Hellerforth | Schnelleinstieg Immobilienbewirtschaftung- inkl. Arbeitshilfen online | Buch | 978-3-648-04452-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 06762, 307 Seiten, Buch

Reihe: Haufe Fachbuch

Hellerforth

Schnelleinstieg Immobilienbewirtschaftung- inkl. Arbeitshilfen online

Vom Mietvertrag bis zum Reparaturmanagement
1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-648-04452-0
Verlag: Haufe

Vom Mietvertrag bis zum Reparaturmanagement

Buch, Deutsch, Band 06762, 307 Seiten, Buch

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-04452-0
Verlag: Haufe


Mit diesem Buch schaffen Sie den optimalen Einstieg in die wachsende Branche Facility Management. Eine Expertin erklärt die Kernthemen der Immobilienbewirtschaftung Recht, Technik und Wirtschaft verständlich und übersichtlich.

Inhalte:

  • Vermietung mit Konzept: Mietermix und Mietpreis.
  • Wichtige mietvertragliche Regelungen.
  • Betriebs- und Nutzungskosten managen, die Kosten- und Leistungsrechnung überblicken.
  • Reparatur- und Instandhaltungsmanagement.

Arbeitshilfen online:

  • Musterbriefe, -verträge und -formulare.
Hellerforth Schnelleinstieg Immobilienbewirtschaftung- inkl. Arbeitshilfen online jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Vorwort

Grundlagen der Immobilienbewirtschaftung im Überblick

  • Die Phasen einer Immobilieninvestition
  • Die Kernaufgaben der Immobilienbewirtschaftung
  • Performance optimieren - Werthebel erkennen und heben
  • Laufende Markt- und Standortanalysen als Notwendigkeit

Kaufmännische Immobilienbewirtschaftung: Definition und wichtige Themen

  • Was ist die kaufmännische Immobilienbewirtschaftung?
  • Vermietung mit Konzept
  • Das Marketing: gelebte Kundenorientierung
  • Risikomanagement bei der Vermietung: die Bonitätsprüfung des Mieters

Der Mietvertrag

  • Einführung
  • Wichtige mietvertragliche Regelungen
  • Die Betriebskosten - einer der Hauptstreitpunkte in Mietverhältnissen
  • Miete mit oder ohne Umsatzsteuer?
  • Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien aus dem Mietvertrag
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Die Kaution
  • Vertragsklauseln, denen im Gewerberaummietrecht zusätzlich besondere Bedeutung zukommt
  • Leasingverträge
  • Vertragsorganisation

Mieterhöhung

  • Das Wohnraummietrecht

Kündigung des Mietvertrags

  • Die ordentliche Kündigung durch den Mieter
  • Die außerordentliche Kündigung durch den Mieter
  • Die Kündigungsrechte des Vermieters
  • Alternative: Mietaufhebungsvertrag bzw. Mietaufhebungsvereinbarung
  • Die fristlose Kündigung
  • Sicherungsanordnung, um Mietnomaden besser entgegentreten zu können
  • Sonderfall: Insolvenz des Mieters
  • Übergabe und Rückgabe der Mietsache
  • Wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht

Leerstandsmanagement

  • Mieterwechsel- und Leerstandskosten
  • Leerstandsarten
  • Maßnahmen während des Leerstands

Betriebs- und Nutzungskosten erfassen und managen

  • Die wichtigsten Grundlagen der Betriebskostenabrechnung
  • Betriebskostenabrechnung im Überblick
  • Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz: Stolperfalle für den Investor
  • Betriebs- und Nutzungskostenanalyse und -management im Einzelnen
  • Weitere Aspekte der Betriebskostenoptimierung
  • Exkurs: Green Lease und Auswirkungen auf die Betriebskosten

Die Immobilie rechnen

  • Rechnungswesen

Technische Immobilienbewirtschaftung

  • Investitionen in Immobilien
  • Welche Maßnahmen lohnen sich?
  • Technische Maßnahmen im Rahmen des Betriebs- und Nutzungskostenmanagements
  • Modernisierung oder Instandhaltung?
  • Organisation von Reparaturen
  • Instandhaltung planvoll gestalten
  • Werthebel Immobilienentwicklung

Andere Dienstleistungen rund um die Immobilie vergeben und koordinieren

  • Verträge verhandeln, organisieren und pflegen
  • Wichtige Vertragsklauseln für Dienstleistungsverträge
  • Versicherungsfälle und Versicherungsverträge
  • Voraussetzungen für eine vernünftige Fremdvergabe ausgewählter weiterer Leistungen schaffen

Zusammenhänge erkennen und bei der Bewirtschaftung nutzen

  • Portfoliomanagement
  • Risikomanagement
  • Wertemanagement und ganzheitliches Management

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Index

Arbeitshilfen


Miethöhe

Einer der wichtigsten Punkte, die im Mietvertrag zu klären sind und die nachhaltig die Rendite der Immobilie beeinflussen, ist die Festlegung des Mietpreises. Dabei muss kein Betrag angegeben sein, eine Einigung über eine ortsübliche Miete reicht aus, wenn dies auch wenig empfehlenswert ist.

Bei preisgebundenen Wohnraummietverhältnissen gilt die Kostenmiete bzw. bei neueren Immobilien die Bewilligungsmiete als Mietobergrenze. Bei nicht preisgebundenen Wohnraummietverhältnissen darf der Vermieter auch nicht jeden Mietpreis fordern, sondern seine Mietpreisbildungsmöglichkeiten sind schon bei Vertragsbeginn durch die Vorschriften der §§ 5 WiStG (Mietpreisüberhöhung) und 291 StGB (Mietwucher) begrenzt.

§ 5 WiStG (Wirtschaftsstrafgesetz) besagt, dass sich bei preisfreien Mietverhältnissen die zulässige Miethöhe an der „ortsüblichen Vergleichsmiete" (§ 558 BGB) orientiert. Die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt sich nach Maßgabe des für vergleichbaren Wohnraum (gleiche Art/Güte/Ausstattung/Lage) üblichen Mietzinses. Immer dann, wenn die seit Vertragsschluss vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 20 % übersteigt und der Vermieter den Umstand zu seinen Gunsten ausgenutzt hat, dass lediglich ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorhanden ist, sodass er davon ausgehen konnte, den Wohnraum trotz überzogener Miete vermieten zu können, liegt ein Strafbestand nach § 5 WiStG vor.

Der strafrechtliche Tatbestand des Mietwuchers ist dann erfüllt, wenn der Vermieter die Zwangslage, den Leichtsinn oder die Unerfahrenheit des Mieters ausnutzt, indem er eine Miete fordert, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht. Dies ist der Fall, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % überschritten wird.29 Wenn Mietwucher vorliegt, ist der Mietvertrag wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 BGB nichtig und den Vermieter erwartet eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe. Der Mieter hat gleichwohl das Recht, die Mietsache weiterhin zu nutzen. Den vereinbarten Mietzins muss er erst dann zahlen, wenn der Vermieter die Höhe der Miete dem ortsüblichen Mietspiegel angepasst hat. Außerdem kann der Mieter die in der Vergangenheit überzahlten Mietbeträge vom Vermieter zurückverlangen. Eine wegen Mietwuchers nicht gezahlte Miete stellt für den Vermieter keinen Grund zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs dar.


Hellerforth, Michaela
Professor Dr. rer. pol. Michaela Hellerforth ist im Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, ist Geschäftsführerin eines mittelständischen Immobiliendienstleisters und Beratungsunternehmen. Seit Oktober 2000 ist sie als Professorin für Facility Management an der Fachhochschule Gelsenkirchen tätig. Vorher war sie Vorstandsmitglied des BFW e.V. (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen).Außerdem ist sie Autorin zahlreicher Publikationen im Bereich Facility Management und Immobilien. Sie unterrichtet als Gastdozentin an der Universität zu Köln und weiteren renommierten Hochschulen.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.