Kategorisches Prinzip oder regulative Idee?
E-Book, Deutsch, 172 Seiten, eBook
ISBN: 978-3-531-92443-4
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Prof. Dr. Otto Depenheuer ist Inhaber des Lehrstuhls für 'Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie' an der Universität zu Köln.
Zielgruppe
Professional/practitioner
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Inhaltsverzeichnis;5
2;Reinheit und Recht. Einführung;6
2.1;I. Reinheit als Ideal;6
2.2;II. Der Reinheitsgedanke in der Rechtswissenschaft;8
2.2.1;1. Reinheitspostulat als Ausdifferenzierungskompensation;8
2.2.2;2. Reinheit der Rechtserkenntnis?;9
2.2.3;3. Die „Reine Rechtslehre“ Hans Kelsens als Paradigma;10
2.2.4;4. Recht als System;11
2.3;III. Der Preis der Reinheit: Distanz zum Leben;11
2.4;IV. Gefahren der Reinheitsidee;12
2.4.1;1. Tribunalisierung der Wirklichkeit;12
2.4.2;2. Fundamentalismusnähe;14
2.4.3;3. Rechtsautismus und Doppelmoral;15
2.5;V. Lob der Unreinheit;16
2.5.1;1. „Wohltemperierte Reinheit“;17
2.5.2;2. Reinheit des Rechts als regulative Idee;18
2.5.3;3. Reinheit der Rechtswissenschaft als unbedingte Verpflichtung;19
3;„Uns bleibt ein Erdenrest/zu tragen peinlich“? Normativität in der Reinen Rechtslehre;20
3.1;I. Einleitung;20
3.2;II. Kelsens Rechtsbegriff: eine Skizze;24
3.2.1;1. Ausgangspunkt;24
3.2.2;2. Recht als Norm und nur als Norm;25
3.2.3;3. Zwei Schritte vor, einer zurück: Primärund Sekundärebene;27
3.2.4;4. Recht als soziale Technik;27
3.3;III. Analyse und Kritik;28
3.3.1;1. Planmäßige „Unreinheiten“;28
3.3.2;2. Probleme;29
3.4;IV. Die Ergänzung im Spätwerk: Die Rechtsnorm als Imperativ;33
3.5;V. Der zeitgenössische philosophische Kontext: Husserl, Rickert, Lask;34
3.5.1;1. Die Phänomenologie Edmund Husserls;34
3.5.2;2. Phänomenologie und Neukantianismus;38
3.5.3;3. Heinrich Rickert;39
3.5.4;4. Eine andere Perspektive: Emil Lask;41
3.6;VI. Schluß;44
3.7;Literaturverzeichnis;47
4;Das Recht der Wirklichkeit* Wirklichkeit als Gegenstand und Herausforderung des Rechts;53
4.1;I. Einleitung;53
4.2;II. Dogmatische Grundlegung: die rechtstheoretische Bedeutung der LüthEntscheidung und das grundgesetzliche Positivismusverbot;56
4.3;III. Die dogmatische Bewältigung des Normmangels im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht;61
4.3.1;1. Bürgerlich-rechtliche Methodenlehre als Theorie der Bewältigung des Normmangels;61
4.3.2;2. Vermeidung von „Strafbarkeitslücken“ bzw. Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens als Argument auch im Strafrecht;64
4.3.3;3. Ein Praxistest: die Anwendung des normativistischen Positivismus auf das Problem der Beweisfragen im Rahmen des § 130 Abs. 3 StGB;66
4.3.4;4. Vom Notstand als etabliertem Institut des Öffentlichen Rechts zum nur durch dogmatische Manipulation erkauften Normativismus;67
4.4;IV. Die rechtstheoretische Gegenthese: der normativistische Positivismus Kelsens;71
5;Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19. Jahrhundert – „reines“ Recht?*;76
5.1;Wie lauten meine Fragen an die Pandektenwissenschaft?;79
5.2;Zunächst bedarf es jedoch eines Blicks auf den Stoff, der geformt wurde.;79
5.3;Wie gingen die Pandektenwissenschaftler dieses Problemfeld an?;89
6;Der Schein der reinen Auslegung – Topoi verdeckter Rechtsfortbildungen im Zivilrecht;97
6.1;I. Reinheit des Rechts?;97
6.2;II. Der Mythos des bloßen Gesetzesvollzugs;98
6.2.1;1. Das Wesen der Ehe als Beispiel;99
6.2.1.1;a. Die gesetzlichen Grundlagen;100
6.2.1.2;b. Reichsgericht;100
6.2.1.3;c. Bundesgerichtshof;101
6.2.1.4;d. Oberstes Gericht;102
6.2.1.5;e. Methodenkritik;102
6.2.2;2. Zum juristischen Alltagsgeschäft;103
6.3;III. Das Phänomen der verdeckten Rechtsfortbildungen;104
6.3.1;1. Die Fortbildung des Rechts als juristische Daueraufgabe;104
6.3.1.1;a. Strauss in Rom;104
6.3.1.2;b. Richterliche Zivilrechtsfortbildungen im 20. Jahrhundert;105
6.3.1.3;c. Die „Soraya“-Entscheidung als Epochenschnitt;107
6.3.2;2. Die Auslegung als Normalund Idealfall der Rechtsfindung;108
6.3.3;3. Die Begründungspraxis der Gerichte;108
6.4;IV. Mögliche Ursachen verdeckter Rechtsfortbildungen;110
6.5;V. Verdeckte Rechtsfortbildungen – Für und Wider;113
6.6;VI. Rechtsfragen verdeckter Rechtsfortbildungen;114
6.7;VII. Folgerungen;115
6.7.1;1. Entmythologisierung von Topoi verdeckter Rechtsfortbildungen;115
6.7.2;2. Entscheidung und Begründung;115
6.7.3;3. Zwei Stufen der Rechtsfindung;116
6.7.4;4. Die vernachlässigten Präjudizien und der Fall;117
6.7.5;5. Begründetes Entscheiden als Aufgabe;117
6.8;VIII. Resümee;118
6.8.1;1. Zu verdeckten Rechtsfortbildungen;118
6.8.2;2. Zur Reinheit in der Auslegung;119
7;Von „unreiner“ Gesetzgebung und guten Gesetzen – Impressionen aus der parlamentarischen Wurstküche;122
7.1;I. Einleitung: Reines Recht und unreine Gesetzgebung?;122
7.2;II. Bedeutung von Reinheit;124
7.2.1;1. Das gute alte Recht;124
7.2.2;2. Reinheit als „moralisch-sittliche Projektion“;126
7.2.3;3. Reinheit als Verfassungsgemäßheit der Gesetzgebung;127
7.2.4;4. Reinheit in der Gesetzestechnik;128
7.2.5;5. Reinheit als Maßstab der Gesetzeswirkung;131
7.2.6;6. Reinheit als Freiheit von nicht-rechtlichen Einflüssen;132
7.3;III. Definitionsund Konkretisierungshoheit von Reinheit;134
7.4;IV. Identifikation der Verunreiniger;135
7.4.1;1. Das Parlament als Verunreiniger?;135
7.4.2;2. Der verunreinigende Bundesrat;137
7.4.3;3. Der unreine Lobbyismus;138
7.4.4;4. Gerichte und andere Rechtsanwender als Verunreiniger?;139
7.4.5;5. Interessegeleitete Politik und Unreinheit;140
7.5;V. Die Möglichkeit und Wünschbarkeit „reiner Gesetzgebung“;141
7.6;VI. Gute statt reiner Gesetzgebung;143
8;Reinheit als Ideal;145
8.1;I. Reinheit als Begriff;145
8.2;II. Körperliche Reinheit;147
8.3;III. Religiöse Reinheit;149
8.4;IV. Ethnische Reinheit;156
8.5;V. Sprachliche Reinheit;158
8.6;VI. Politische Reinheit;159
8.7;VII. Innere Reinheit;162
8.8;Literaturverzeichnis;164
9;Verzeichnis der Autoren;165
Reinheit und Recht. Einführung.- „Uns bleibt ein Erdenrest/zu tragen peinlich“? Normativität in der Reinen Rechtslehre.- Das Recht der Wirklichkeit.- Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19. Jahrhundert – „reines“ Recht?.- Der Schein der reinen Auslegung – Topoi verdeckter Rechtsfortbildungen im Zivilrecht.- Von „unreiner“ Gesetzgebung und guten Gesetzen – Impressionen aus der parlamentarischen Wurstküche.- Reinheit als Ideal.