Hankel | Fernes Unrecht. Fremdes Leid | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 345 Seiten

Hankel Fernes Unrecht. Fremdes Leid

Von der Durchsetzbarkeit internationalen Rechts

E-Book, Deutsch, 345 Seiten

ISBN: 978-3-86854-431-2
Verlag: Hamburger Edition HIS
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Kann es internationale Gerechtigkeit geben? Wer bestimmt, was Unrecht ist? Seit der Neuzeit gibt es Versuche, auf Unrecht zu reagieren, das weit entfernt stattfindet und doch vor der eigenen Haustür Folgen zeitigt. Diplomatie, Interventionen mit oder ohne Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, Entscheidungen und Urteile nationaler und internationaler (Straf-)Gerichtshöfe stellen Bemühungen dar, Unrecht »von internationalem Belang« zu bekämpfen. Die politischen und öffentlichen Erwartungen sind groß. Da es auf internationaler Ebene kein Gewaltmonopol gibt, hängt die Durchsetzungskraft internationaler Gerichtsbarkeit vom Willen der Staaten ab. Konventionen machen Menschenrechte verbindlich, humanitäres Völkerrecht regelt das in bewaffneten Konflikten zu beachtende Recht. Mit dem wachsenden Schutz des Individuums erhöhte sich auch die Zahl der Mechanismen, die Pflichtverletzungen von Staaten verhindern und sanktionieren sollen. Und doch gibt es Widersprüchlichkeiten und Relativierungen, die angesichts des fernen Unrechts und Leids unerträglich scheinen. Gerd Hankels Buch zeigt, wie lang der Weg ist, um zum Ideal eines Weltgewissens zu gelangen und es so auszustatten, dass es sich regt. Vieles ist bereits errungen, doch weil Gerechtigkeit und Selbstgerechtigkeit oft nahe beieinanderliegen, steht das Erreichte auf tönernen Füßen.

Gerd Hankel, Völkerrechtler und Sprachwissenschaftler, ist wissenschaftlicher Angestellter der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur. Mehr als zwei Jahrzehnte hat er in und über Ostafrika gearbeitet. Hankel ist Mitglied im Arbeitskreis Völkerstrafrecht sowie Gutachter in Prozessen mit Asylrechts- und Völkerstrafrechtsbezug.
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Weitere Infos & Material


1;Cover;1
2;Titelseite;2
3;Impressum;3
4;Inhaltsverzeichnis;4
5;Abkürzungen;6
6;Einleitung;8
7;I Der »internationale Belang« und das »Gewissen der Menschheit«;23
7.1;Was »fernes Unrecht« ausmacht. Moralische Überzeugungen verdichten sich zu Recht;27
7.1.1;Die ersten vertraglichen Versuche zur Begrenzung von menschlichem Leid;33
7.1.2;Die Verursachung von menschlichem Leid wird zu einem Völkerrechtsverbrechen und eröffnet die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung;39
7.1.3;Ein internationaler Strafgerichtshof entsteht und fernes Unrecht kann zu nahem werden;49
7.1.4;Erste realpolitische Einwände;52
7.2;Wann »fernes Unrecht« zu uns spricht. Voraussetzungen eines moralisch begründeten Rechtsempfindens;55
7.2.1;Unrecht erkennen und der schwierige Vorgang, Recht zur Anwendung zu bringen;60
7.2.2;Recht und Gesetz im Spiegel der Öffentlichkeit als ein Maßstab für Betroffenheit;66
7.3;Was einen zivilisatorischen Versuch ausmacht und von einem zivilisatorischen Fortschritt unterscheidet;71
7.3.1;Kultur und Zivilisation, Menschheit und Menschlichkeit;79
7.3.2;Wie ein zivilisatorischer Fortschritt gesichert werden kann;83
8;II Reaktionsformen auf »fernes Unrecht«. Zwischen diplomatischen Sanktionen, Indifferenz und Opportunismus, militärischen Interventionen und Straftribunalen;95
8.1;Diplomatische Sanktionen, Indifferenz und Opportunismus;99
8.1.1;Die Vorwürfe des Doppelstandards und des moralischen Rigorismus;108
8.1.2;Die besondere Schwierigkeit, Indifferenz zu bestimmen;114
8.2;Militärische Interventionen als vermeintliche Lösungen;120
8.2.1;Die internationale Schutzverantwortung und ihre Ziele;124
8.2.2;Das offen gebliebene humanitäre Versprechen;130
8.3;Straftribunale: Eine Vision wird Wirklichkeit;137
8.3.1;Internationale und internationalisierte Gerichte;138
8.3.2;Die Wirkung von Jugoslawien-Tribunal und Ruanda-Tribunal;141
8.4;Was als Zwischenbilanz gesagt werden kann;155
9;III Über die Bedeutung von Sprache, Wörtern und Begriffen bei der Erfassung von Unrecht und einige Folgerungen daraus, die für Rechtsprechung und Lehre zu beachten wären;164
10;IV Die Notwendigkeit glaubhafter Antworten und ihre Kriterien;182
10.1;Die Objektivität des Gerichts;195
10.2;Die tatsächliche Völkerrechtsfreundlichkeit beteiligter Staaten;207
10.3;Der historische Kontext in Verfahren mit Völkerstrafrechtsbezug;217
10.4;Die beschleunigte Durchführung der Verfahren;236
10.5;Die Wahrung der Rechte von Angeklagten und Opfern;241
10.6;Abschließende Bemerkungen;252
11;V Welche Perspektiven es gibt, wann mit dem Eintritt welcher Perspektive zu rechnen ist und welche Folgerungen daraus zu ziehen sind;257
11.1;Die beiden gegensätzlichen Pole;263
11.1.1;Völkerrecht als Weltinnenrecht;264
11.1.2;Völkerrecht als national definiertes Recht;266
11.2;Zwischenlösungen und ihre Wahrscheinlichkeit;270
11.2.1;Variante 1: Der IStGH der Gegenwart;270
11.2.2;Variante 2: Der Globale Süden wendet sich ab;282
11.2.3;Variante 3: Nicht mehr als ein neues Nürnberg;288
11.3;Neue Anforderungen an Legitimation und Legalität;292
11.3.1;Sechs weitere Vorschläge;297
11.3.2;Versuch einer Quadratur des Kreises?;301
12;VI Schluss;311
13;Literatur;322
14;Zum Autor;344


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