Fricke | Recht für Journalisten | Buch | 978-3-86764-095-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 572 Seiten, Hardcover, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 1195 g

Reihe: Handbuch Journalismus

Fricke

Recht für Journalisten

Presse – Rundfunk – Neue Medien
2., völlig überarbeitete Auflage 2010
ISBN: 978-3-86764-095-4
Verlag: UVK

Presse – Rundfunk – Neue Medien

Buch, Deutsch, 572 Seiten, Hardcover, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 1195 g

Reihe: Handbuch Journalismus

ISBN: 978-3-86764-095-4
Verlag: UVK


Journalisten sind als Berufsgruppe in ein besonderes Netz von Rechten und Pflichten eingebunden. Das gilt für alle Medien gleichermaßen. Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich als Journalist in der vielschichtigen Welt des Medienrechts zurechtfinden. Neue Gesetze und die rasante Entwicklung der Rechtsprechung machen die Orientierung immer schwieriger.

In welchem Umfang müssen Behörden Journalisten bei ihrer Recherche Auskunft geben? Welche strafrechtlichen Vorschriften sind bei der Berichterstattung zu berücksichtigen? Was ist bei der Veröffentlichung von Fotos zu beachten? Wie weit reicht das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten?

Die vollständig überarbeitete Neuauflage dient als Hilfe zur selbstständigen Orientierung und richtigen Abwägung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit im Journalismus. Dabei erleichtern Übersichten und Checklisten sowie Musterschreiben die tägliche Arbeit und bieten Schutz vor juristischen Auseinandersetzungen.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Fricke, Ernst
Ernst Fricke ist selbstständiger Rechtsanwalt in Landshut und Professor für Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Neubrandenburg. Er war vor seinem Ersten juristischen Staatsexamen Schüler der Deutschen Journalistenschule in München, ist freier Journalist und arbeitete als Gerichtsberichterstatter für die »Landshuter Zeitung«.
Aufgrund dieser Doppelqualifikation ist er ein gefragter Dozent an den Universitäten in München, Leipzig und Eichstätt-Ingolstadt sowie bei der Akademie der Bayerischen Presse und der Akademie für Neue Medien in München bzw. Kulmbach.

Ernst Fricke ist selbstständiger Rechtsanwalt in Landshut und Professor für Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Neubrandenburg. Er war vor seinem Ersten juristischen Staatsexamen Schüler der Deutschen Journalistenschule in München, ist freier Journalist und arbeitete als Gerichtsberichterstatter für die »Landshuter Zeitung«.
Aufgrund dieser Doppelqualifikation ist er ein gefragter Dozent an den Universitäten in München, Leipzig und Eichstätt-Ingolstadt sowie bei der Akademie der Bayerischen Presse und der Akademie für Neue Medien in München bzw. Kulmbach.



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