Hadank | Funktionale Selbstverwaltung und Staatsaufsicht im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. | Buch | 978-3-428-18525-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 69, 393 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 695 g

Reihe: Schriften zum Gesundheitsrecht

Hadank

Funktionale Selbstverwaltung und Staatsaufsicht im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zu Grund und Grenzen der Aufsichtsgesetzgebung in der gesetzlichen Krankenversicherung, zugleich eine Analyse und Einordnung des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes.
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-428-18525-2
Verlag: Duncker & Humblot

Zu Grund und Grenzen der Aufsichtsgesetzgebung in der gesetzlichen Krankenversicherung, zugleich eine Analyse und Einordnung des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes.

Buch, Deutsch, Band 69, 393 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 695 g

Reihe: Schriften zum Gesundheitsrecht

ISBN: 978-3-428-18525-2
Verlag: Duncker & Humblot


Funktionale Selbstverwaltung und Staatsaufsicht stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Konstitutiv für die Selbstverwaltung ist die Betroffenenpartizipation sowie die dezentralisierte Organisationsstruktur. Staatsaufsicht bezweckt dagegen die Kontrolle der Beaufsichtigten, wobei im modernen Staat präventive Kontrollinstrumente zunehmend an Bedeutung gewinnen. Änderungen im Verhältnis von funktionaler Selbstverwaltung und staatlicher Aufsicht im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich durch die jüngere Gesetzgebung und insbesondere durch das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ergeben, mit dem die Aufsichtsbefugnisse über die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung spürbar erweitert worden sind. Dies gibt Anlass zur Untersuchung des Spannungsverhältnisses und zur Einordnung der jüngeren Gesetzgebung. Darüber hinaus bietet die Arbeit Vorschläge, wie eine Stärkung der funktionalen Selbstverwaltung auch mit den bestehenden Aufsichtsinstrumenten gelingen kann.

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Weitere Infos & Material


Einführung

1. Zum Verhältnis von funktionaler Selbstverwaltung und Staatsaufsicht

2. Konzeptidee für die wechselseitige Regulierung von funktionaler Selbstverwaltung und Staatsaufsicht

3. Zu Grund und Grenzen der Aufsichtsgesetzgebung

4. Analyse des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes
Vorüberlegungen — Analyse der umgesetzten und in Kraft getretenen Reformen — Verworfene Reformvorhaben — Auswertung des GKV-Selbstverwaltungsgesetzes

5. Vorschlag für die schonende Regulierung des Spannungsverhältnisses

6. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Leitsätzen

Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis


Bernhard Hadank studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt im Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin. Bis 2022 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht von Professor Dr. Helge Sodan an der Freien Universität Berlin. Gastlehraufenthalte erfolgten an den Universitäten Wroclaw/Breslau (Polen) und Thessaloniki (Griechenland). Im Jahr 2021 wurde er mit einer Arbeit zum Verhältnis von funktionaler Selbstverwaltung und Staatsaufsicht promoviert. Er absolvierte Ausbildungsstationen im Bundesministerium für Gesundheit, im Gemeinsamen Bundesausschuss und bei D+B Rechtsanwälte. Seit 2022 ist er in der Abteilung Recht der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses tätig. Darüber hinaus ist er seit Oktober 2023 Lehrbeauftragter für das Sozialversicherungsrecht im universitären Schwerpunktbereich an der Freien Universität Berlin.

Bernhard Hadank studied law at Freie Universität Berlin with a focus on Constitutional and Administrative Law. He was a research and teaching assistant at the Chair of Constitutional and Administrative Law, Public Economic Law and Social Law of Professor Dr. Helge Sodan at Freie Universität Berlin until 2022. He has been a guest lecturer at the University of Wroclaw (Poland) and at the Aristotle University of Thessaloniki. In 2021, he received his Dr. iur. (Doctor of Laws) with a thesis on functional self-government in German Health Law. During his legal clerkship he worked at the Federal Ministry for Health, at the Federal Joint Committee (Gemeinsamer Bundesausschuss – G-BA) and at D+B Law. He has been a consultant in the legal department of the G-BA since 2022 and a lecturer for Social Health Law at Freie Universität Berlin since 2023.



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