E-Book, Deutsch, 150 Seiten
Konzept, Handlungsanweisungen und Checklisten zum Umgang mit dem Coronavirus
E-Book, Deutsch, 150 Seiten
Reihe: Gesundheitswesen in der Praxis
ISBN: 978-3-86216-766-1
Verlag: medhochzwei Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Wie kann sich der Betrieb den ständig wechselnden Anforderungen anpassen? Wie kann ich die Ausbreitung des Virus in meiner Einrichtung verhindern? Wie gelingen eine individuelle Versorgung und konsequente Beratung von Klienten und Angehörigen? Woher bekomme ich seriöse Informationen und Hilfe?
Die im Buch enthaltene Konzeption lässt sich, genauso wie die Handlungsanweisungen und Checklisten, in wenigen Schritten an die individuellen Strukturen ambulanter, teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen anpassen. Der strukturierte Aufbau der Konzeption ermöglicht die zügige und konsistente Implementierung und Evaluierung eines individuellen und trägerübergreifenden Pandemie-Managementsystems in Pflegeeinrichtungen.
Pflegeeinrichtungen ist es so möglich ein funktionierendes internes Pandemie-Management zu entwickeln, das auch präventiv wirkt und anpassungsfähig ist.
Der Fokus liegt auf Sars-CoV-2 und COVID-19, die Handlungsanweisungen lassen sich aber auch auf andere Pandemien anwenden.
Zielgruppe
Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär): Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Qualitätsbeauftragte/r, Hygienebeauftragte/r, Pflegekräfte
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
2 Umgang mit der Pandemie
2.1 Feststellung und Umsetzung sich verändernder Anforderungen
Der ordnungsgemäße Umgang mit der Pandemie und den daraus resultierenden Maßnahmen und Anforderungen setzt voraus, dass diese jeweils aktuell bekannt sind und die Informationen unverzüglich die entsprechende Zielgruppe erreichen. Um dies zu gewährleisten, wird eine interne Sonderarbeitsgruppe gebildet. 2.2 Einrichtung einer Sonderarbeitsgruppe
Die Leitungen der Einrichtung und deren Stellvertretungen (z. B. Wohnbereichs-, Pflegedienst-, Hauswirtschafts- oder Einrichtungsleitung) organisieren im Rahmen eines Krisentreffens die in der Feststellung dokumentierten Arbeiten und Änderungen. Die Arbeitsgruppe hat während der gesamten Dauer der Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen die Aufgabe, Mitarbeitende, Klienten/Bewohnende sowie Angehörige über den aktuellen Stand der Entwicklung und Änderungen, z. B. zum Umgang, Schutzmaßnahmen, etc. aktuell auf dem Laufenden zu halten. Hierzu wird in stationären Einrichtungen zusätzlich der Heimbeirat eingeschaltet. 2.3 Hygiene
Hygiene ist das A und O jeder Versorgung und für alle Mitarbeitenden im Pflegebereich selbstverständlich. Jeder sollte es einmal von Grund auf gelernt haben. In der täglichen Praxis schleichen sich aufgrund der knapp bemessenen Zeit häufig Fehler bei der Hygiene ein. Doch gerade während Pandemien ist es dringend notwendig, sich wieder auf das zu besinnen, was einmal gelernt wurde und es in der täglichen Praxis konsequent umzusetzen – so, wie es die Schulen lehren. 2.3.1 Händehygiene
Die hygienische Händedesinfektion gilt weltweit als die wirksamste Einzelmaßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten in Gesundheitseinrichtungen, ebenso wie in Pflegeeinrichtungen, und damit zur Prophylaxe von nosokomialen Infektionen. Bei Nichteinhaltung der Händedesinfektion werden Erreger nosokomialer Infektionen über die Hände der Mitarbeiter übertragen. Zusätzlich dient die hygienische Händedesinfektion dem Eigenschutz. Im Falle des direkten Kontakts der Unterarme mit dem Kunden oder mit kontaminierten Oberflächen müssen Sie diese in die Durchführung der Desinfektion einbeziehen. Praxis-Tipp Beim Betreten der Arbeitsstätte müssen Hände und Fingernägel sichtbar sauber sein. Die Fingernägel müssen mit den Fingerkuppen abschließen. Längere Nägel müssen vermieden werden. Der Gebrauch von Nagellack und künstliche Nägel sind nicht erlaubt. Wichtig Kein Nagellack und keine künstlichen Nägel im Gesundheitswesen! Die Sichtbeurteilung der Fingernägel ist behindert! Bei steigender Tragedauer nimmt die Kolonisation von Viren und Bakterien auf Fingernägeln zu! Die Bakteriendichte ist auf künstlichen Nägeln höher als auf natürlichen Fingernägeln! An den Rändern von Nagellack können sich Bakterien ansiedeln! Die Händehygiene mit künstlichen Fingernägeln ist erschwert! Mit künstlichen Nägeln erhöht sich die Gefahr der Perforation von Schutzhandschuhen! Beachten Sie in der stationären Pflege außerdem die folgenden Hinweise: Schmuckstücke an Händen und Unterarmen behindern die sachgerechte Händehygiene und können so zu einem Erregerreservoir werden. Zudem erhöht sich die Verletzungsgefahr, auch für Ihre Klienten. Bei Hautläsionen an den Händen ist es bei nichtchirurgischer Arbeit erforderlich, unter dem medizinischen Einmalhandschuh ein flüssigkeitsdichtes Pflaster zu tragen. Nach dem Ablegen des Handschuhs muss unmittelbar eine Händedesinfektion erfolgen. Mitarbeitende mit Hauterkrankungen dürfen nur patientenfern eingesetzt werden. Beachten Sie in der ambulanten Pflege außerdem die folgenden Hinweise: In der häuslichen Pflege sind Sie bei der Händedesinfektion auf Kittelflaschen angewiesen. Beachten Sie daher die folgenden Regeln bei der Verwendung von Kittelflaschen Die Flasche muss sauber sein. Das Etikett muss lesbar sein. Das Anbruchsdatum muss vermerkt werden. Leere Flaschen müssen entsorgt werden. Sie dürfen nicht wieder befüllt werden. Die Händedesinfektion ist erst dann durchzuführen, wenn die Kittelflasche wieder verschlossen in die Tasche zurückgeführt wurde. Strukturempfehlung Überprüfen Sie Ihren Hausstandard zum Vorgehen einer hygienischen Handdesinfektion und regen Sie an, dass er bei Bedarf angepasst wird. Im Anhang finden Sie einen Vorschlag für einen Standard „Hygienische Handdesinfektion“. Wann muss eine Händedesinfektion erfolgen? Grundsätzlich muss eine Händedesinfektion dann erfolgen, wenn die Übertragung von potentiell pathogenen Erregern auf Personen, Gegenständen und Oberflächen möglich ist. Eigentlich ganz einfach und doch zeigt sich in der Praxis, dass dies gar nicht so einfach umzusetzen ist. Immer wieder müssen Arbeitsabläufe unterbrochen werden, wodurch das Erkennen einer Indikation zur Händedesinfektion erschwert wird. Die WHO hat 5 Indikationsgruppen („five moments“) als Grundlage für die Händedesinfektion festgelegt.12 Diese beinhalten die zwingende Händedesinfektion vor jedem Patientenkontakt, nach jedem Patientenkontakt, unmittelbar vor aseptischen Tätigkeiten, unmittelbar nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material, nach dem Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung. Abb. 1: Die 5 Schlüsselmomente, in denen Mitarbeiter des Gesundheitswesens Händehygiene durchführen sollten Quelle: www.bgw.uv-lernportal.de/ilias/goto_BGWLP_cat_10680.html, basierend auf „My five Moments of Hand Hygiene”, WHO 2009. Hinzu kommt – als absolutes Minimum – die Händedesinfektion zu Dienstbeginn und nach Dienstende. Weiter muss grundsätzlich nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden. Obgleich hier die Notwendigkeit oft nicht gesehen wird, ist diese aus 2 Gründen sehr wichtig: Wichtig Möglicherweise kann es zu Kontaminationen mit Viren und Bakterien kommen: durch unbemerkte Perforation der Handschuhe und beim Abnehmen der Handschuhe 2.3.2 Patientenumgebung
Die WHO unterscheidet zwischen unmittelbarer und erweiterter Patientenumgebung. 2.3.2.1 Unmittelbare Patientenumgebung Unter der unmittelbaren Patientenumgebung versteht man die Umgebung, die direkt mit dem Patienten in Kontakt kommt, entweder durch den Patienten selbst oder durch die Personen, die an der Versorgung des Patienten beteiligt sind. Also alles, was vom Patienten oder von Ihnen im Laufe der Versorgung berührt wird. Das können sein: Bettgestell Nachttisch Schrank Stuhl Tisch Hilfsmittel, z. B. Rollator, Rollstuhl, Patientenlifter Infusionssysteme Monitore Beatmungsgeräte etc. In dieser unmittelbaren Patientenumgebung werden sogenannte „kritische Bereiche“ definiert. Das sind die Bereiche, in denen Kontakte mit oder Tätigkeiten an potentiell infektiösen Materialien stattfinden. Diese sind unter anderem: Natürliche Körperöffnungen wie Mund, Augen, Nase Körperwunden Stoma Invasive Maßnahmen wie Injektionen und Punktionen Umgang mit diskonnektierten Kathetern, Auffangbeutel etc. 2.3.2.2 Erweiterte Patientenumgebung Hier sind darüber hinaus gehende Bereiche gemeint, die durch die Patienten kontaminiert sein können, z. B. die Aufenthaltsräume. Auch in diesen Bereichen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko durch Kontamination durch alle Nutzer. Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zur hygienischen Händedesinfektion auf die Patienten oder Bewohnende ausgedehnt werden sollte. Auch hier können die „five moments“ abgewandelt angewendet werden: Beim Betreten des Bewohnerzimmers Beim Verlassen des Bewohnerzimmers Vor der Essenseinnahme Nach der Benutzung der Toilette Vor und nach dem Kontakt mit eigenen Wunden oder vor dem Betreten von Risikobereichen Typische Situationen mit Indikation für eine hygienische Händedesinfektion Indikation Beispielsituation Erklärung Kommentar Vor direktem Patientenkontakt Patienten waschen, Puls und Blutdruck messen, auskultieren, Physiotherapie etc. Unmittelbar vor dem direkten Patientenkontakt Direkter Patientenkontakt ist immer als...