Dörr | Dogmatische Aspekte der Rechtfertigung bei Binnenkollision von Rechtsgütern | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 291, 368 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Dörr Dogmatische Aspekte der Rechtfertigung bei Binnenkollision von Rechtsgütern


1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-428-54856-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band 291, 368 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-54856-9
Verlag: Duncker & Humblot
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Christina Dörr beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Rechtfertigung in Fällen, in denen ein Rechtsgut einer Person verletzt wird, um ein anderes Rechtsgut derselben Person zu retten. Ziel der Arbeit ist es, für diese als Binnenkollision von Rechtsgütern zu bezeichnende Grundkonstellation entgegen der herkömmlichen Herangehensweise eine einheitliche Rechtfertigung zu schaffen. Dabei erfolgt zunächst eine präzise Begriffsbestimmung als Grundlage für die weitere Systematisierung. Sodann werden insbesondere § 34 StGB sowie die Einwilligungsregeln auf ihre Tauglichkeit als passende einheitliche Rechtfertigungsansätze hin untersucht. In Fällen, in denen lediglich ein und dieselbe Person betroffen ist, erweisen sich im Ergebnis angesichts der ausschließlichen Maßgeblichkeit der Selbstbestimmung allein die Einwilligungsregeln als passender einheitlicher Lösungsansatz. § 34 StGB ist dagegen insoweit nicht anwendbar. Vor diesem Hintergrund erfahren auch Problemkonstellationen, beispielsweise Fälle der Sterbehilfe, eine binnenkollisionsspezifische Behandlung.

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Weitere Infos & Material


A. Einführung in die Problemstellung, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

B. Begriffsbestimmung

Definition der Konstellation in der Literatur – Die Bedeutung des Wortzusatzes 'Binnen'. Unterscheidung zwischen reiner und partieller Binnenkollision – Die Begriffskomponente 'Rechtsgut' – Die Begriffskomponente 'Kollision' – Zusammenfassung zur Begriffsbestimmung

C. Das Erfordernis eines einheitlichen Rechtfertigungsansatzes

Bedeutung und Voraussetzungen einer einheitlichen Handhabung der Rechtfertigung – Differenzierte Betrachtung der Vergleichbarkeit unter Berücksichtigung der entwickelten Systematik der Binnenkollision – Zusammenfassung zum Erfordernis eines einheitlichen Rechtfertigungsansatzes

D. Der einheitliche Rechtfertigungsansatz bei reiner Binnenkollision

§ 34 StGB als einheitlicher Rechtfertigungsansatz bei reiner Binnenkollision – Die Einwilligungsregeln als einheitlicher Rechtfertigungsansatz bei reiner Binnenkollision – Die Geschäftsführung ohne Auftrag als einheitlicher Rechtfertigungsansatz bei reiner Binnenkollision – Untersuchung sonstiger potentieller Rechtfertigungsansätze bei reiner Binnenkollision – Ergebnis zur Suche eines einheitlichen Rechtfertigungsansatzes bei reiner Binnenkollision

E. Die sachgerechten Rechtfertigungsansätze bei partieller Binnenkollision

Beteiligung aller Drittrechtsgüter auf derselben Kollisionsseite – Beteiligung von Drittrechtsgütern auf unterschiedlichen Kollisionsseiten – Auseinandersetzung mit potentiellen Ungereimtheiten bei einem Vergleich der entwickelten Lösungsansätze – Zusammenfassung zur Suche der sachgerechten Rechtfertigungsansätze bei partieller Binnenkollision

F. Folgeprobleme im Zusammenhang mit den Einwilligungsregeln

Untersuchung der Einwilligungssperren aus binnenkollisionsspezifischer Perspektive – Die Konstellation der Einwilligung in eine Gefährdung – Anwendbarkeit der Einwilligungsregeln bei Einwilligungsunfähigkeit – Zusammenfassung zu den Folgeproblemen im Zusammenhang mit den Einwilligungsregeln

G. Erörterung der Sonderfälle

Lebensgefährliche Rettungsmaßnahmen – Anerkannte Sterbehilfekonstellationen – Verhinderung eines Suizids – Zusammenfassung zur Erörterung der Sonderfälle

H. Zusammenfassung der Ergebnisse und abschließendes Fazit

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis


Christina Dörr studierte Rechtswissenschaft (Schwerpunkt: Kriminalwissenschaften) an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Die Erste juristische Prüfung absolvierte sie im Jahr 2012. Im Anschluss daran begann sie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ihre Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp zu einem strafrechtsdogmatischen Thema. Die Promotion wurde durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert und im Herbst 2015 abgeschlossen. Während ihrer Promotion war sie als Leiterin von Arbeitsgemeinschaften im Verfassungsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg tätig. Seit Oktober 2015 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Heidelberg.



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