläutert und weisen den Weg für eine intensivere Einarbeitung in Teilgebiete.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
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Vorwort
1 Aufgaben und Begriffe der Rechtsmedizin
2 Die Lehre vom Tod (Thanatologie)
2.1 Sichere Todeszeichen
2.1.1 Totenflecke (Livores)
2.1.2 Totenstarre (Rigor mortis)
2.1.3 Autolyse, Fäulnis, Verwesung
2.1.4 Nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen
2.1.5 Hirntod
2.1.6 Unsichere Todeszeichen
2.2 Späte Leichenerscheinungen
2.3 Leichenschau
2.3.1 Ärztliche Leichenschau
2.3.2 Polizeiliche Leichenschau
2.3.3 Krematoriumsleichenschau
2.3.4 Gerichtliche Leichenöffnung
2.3.5 Weiterführende Untersuchungen
2.3.6 Exhumierung
2.4 Leichenbeseitigung
2.5 Leichenzerstückelung
3 Forensische Pathologie
3.1 Der plötzliche und unerwartete natürliche Tod
3.1.1 Der plötzliche Kindstod (SIDS)
3.2 Körperschäden und Tod durch äußere Gewalteinwirkung
3.2.1 Gewaltsame Erstickung
3.2.1.1 Strangulation
3.2.1.1.1 Erhängen
3.2.1.1.2 Erdrosseln
3.2.1.1.3 Erwürgen
3.2.1.2 Erstickung in besonderen Körperlagen
3.2.1.3 Verlegung der Atemwege
3.2.1.4 Innere Erstickung
3.2.2 Der Tod im Wasser
3.2.2.1 Leichenfundort Wasser
3.2.2.2 Ertrinken
3.2.2.3 Befunde an Wasserleichen
3.2.2.4 Der tödliche Tauchunfall
3.2.3 Thermische Schädigungen/Elektrotaumen/Blitzschlag
3.2.3.1 Unterkühlung
3.2.3.2 Hyperthermie
3.2.3.2.1 Schädigung durch Verbrennung und Verbrühung
3.2.3.2.2 Vitale Zeichen
3.2.3.2.3 Rauchgasinhalation
3.2.3.2.4 Postmortale Veränderungen
3.2.3.3 Elektrotraumen
3.2.3.3.1 Befunde bei Stromeinwirkung
3.2.3.3.2 Verhalten am Fundort
3.2.3.3.3 Elektroschockgeräte
3.2.3.4 Blitzschlag
3.2.4 Stumpfe Gewalt
3.2.4.1 Stumpfe Gewalteinwirkung auf Haut und Weichteile
3.2.4.2 Stumpfe Gewalteinwirkung auf Knochen
3.2.5 Scharfe Gewalt
3.2.5.1 Schnittverletzungen
3.2.5.2 Stichverletzungen
3.2.5.3 Hiebverletzungen
3.2.5.4 Todesursachen bei scharfer Gewalt
3.2.5.5 Rechtsmedizinische Aufklärungsmöglichkeiten
3.2.6 Schuss / Explosionen
3.2.6.1 Ballistik
3.2.6.2 Einschuss und Ausschuss
3.2.6.3 Schusskanal
3.2.6.4 Schussentfernungsbestimmung
3.2.6.5 Schusshand
3.2.6.6 Todesursachen beim Schuss
3.2.6.7 Handlungsunfähigkeit
3.2.6.8 Seltene Schusswerkzeuge
3.2.6.9 Explosionen
3.2.7 Verhungern und Verdursten
3.2.7.1 Verhungern
3.2.7.2 Verdursten
3.2.8 Abtreibung
3.2.8.1 Mittel der klassischen Abtreibung (illegal)
3.2.8.2 Todesursachen bei der illegalen Abtreibung
3.2.8.3 Nachweis des Aborts
3.2.9 Autoerotische Unglücksfälle
3.2.9.1 Todesursachen beim autoerotischen Unfall
3.2.9.2 Ermittlungsarbeit beim autoerotischen Unfal
1 Aufgaben und Begriffe der Rechtsmedizin
Die Begriffe Rechtsmedizin und Pathologie werden häufig verwechselt bzw. als Bezeichnung für ein und dieselbe Fachrichtung verwendet. Das bedarf der Richtigstellung. Auch wenn die forensische Pathologie eine, und zwar die klassische Säule der Rechtsmedizin darstellt, unterscheiden sich beide Fächer grundlegend; in diesem Zusammenhang ist auch einem weiteren Klischee zu widersprechen: dass man sich nämlich nur mit Leichen beschäftige; dies gilt übrigens sowohl für die Rechtsmedizin als auch für die Pathologie.
Die Pathologie beschäftigt sich, wenn es um Leichen geht, mit dem natürlichen Tod aus krankhafter innerer Ursache. Man versucht Krankheitsverläufe zu erforschen, den Erfolg medizinischer Maßnahmen zu überprüfen, aber auch klinische Diagnosen nach dem Tode (postmortem) zu überprüfen oder abzusichern. Gleichzeitig versucht der Pathologe über das Erkennen von Gewebeveränderungen, mittlerweile auch genetischer Veränderungen, Krankheiten genauer zu differenzieren und ihren Verlauf zu erforschen. Damit steht er dem Arzt im Krankenhaus, im Einzelfall auch dem niedergelassenen Arzt zur Seite. Der Rechtsmediziner hingegen hat den natürlichen Tod vom nicht natürlichen Tod abzugrenzen und Letzteren genau zu begutachten. Er steht den Ermittlungsbehörden und den Gerichten zur Seite, er ist ein Mittler zwischen Medizin und Recht.
Die Geschichte der Rechtsmedizin ist älter, als gemeinhin angenommen wird. Wenn man so will, stellt sie die Urzelle wissenschaftlich betriebener Medizin überhaupt dar. Sie bereitete die Grundlage für einen richterlichen Urteilsspruch vor und war daher stets eng mit der Rechtswissenschaft verknüpft. Im Rahmen dieses Kapitels würde eine ausführliche Abhandlung jeden Rahmen sprengen. Nachfolgende Aufzählung soll einen kleinen geschichtlichen Überblick geben:
Lex Duodecim Tabularum, 449 v. Chr.
Medizinische Kenntnisse müssen bei der Todesursachenfestellung berücksichtigt werden.
Leges Barbarorum, 5. - 9. Jahrhundert
Ärzte werden als Sachverständige beigezogen.
Sächsisches Weichbildrecht/Magdeburger Stadtrecht 13. Jahrhundert
Speziell vereidigte Ärzte werden beigezogen, Obduktionen sind erlaubt.
Constitutio Criminalis Carolina, 1532
Speziell ausgebildete und vereidigte Ärzte werden beigezogen, Obduktionen werden vorgeschrieben, Medizinische Fakultäten sind für Obergutachten zuständig.
17. Jahrhundert
An den Universitäten wird gerichtliche Medizin gelehrt, erste Lehrbücher erscheinen.
18. Jahrhundert
An allen Universitäten bestehen Lehrstühle für gerichtliche Medizin.
19. Jahrhundert
Erste Lehrstühle werden zu Instituten für gerichtliche Medizin umgewandelt, die erste Fachzeitschrift erscheint.
20. Jahrhundert
Abgabe von Teilbereichen der Kriminalistik an die Kriminalämter, Beginn einer gerichtlichen Serologie, später Entwicklung der DNATechnologie, Weiterentwicklung der gerichtlichen Toxikologie.
Die Begriffe Gerichtliche Medizin und Rechtsmedizin sind historisch zu sehen, sie bezeichnen dasselbe Fach. Im dritten Reich erfolgte eine Umbenennung in Institute für gerichtliche und soziale Medizin. Das Fach wurde stärker staatlich eingebunden und nicht wenige der damaligen Lehrstuhlinhaber waren in die verbrecherischen Geschehnisse gewollt oder ungewollt verstrickt. Heute hat sich der Begriff Rechtsmedizin durchgesetzt.