Bei Erstellung eines Testaments hat der anwaltliche Berater neben der Ermittlung des wahren Willens seines Mandanten auch den Grundsatz des „sichersten Weges“ zu beachten. Oberstes Gebot ist es, Auslegungsstreitigkeiten, rechtlich zweifelhafte Regelungen und hieraus entstehende Gerichtsver-fahren zu vermeiden. Dieses Buch zeigt mit hilfreichen Praxishinweisen die Pflichten des Beraters und die Gestaltungsinstrumente bei der Testamentserrichtung auf. Eine komprimierte Darstellung der Grundsätze der Testamentsauslegung und -anfechtung runden das Werk ab.
Funke / Porten-Biwer
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Zielgruppe
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Anwalt, Anwältin, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Syndikusanwalt, Syndikusanwältin, Rechtsreferendar, Rechtsreferendarin, Jurastudent, Jurastudentin, Fachanwaltsanwärter, Fachanwaltsanwärterin, Student, Studentin
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Frau Rechtsanwältin Funke ist seit 1997 als Rechtsanwältin zugelassen und war zunächst in einer allgemein ausgerichteten Anwaltskanzlei tätig. Bereits zuvor nahm sie erfolgreich am Fachlehrgang „Betrieb und Steuern“ des Deutschen Anwaltsinstituts in Detmold teil. Seit 2012 ist die Autorin ausschließlich im Erbund Erbschaftssteuerrecht tätig. Sie ist Partnerin in der „Rechtsanwälte Wolfrum & Funke PartmbB“, der erbrechtlich ausgerichteten Fachanwaltskanzlei in Aachen. Die Autorin ist "Fachanwältin für Erbrecht" und als Testamentsvollstreckerin von der „Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.“ zertifiziert. Sie ist Mitglied im „Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten e. V.“, und im „Netzwerk deutscher Testamentsvollstrecker e. V.“. In der Fachzeitschrift „NJW-Spezial“ hat die Autorin zu unterschiedlichsten erbrechtlichen Themen Beiträge geschrieben. Frau Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer ist seit 2007 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2010 wurde Sie zur Fachanwältin für Familienrecht ernannt, seit 2011 führt Sie den Titel Fachanwältin für Erbrecht. Die Zertifizierung als Testamentsvollstreckerin durch die AGT e.V. erfolgte im Jahr 2013. Sie ist Partnerin der Kanzlei König Rechtsanwälte PartGmbB in Trier. Die Autorin ist Mitglied im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V., Mitglied im Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. , Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins für den OLG Bezirk Koblenz und Mitglied des Fachausschuss Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Koblenz und Zweibrücken. Seit 2023 ist sie durch das Magazin „Focus“ als Top-Rechtsanwältin für Erbrecht in Deutschland gelistet.