Dieckmann | Schadensersatz bei Unternehmenskäufen | Buch | 978-3-428-18554-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 363, 397 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Dieckmann

Schadensersatz bei Unternehmenskäufen


1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-18554-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 363, 397 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-18554-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit beleuchtet die Haftung und Schadensersatzberechnung bei Unternehmenskäufen aufgrund privatautonomer Garantievereinbarungen, der gesetzlichen Kaufgewährleistung sowie vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen (culpa in contrahendo). Die Haftung wegen Verletzung der – bei Unternehmenskäufen zentralen – Bilanzgarantien führt zum Ersatz des Minderwerts des Unternehmens. Die Normen und Grundsätze des Schadensersatzrechts (§§ 249 ff. BGB) geben vor, welche Methoden der Unternehmensbewertung zur Berechnung dieses Unternehmenswertschaden herangezogen werden können. Je nach Art der betroffenen Vermögensposition einer Bilanz fällt die Schadensberechnung in Abhängigkeit des jeweiligen Wertes für das Unternehmen individuell unterschiedlich aus. Die Arbeit zeigt in Bezug auf die verschiedenen Bilanzpositionen (z.B. nicht betriebsnotwendiges Vermögen, betriebsnotwendiges Vermögen wie Sachanlagen, Finanzanlagen, Forderungen oder immaterielle Vermögensgüter sowie Passiva wie Verbindlichkeiten oder Rückstellungen) auf, wie der Schaden jeweils zu bestimmen ist.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


§ 1 Die Grundbegriffe des Unternehmenskaufs
Mergers & Acquisitions als Unternehmenskauf – 'Unternehmen' als Gegenstand des Kaufvertrags – Die Formen des Unternehmenskaufs

§ 2 Haftung aus Garantien, Gewährleistung und Aufklärungspflichten
Vertragliche Garantievereinbarungen im Unternehmenskaufvertrag – Kaufgewährleistung beim Unternehmenskauf – Die culpa in contrahendo beim Unternehmenskauf

§ 3 Grundsätze des Schadensersatzrechts nach §§ 249 ff. BGB
Prinzipienlehre im Schadensersatzrecht – Schadensberechnung – Vorrang der Naturalrestitution – Arten der Naturalrestitution – Wertkompensation, §§ 251 BGB

§ 4 Schadensersatz aus Garantien, Gewährleistung und Aufklärungspflichten
Garantieverletzungen – Schadensersatz in der gesetzlichen Gewährleistung, §§ 437 Nr. 3, 634 Nr. 4 BGB – Schadensersatz aufgrund vorvertraglicher Pflichtverletzung (c.i.c.)

§ 5 Schadensersatz aus Bilanzgarantien bei Unternehmenskäufen im englischen Recht
Das Konzept einer 'gesetzlichen' Kaufgewährleistung – Der Tatbestand der Bilanzgarantie – Rechtsfolgen

§ 6 Die Haftung aus der Bilanzgarantie im Rechtsvergleich
Einführung – Rechtsvergleich

§ 7 Schlussthesen mit Erläuterungen
Grundlagen (§ 1) – Haftung aus Garantien, Gewährleistung und Aufklärungspflichten (§ 2) – Grundsätze des Schadensersatzrechts (§ 3) – Schadensersatz aus Garantien, Gewährleistung und Aufklärungspflichten (§ 4) – Rechtsvergleichung (§ 5-§ 6)


Arno Dieckmann studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und der Université de Picardie Jules Vernes in Amiens (Frankreich); 2015 legte er die Erste juristische Staatprüfung in Baden-Württemberg ab; Er war an der Universität Mannheim Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Privatversicherungsrecht (Professor Brand). Während der Promotionszeit war er u.a. Gastwissenschaftler an der University of Oxford (England) und Stipendiat des Deutschlandstipendiums. Nach Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung (Baden-Württemberg) wurde er Richter am Verwaltungsgericht Gießen.

Arno Dieckmann pursued studies in Law and Business Administration at the University of Mannheim and the Université de Picardie Jules Verne in Amiens (France). In 2015, he passed the First State Examination in Law in Baden-Württemberg. He subsequently worked as a research associate at the Chair of Civil Law and Private Insurance Law (Prof. Brand) at the University of Mannheim. During his doctoral studies, he was a visiting scholar at the University of Oxford (UK) and held a 'Deutschlandstipendium' scholarship. Following the completion of the Second State Examination in Law in Baden-Württemberg, he was appointed as a judge at the Administrative Court in Gießen.



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