Buch, Deutsch, 152 Seiten, Klebebindung, Format (B × H): 144 mm x 208 mm, Gewicht: 200 g
Praxisleitfaden für die professionelle und rechtssichere Erstellung
Buch, Deutsch, 152 Seiten, Klebebindung, Format (B × H): 144 mm x 208 mm, Gewicht: 200 g
ISBN: 978-3-415-05262-8
Verlag: Richard Boorberg Verlag
Dieses Praxisbuch zeigt Verantwortlichen und Interessierten, wie sie professionell und rechtssicher Betriebsanweisungen erstellen. Zahlreiche Regeln, Tipps und Beispiele helfen bei der Abfassung. Checklisten zur Überprüfung bestehender Betriebsanweisungen runden den Ratgeber ab.
Schritt für Schritt zur einwandfreien BetriebsanweisungSchritt für Schritt erfährt der Leser, was bei einer Betriebsanweisung zu beachten ist:
- Mitwirkender Personenkreis
- Überprüfungen, Veränderungen
- Gefahrstoffe / Gefahrenlagen
- Form, Farben, Aufmachungen, Inhalte
- Art der Bekanntmachung
- Zu berücksichtigende Zustände: u.a. Montage, Demontage, Betrieb, Wartung / Inspektion / Instandhaltung, Reinigung, Entsorgung, Störfälle
- Verhalten bei Unfällen / Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Folgen bei Nichtbeachtung / Unterzeichnung
- Unterweisungen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe »TRGS 555« sowie die DGUV-Information 211-010 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung befassen sich beide mit der Erstellung von Betriebsanweisungen und sind entsprechend berücksichtigt.
Hilfen zur Erstellung von BetriebsanweisungenVon Sicherheitsdatenblättern über die GisChem (Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und der BGHM) bis zu Angaben über Hersteller und Berufsgenossenschaften enthält dieses Kapitel alle wichtigen Informationsquellen, die bei der Erstellung von Betriebsanweisungen helfen.
EinzelthemenDie Autoren gehen auf folgende Objekte von Betriebsanweisungen gesondert ein:
- Feststoffe
- Flüssigkeiten
- Gase
- Arbeitsverfahren und Tätigkeiten
- Gerätschaften
- Brandschutz
Der Leitfaden grenzt in der Einleitung u.a. wichtige Begriffe voneinander ab: Betriebsanleitung – Betriebsanweisung, Sicherheitsunterweisung – Belehrung. Die Autoren stellen außerdem Ziele, Adressaten sowie Positivbeispiele und Negativbeispiele von Betriebsanweisungen dar.
Rechtliche AnforderungenDie Autoren behandeln die rechtlichen Anforderungen von A wie Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) über die Reach-Verordnung bis Z wie Zivilrecht. Dann schildern sie Möglichkeiten einer professionellen Schadensminderung und Gefahrenminderung in Unternehmen.
Betriebsanweisungen- sind Pflicht: Nahezu jedes Unternehmen ist rechtlich dazu verpflichtet, Betriebsanweisungen für alle möglicherweise gefährlichen Arbeiten oder Handlungen zu erstellen.
- dienen der Sicherheit: Allein Betriebsanweisungen können Verantwortlichen und Mitarbeitern in Unternehmen vermitteln, was die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vorschreiben. Es geht darum, das korrekte Verhalten z.B. an Arbeitsplätzen, im Umgang mit gefährlichen Stoffen, mit Maschinen, mit Substanzen oder in Notsituationen kurz, präzise und allgemein verständlich zu beschreiben.
- müssen bekannt sein, verstanden werden und auch von den Mitarbeitern eingesehen bzw. akzeptiert werden, damit sie entsprechend eingehalten werden und dadurch Unfälle oder Schadenereignisse vermieden werden können. Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung ist noch eine Portion »Gesunder Menschenverstand – GMV«.