Buch, Deutsch, 244 Seiten, Paperback, Format (B × H): 135 mm x 215 mm, Gewicht: 336 g
Reihe: Kompaktwissen für die Praxis
Buch, Deutsch, 244 Seiten, Paperback, Format (B × H): 135 mm x 215 mm, Gewicht: 336 g
Reihe: Kompaktwissen für die Praxis
ISBN: 978-3-941388-09-3
Verlag: VPRM-Verlag Personal, Recht, Management Limited
Das Wettbewerbsverbot dient dem Ausgleich widerstreitender Interessen, insbesondere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arbeitnehmer gewinnen während ihres Arbeitsverhältnisses oftmals tiefe Einblicke in das Unternehmen bzw. den Betrieb ihrer Arbeitgeber. Häufig sind sie bestrebt, hieraus gewonnene Informationen für eine eigene Konkurrenztätigkeit oder zur Unterstützung eines Wettbewerbers ihres Arbeitgebers zu nutzen. Arbeitgeber hingegen sind bestrebt, gerade dies durch Wettbewerbsverbote zu verhindern, um Nachteile vom eigenen Unternehmen fernzuhalten. Hierzu dienen Wettbewerbsverbote sowohl für die Zeit eines andauernden Arbeitsverhältnisses als auch für die Zeit nach seiner Beendigung.
Wettbewerbsverbote haben aber nicht nur für den Bereich des Arbeits-rechts erhebliche Bedeutung, sondern auch für den des Dienstvertrags-rechts und somit für Organe juristischer Personen. Auch in Dienstverhält-nissen existieren vergleichbare widerstreitende Interessenlagen wie in Arbeitsverhältnissen.
Um diesen widerstreitenden Interessenalgen Rechnung zu tragen, hatte bereits der kaiserliche Gesetzgeber im HGB vom 10. Mai 1897 gesetzliche Regelungen getroffen, die Wettbewerbshandlungen während eines an-dauernden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verbieten und die Wettbe-werbshandlungen nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Parteiautonomie der beteiligten Personen überlassen. Vertypt hat er diese Regelungen in den Vorschriften der §§ 60 f., 74 ff. HGB.
Mehr als 100 Jahre später beruht das Recht des Wettbewerbsverbots nach wie vor ganz maßgeblich auf diesen mittlerweile überkommenen Vor-schriften. Das Wirtschafts- und Arbeitsleben hat sich in dieser Zeit aller-dings dramatisch geändert hat, ohne dass diesem Umstand seitens des Gesetzgebers in genügendem Maße Rechnung getragen worden wäre. Nur vereinzelt hat der Bundesgesetzgeber Hand angelegt und hier und da ge-setzliche Regelungen nachgeschoben bzw. -gebessert, um das Recht des Wettbewerbsverbots dem immer schneller und komplexer werdenden Wirtschafts- und Arbeitsleben anzupassen.
Dieses Nachschieben und –bessern ist nicht immer gut gelungen. Das heutige Recht des Wettbewerbsverbots ist von seiner Anlage her lücken-haft. Das BVerfG hat zudem einzelne Vorschriften der §§ 60 f., 74 ff. HGB für verfassungswidrig erklärt. Die Rechtsprechung ist ersichtlich bemüht diese Lücken durch sog. Analogieschlüsse zu schließen, die nicht immer überzeugen. Die Vielschichtigkeit von Verstößen gegen Wettbe-werbsverbote hat zudem zu einer kaum noch überschaubaren Vielzahl von Einzelfallentscheidungen geführt.
Obgleich sich die gesetzlichen Vorschriften des Rechts des Wettbewerbs-verbots auf wenige beschränken, ist es aufgrund dessen zerstückelt, zer-franst und unübersichtlich geworden. Für jemanden, der hiermit nicht täglich konfrontiert wird, ist diese ohnehin sehr komplexe und dichte Ma-terie daher nur sehr schwer greifbar und durchaus auch unbequem – in unserem heutigen Wirtschafts- und Arbeitsleben aber von einer nicht nur nicht zu unterschätzender Bedeutung, sondern in unserer „Wissensgesell-schaft“ auch von einer immer existentieller werdenden Bedeutung.
Da das Recht des Wettbewerbsverbots richterrechtlich geprägt und domi-niert ist, sind die maßgeblichen gerichtlichen Entscheidungen in das vor-liegende Werk eingearbeitet und in Fußnoten erwähnt. Auf die Darstellung von Literaturmeinungen und wissenschaftlichen Diskussionen wurde ver-zichtet. Dies geschah zum einen der besseren Übersichtlichkeit wegen, zum anderen aber auch, um den Zugang zur Thematik nicht zu erschweren.
Das vorliegende Werk wendet sich sowohl an Studierende als auch an Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Organe juristischer Personen und betriebliche Praktiker im Personalwesen.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1 Einleitung 11
2 Wettbewerbsverbote während des Arbeitsverhältnisses 12
2.1 Rechtsquellen 12
2.1.1 Kaufmännische Angestellte 12
2.1.2 Sonstige Arbeitnehmer 12
2.1.3 Einzelvertragliche Vereinbarungen 13
2.2 Persönlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 13
2.2.1 Abhängig Beschäftigte 13
2.2.2 Nicht abhängig Beschäftigte 16
2.2.3 Arbeitgeber 16
2.3 Zeitlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 17
2.3.1 Arbeitgeberseitige Kündigung 17
2.3.2 Arbeitnehmerseitige Kündigung 19
2.3.3 Aufhebungsvertrag 20
2.3.4 Freistellung 20
2.3.5 Weiterbeschäftigung 20
2.3.6 Teilzeit 21
2.3.7 Ruhen des Arbeitsverhältnisses 21
2.3.8 Ruhestandsverhältnis 21
2.4 Inhaltlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 22
2.4.1 Konkurrenz i.S.d. § 60 Abs. 1 HGB 22
2.4.2 Betreiben eines Handelsgewerbes nach § 60 Abs. 1 Var. 1 HGB 23
2.4.3 Geschäfte machen im Handelszweig des Arbeitgebers nach § 60 Abs. 1 Var. 2 HGB 29
2.4.4 Abänderung des Wettbewerbsverbotes nach § 60 HGB 33
2.5 Zeitpunkt für die Bestimmung des Umfangs des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 33
2.6 Betriebsübergang nach § 613 a BGB 35
2.6.1 Übergang des Arbeitsverhältnisses 35
2.6.2 Widerspruch des Arbeitnehmers 36
2.7 Einwilligung des Arbeitgebers in Wettbewerbshandlungen des Arbeitnehmers 36
2.7.1 Ausdrückliche oder konkludente Einwilligung nach § 60 Abs. 1 HGB 37
2.7.2 Fiktion der Einwilligung nach § 60 Abs. 2 HGB 38
2.7.3 Rücknahme der Einwilligung 39
2.7.4 Nachträgliche Genehmigung 40
2.7.5 Beweislast 40
2.8 Verletzung des Wettbewerbsverbots nach § 60 HGB 40
2.8.1 Geltungsbereich des § 61 HGB 41
2.8.2 Schuldhaftes Handeln des Arbeitnehmers 41
2.8.3 Wirksamkeit der auf unzulässigem Wettbewerb beruhenden Geschäfte des Arbeitnehmers 44
2.8.4 Wahlrecht nach § 61 Abs. 1 HGB 44
2.8.5 Schadensersatz nach § 61 Abs. 1 Halbsatz 1 HGB 46
2.8.6 Eintrittsrecht des Arbeitgebers 51
2.8.7 Unterlassung des Wettbewerbs 55
2.8.8 Ansprüche des Arbeitgebers auf Auskunft und Rechnungslegung 57
2.8.9 Kürzung der Vergütung des Arbeitnehmers 59
2.8.10 Vertragsstrafe des Arbeitnehmers 59
2.8.11 Kündigung des Arbeitsverhältnisses 59
2.8.12 Verjährung nach § 61 Abs. 2 HGB 62
3 Wettbewerbsverbote nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 68
3.1 Allgemeines 68
3.1.1 Grundsätzliche nachvertragliche Wettbewerbsfreiheit des ausgeschiedenen Arbeitnehmers 68
3.1.2 Gesetzliche Verbote nachvertraglichen Wettbewerbs 68
3.1.3 Beweggründe des Arbeitgebers für ein vertragliches Wettbewerbsverbot des ausgeschiedenen Arbeitnehmers 70
3.1.4 Zulässigkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote ausgeschiedener Arbeitnehmer 70
3.2 Rechtsquellen 71
3.2.1 §§ 74 ff. HGB 71
3.2.2 § 110 GewO 72
3.2.3 § 12 Abs. 1 BBiG 76
3.2.4 Regelungen in Tarifverträgen 77
3.2.5 Regelungen in Betriebsvereinbarungen 78
3.2.6 Regelungen in Richtlinien nach § 28 Abs. 2 SprAuG 78
3.3 Rechtswahl 79
3.4 Persönlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 80
3.4.1 Arbeitnehmer 80
3.4.2 Freie Mitarbeiter und sonstig Dienstnehmer 80
3.4.3 Arbeitnehmerähnliche Personen 81
3.4.4 Handelsvertreter 82
3.4.5 Auszubildende 82
3.4.6 Praktikanten und Volontäre 82
3.4.7 Heimarbeiter 83
3.4.8 Arbeitgeber 83
3.4.9 Organmitglieder juristischer Personen 83
3.5 Zeitlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 86
3.5.1 Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn 86
3.5.2 Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung 87
3.5.3 Außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung 91
3.5.4 Ordentliche arbeitnehmerseitige Kündigung 96
3.5.5 Außerordentliche arbeitnehmerseitige Kündigung 96
3.5.6 Befristetes Arbeitsverhältnis 100
3.5.7 Vertragliche Modifizierung von Lossagungsrechten 101
3.5.8 Verzicht des Arbeitgebers auf das Wettbewerbsverbot 101
3.5.9 Aufhebung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 106
3.5.10 Ruhestandsverhältnis 110
3.6 Räumlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 112
3.6.1 Tätigkeitsbezogenes nachvertragliches Wettbewerbsverbot 112
3.6.2 Unternehmensbezogenes nachvertragliches Wettbewerbsverbot 113
3.7 Abschluss der Wettbewerbsabrede nach § 74 HGB 113
3.7.1 Rechtsnatur des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 114
3.7.2 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Allgemeine Geschäftsbedingung 114
3.7.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Arbeitsverhältnis 116
3.7.4 Zeitpunkt des Abschlusses eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 117
3.7.5 Form des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 122
3.8 Inhaltlicher Geltungsbereich des Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 133
3.8.1 Parteivereinbarung 133
3.8.2 Inhaltlicher Geltungsbereich und AGB-Kontrolle 133
3.8.3 Gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeit 134
3.8.4 Selbständige oder unselbständige Tätigkeit 135
3.8.5 Unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit 136
3.8.6 Tätigkeits- oder unternehmensbezogene nachvertragliche Wettbewerbsverbote 137
3.8.7 Konzernunternehmen 140
3.8.8 Kunden- bzw. Mandantenschutzklauseln 141
3.8.9 Kapitalmäßige Beteiligungen an Wettbewerbsunternehmen 143
3.8.10 Nachvertragliche Schweige- bzw. Geheimhaltungspflicht 144
3.8.11 Kunden- bzw. Lieferantenanschriften und –daten 145
3.8.12 Forschungsergebnisse und Erfindungen 145
3.8.13 Dauer nachvertraglicher Wettbewerbsverbote 146
3.8.14 Räumlicher Geltungsbereich nachvertraglicher Wettbewerbsverbote 147
3.9 Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB 147
3.9.1 Rechtsnatur einer Karenzentschädigung 148
3.9.2 Zusage einer Karenzentschädigung 148
3.9.3 Höhe der Karenzentschädigung 150
3.9.4 Anrechnung anderweitigen Erwerbs 159
3.9.5 Abgeltung der Karenzentschädigung durch andere Bezüge 180
3.9.6 Fälligkeit der Karenzentschädigung 181
3.9.7 Verjährung und Ausschluss / Verfall der Karenzentschädigung 182
3.9.8 Fehlende oder unzureichende Karenzentschädigung 184
3.10 Mängel nachvertraglicher Wettbewerbsverbote nach § 74 HGB 186
3.10.1 Mängel mit Nichtigkeitsfolge 186
3.10.2 Mängel mit der Folge einer Gesamtunverbindlichkeit 189
3.10.3 Mängel mit der Folge einer Teilunverbindlichkeit 192
3.11 Unabdingbarkeit der §§ 74 ff. HGB 198
3.12 Rechtsfolgen einer Verletzung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nach § 74 HGB 198
3.12.1 Verletzung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch den Arbeitnehmer 198
3.12.2 Verletzung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch den Arbeitgeber 206
4 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote in der Insolvenz 208
4.1 Fortgeltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote 208
4.2 Karenzentschädigung 208
4.3 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Insolvenzgeld 208
4.4 Lossagungsrecht in der Insolvenz 209
4.4.1 Lossagungsrecht 209
4.4.2 Wahlrecht des Insolvenzverwalters 210
5 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Betriebsübergang 212
5.1 Betriebsübergang während eines andauernden Arbeitsverhältnisses 212
5.1.1 Übergang des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 212
5.1.2 Inhalt des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nach Übergang 213
5.1.3 Widerspruch des Arbeitnehmers 214
5.2 Betriebsübergang nach beendetem Arbeitsverhältnis 214
5.3 Übergang des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und dreiseitiger Vertrag 215
5.3.1 Beendetes Arbeitsverhältnis 215
5.3.2 Andauerndes Arbeitsverhältnis 216
6 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Umwandlungsrecht 218
6.1 Formwechselnde Umwandlung 218
6.2 Umwandlung in Form einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung 218
7 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Sozialversicherungsrecht 220
7.1 Arbeitslosenversicherung 220
7.1.1 Arbeitslosengeld 220
7.1.2 Erstattungspflicht des Arbeitgebers 222
7.2 Karenzentschädigung 224
7.2.1 Keine Sozialversicherungspflichtigkeit einer Karenzentschädigung 224
7.2.2 Keine Anrechnung einer Karenzentschädigung auf das Arbeitslosengeld 224
7.2.3 Anrechenbarkeit von Karenzentschädigungen bei vorgezogener Altersrente 225
8 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Steuerrecht 226
8.1 Karenzentschädigung 226
8.1.1 Karenzentschädigung und Lohnsteuer 226
8.1.2 Karenzentschädigung und Umsatzsteuer 227
8.1.3 Ermäßigter Steuersatz nach §§ 24, 34 EStG 227
8.2 Vertragsstrafe 228
Das Wettbewerbsverbot dient dem Ausgleich widerstreitender Interessen, insbesondere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arbeitnehmer gewinnen während ihres Arbeitsverhältnisses oftmals tiefe Einblicke in das Unternehmen bzw. den Betrieb ihrer Arbeitgeber. Häufig sind sie bestrebt, hieraus gewonnene Informationen für eine eigene Konkurrenztätigkeit oder zur Unterstützung eines Wettbewerbers ihres Arbeitgebers zu nutzen. Arbeitgeber hingegen sind bestrebt, gerade dies durch Wettbewerbsverbote zu verhindern, um Nachteile vom eigenen Unternehmen fernzuhalten. Hierzu dienen Wettbewerbsverbote sowohl für die Zeit eines andauernden Arbeitsverhältnisses als auch für die Zeit nach seiner Beendigung.
Wettbewerbsverbote haben aber nicht nur für den Bereich des Arbeits-rechts erhebliche Bedeutung, sondern auch für den des Dienstvertrags-rechts und somit für Organe juristischer Personen. Auch in Dienstverhält-nissen existieren vergleichbare widerstreitende Interessenlagen wie in Arbeitsverhältnissen.
Um diesen widerstreitenden Interessenalgen Rechnung zu tragen, hatte bereits der kaiserliche Gesetzgeber im HGB vom 10. Mai 1897 gesetzliche Regelungen getroffen, die Wettbewerbshandlungen während eines an-dauernden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verbieten und die Wettbe-werbshandlungen nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Parteiautonomie der beteiligten Personen überlassen. Vertypt hat er diese Regelungen in den Vorschriften der §§ 60 f., 74 ff. HGB.
Mehr als 100 Jahre später beruht das Recht des Wettbewerbsverbots nach wie vor ganz maßgeblich auf diesen mittlerweile überkommenen Vor-schriften. Das Wirtschafts- und Arbeitsleben hat sich in dieser Zeit aller-dings dramatisch geändert hat, ohne dass diesem Umstand seitens des Gesetzgebers in genügendem Maße Rechnung getragen worden wäre. Nur vereinzelt hat der Bundesgesetzgeber Hand angelegt und hier und da ge-setzliche Regelungen nachgeschoben bzw. -gebessert, um das Recht des Wettbewerbsverbots dem immer schneller und komplexer werdenden Wirtschafts- und Arbeitsleben anzupassen.
Dieses Nachschieben und –bessern ist nicht immer gut gelungen. Das heutige Recht des Wettbewerbsverbots ist von seiner Anlage her lücken-haft. Das BVerfG hat zudem einzelne Vorschriften der §§ 60 f., 74 ff. HGB für verfassungswidrig erklärt. Die Rechtsprechung ist ersichtlich bemüht diese Lücken durch sog. Analogieschlüsse zu schließen, die nicht immer überzeugen. Die Vielschichtigkeit von Verstößen gegen Wettbe-werbsverbote hat zudem zu einer kaum noch überschaubaren Vielzahl von Einzelfallentscheidungen geführt.
Obgleich sich die gesetzlichen Vorschriften des Rechts des Wettbewerbs-verbots auf wenige beschränken, ist es aufgrund dessen zerstückelt, zer-franst und unübersichtlich geworden. Für jemanden, der hiermit nicht täglich konfrontiert wird, ist diese ohnehin sehr komplexe und dichte Ma-terie daher nur sehr schwer greifbar und durchaus auch unbequem – in unserem heutigen Wirtschafts- und Arbeitsleben aber von einer nicht nur nicht zu unterschätzender Bedeutung, sondern in unserer „Wissensgesell-schaft“ auch von einer immer existentieller werdenden Bedeutung.
Da das Recht des Wettbewerbsverbots richterrechtlich geprägt und domi-niert ist, sind die maßgeblichen gerichtlichen Entscheidungen in das vor-liegende Werk eingearbeitet und in Fußnoten erwähnt. Auf die Darstellung von Literaturmeinungen und wissenschaftlichen Diskussionen wurde ver-zichtet. Dies geschah zum einen der besseren Übersichtlichkeit wegen, zum anderen aber auch, um den Zugang zur Thematik nicht zu erschweren.
Das vorliegende Werk wendet sich sowohl an Studierende als auch an Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Organe juristischer Personen und betriebliche Praktiker im Personalwesen.