Hsueh | Abschied vom Begriff der Tatbeendigung im Strafrecht | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 238, 315 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Hsueh Abschied vom Begriff der Tatbeendigung im Strafrecht


1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-428-53566-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band 238, 315 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-53566-8
Verlag: Duncker & Humblot
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Üblicherweise wird der endgültige Abschluss einer Straftateinheit als Tatbeendigung bezeichnet, die sich von der Tatvollendung unterscheidet. Der Begriff der Tatbeendigung ist zwar nur in den §§ 2 und 78a StGB verankert, erlangt nach h.M. seine Bedeutung aber auch für die Auslegung der einzelnen Delikte, für die Beteiligungs-, Vorsatz- und Konkurrenzlehre.

Der Autor geht davon aus, dass sich die Bedeutung der Tatbeendigung erst aus der teleologischen Überlegung der einschlägigen Strafnormen in dem jeweiligen Rechtsbereich ergibt. Jedoch hat die bisherige Beendigungslehre diesen Begründungszusammenhang weitgehend übersehen. Eine detaillierte rechtsbereichsspezifische Untersuchung ergibt, dass der Begriff der Tatbeendigung in dem jeweiligen Rechtsbereich entweder überflüssig ist oder zu unnötig komplizierter Gesetzesauslegung führt. Für die Strafrechtsdogmatik ist dieser Begriff verzichtbar.

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Einleitung

Erster Teil: Tatbeendigung als ein ungelöstes Problem in der Strafrechtsdogmatik

Tatbeendigung und ihre Relevanz im Strafrecht: Problemstellung – Analyse und Kritik der bisherigen Beendigungslehre – Grundzüge des eigenen Lösungsansatzes

Zweiter Teil: Beendigungsbegriff im Verjährungs- und intertemporalen Strafanwendungsrecht

Beendigungsbegriff im Verjährungsrecht – Beendigungsbegriff im intertemporalen Strafanwendungsrecht

Dritter Teil: Beendigungsbegriff in weiteren Rechtsbereichen

Der Beendigungsbegriff und die Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale – Beendigungsbegriff und Beteiligungslehre – Beendigungsbegriff und Vorsatzlehre – Beendigungsbegriff und Konkurrenzlehre

Gesamtergebnis

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Chih-Jen Hsueh wurde 1976 in Tainan, Taiwan geboren. 1994 bis 1998 studierte er Rechtswissenschaften an der Staatlichen Taiwan Universität in Taipeh, Taiwan. 1998 legte er das juristische Staatsexamen für Richter und Staatsanwalt ab. An derselben Universität erfolgte 2002 sein Masterstudium mit Schwerpunkt im Strafrecht. Im Dezember 2010 promovierte er an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls Universität in Tübingen bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther. Die Dissertation wurde vom Promotionsstipendium des DAAD unterstützt. Seit Februar 2011 ist er als Assistenzprofessor für Straf- und Strafprozessrecht in der Abteilung der Rechtswissenschaften an der Staatlichen Cheng Kung Universität in Tainan tätig.



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