Henkst | Fusionskontrolle auf der Grundlage von Art. 102 AEUV? | Buch | 978-3-428-19082-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 303 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 455 g

Reihe: Beiträge zum europäischen Wirtschaftsrecht

Henkst

Fusionskontrolle auf der Grundlage von Art. 102 AEUV?

Unter besonderer Berücksichtigung von Killer Acquisitions und der zehnten GWB-Novelle.

Buch, Deutsch, 303 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 455 g

Reihe: Beiträge zum europäischen Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-19082-9
Verlag: Duncker & Humblot


Spätestens seit den Übernahmen von WhatsApp und Instagram durch Facebook, heute Meta, wird auch in der breiten Öffentlichkeit über die wettbewerbliche Bewertung von Zusammenschlüssen zwischen neuen Marktteilnehmern mit innovativen Geschäftsideen und etablierten marktmächtigen Unternehmen diskutiert. Dies beinhaltet unter anderem auch die Problematik von sogenannten Killer Acquisitions. Eine wettbewerbliche Bewertung solcher Zusammenschlüsse setzt aber zunächst überhaupt deren Kontrollierbarkeit voraus. An dieser Stelle setzt die vorliegende Untersuchung an und widmet sich der Suche nach bestehenden Regelungslücken der Fusionskontrolle. Als Lösungsansatz wird sodann auf die Anwendung des Art. 102 AEUV als Mittel der Zusammenschlusskontrolle eingegangen. Dieser Ansatz ist kürzlich durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Towercast nach fast 50 Jahren wieder in den Fokus des Kartellrechts gerückt. Die Arbeit bietet hier eine umfassende Analyse der Anwendbarkeit des Art. 102 AEUV sowohl im Hinblick auf die Einordnung in die heutige Systematik des Kartellrechts als auch die Anwendung der Norm an sich.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Problemfälle der Fusionskontrolle
Killer Acquisitions – Anwerben von Gründern und Mitarbeitern – Erwerb eines marktbeherrschenden Unternehmens durch ein drittstaatliches Unternehmen

2. Die ökonomischen und dogmatischen Grundlagen von Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht sowie die belegbare Existenz von Regelungslücken
Grundlegende Elemente der Fragestellung – Zwischenergebnis: Resultierende Notwendigkeit einer auf Art. 102 AEUV basierenden Kontrolle

3. Anwendbarkeit des Art. 102 AEUV auf Zusammenschlüsse ausgehend von der Continental Can Doctrine
Die vorherrschende Sichtweise der Gerichte und Wettbewerbsbehörden – Sperrwirkung der Fusionskontrollverordnung – Auslegung, Selbstbindung und Vertrauensschutz ausgehend von der Protokollerklärung – Verstoß gegen das One-Stop-Shop-Prinzip – Fusionskontrolle grundsätzlich präventiv?

4. Die Verwirklichung des Tatbestandes von Art. 102 AEUV durch einen Zusammenschluss
Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 102 AEUV – Anwendbarkeit und Bewertung der Zusammenschlusskontrolle über Art. 102 AEUV in Bezug auf die offengelegten Regelungslücken – Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 102 AEUV

5. Handhabungsvorschlag für das Bundeskartellamt und Fazit
Handhabungsvorschlag – Abschließendes Fazit

Literaturverzeichnis

Übersicht Rechtsprechung
Unionsgerichtsbarkeit – Nationale Gerichtsbarkeit – Ausländische Gerichtsbarkeit

Übersicht Kommissionsentscheidungen

Übersicht Bundeskartellamtsentscheidungen

Übersicht Entscheidungen ausländischer Wettbewerbsbehörden

Stichwortverzeichnis


Jan-Lukas Henkst studierte von 2013 bis 2019 Rechtswissenschaften und begleitend Europäisches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Nach Beendigung seines Studiums mit der Ersten Juristischen Prüfung und des Abschlusses als Europajurist (Univ. Würzburg) folgte die Aufnahme des Promotionsstudiums am Lehrstuhl für globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Florian Bien, Maître en Droit (Aix-Marseille III). Promotionsbegleitend war er bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in Düsseldorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Sein Referendariat absolvierte er von 2022 bis 2024 am Oberlandesgericht Düsseldorf, unter anderem mit Station beim Bundeskartellamt.

Jan-Lukas Henkst studied law and European law at the Julius-Maximilians-Universität Würzburg from 2013 to 2019. After completing his studies with the First Law State Examination and graduating as a Lawyer for European Law, he began his doctoral studies at the Chair of Global Business Law, International Arbitration and Private Law of Prof. Dr. Florian Bien, Maître en Droit (Aix-Marseille III). During his doctorate, he worked for various law firms in Düsseldorf. He completed his legal clerkship at the Düsseldorf Higher Regional Court from 2022 to 2024, including a placement at the Bundeskartellamt (Federal Cartel Office).


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