Hoof | Organisatorische Rückwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf die Ausgestaltung beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren | Buch | 978-3-428-15955-0 | sack.de

Buch, Deutsch, 444 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 233 mm, Gewicht: 604 g

Reihe: Schriften zum öffentlichen Recht

Hoof

Organisatorische Rückwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf die Ausgestaltung beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren

Eine Untersuchung zu den Rechtsschutzmöglichkeiten übergangener Bewerber unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG vom 04.11.2010, Az. 2 C 16/19, BVerwGE 138, 102
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-428-15955-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Eine Untersuchung zu den Rechtsschutzmöglichkeiten übergangener Bewerber unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG vom 04.11.2010, Az. 2 C 16/19, BVerwGE 138, 102

Buch, Deutsch, 444 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 233 mm, Gewicht: 604 g

Reihe: Schriften zum öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-15955-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.

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Weitere Infos & Material


Einführung
Motivation — Gegenstand der Untersuchung — Gang der Untersuchung

1. Der Zugang zum öffentlichen Dienst nach Art. 33 Abs. 2 GG
Der Ämterzugang in der deutschen Verfassungsgeschichte — Art. 33 Abs. 2 GG im Kontext des Grundgesetzes — Der objektive Normbefehl des Art. 33 Abs. 2 GG — Der Individualanspruch auf gleichen Zugang

2. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz als Korrektiv fehlerhafter Auswahlentscheidungen
Grundlagen des Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Auswahlentscheidungen — Prozessuale Rechtsschutzpraktik des BVerwG — Materiell-rechtlicher Prüfungsumfang – Kontrolldichte — Sekundärrechtsschutz

3. Verfassungsunmittelbare organisatorische Rückwirkungen auf das Auswahlverfahren
Theoretische Grundlagen — Konkrete Anforderungen an die Organisation des Auswahlverfahrens

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis


Karsten Hoof studierte von 1993 bis 2000 Mathematik, Informatik und Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. Einer Tätigkeit als Softwareentwickler bei einem großen Luftfahrtunternehmen folgten von 2003 bis 2005 das Referendariat und sodann eine bis 2014 andauernde
Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Potsdam. Seit 2007 war er zudem als Rechtsanwalt zugelassen und übte diesen Beruf mit dem Schwerpunkt kollektives Verbraucher- und Wettbewerbsrecht bis 2020 aus. Seit 2017 ist er Autor beim Juris-PraxisReport Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht. Im Jahr 2020 wurde er zum Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg berufen.

Karsten Hoof studied mathematics, computer science and law at the University of Potsdam from 1993 to 2000. A job as a software developer at a large aviation company was followed by the legal clerkship from 2003 to 2005 and then a job as a research assistant at the University of Potsdam that lasted until 2014. He was also admitted to the bar in 2007 and practiced this profession with a focus on collective consumer and competition law until 2020. Since 2017 he has been an author of the Juris-PraxisReport on competition and intellectual property law. In 2020 he was appointed judge in the ordinary jurisdiction of the federal state of Brandenburg.



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