Buch, Deutsch, 504 Seiten, gebunden, Format (B × H): 136 mm x 211 mm, Gewicht: 785 g
Handkommentar
Buch, Deutsch, 504 Seiten, gebunden, Format (B × H): 136 mm x 211 mm, Gewicht: 785 g
ISBN: 978-3-8487-1697-5
Verlag: Nomos
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der neue Handkommentar zum LIFG
gibt Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten.
Daneben bestehende Akteneinsichtsrechte der Beteiligten nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz, Auskunftsrechte von Betroffenen nach dem Landesdatenschutzgesetz sowie von Rundfunk und Presse nach Landesmedien- und Landespressegesetz werden erläutert. Zusätzlich zu Hinweisen auf weitere Informationszugangsregeln wird auch der ungeschriebene Informationsanspruch nach Ermessen insbesondere anhand des Steuerrechts dargestellt.
Ganz aktuell: Die Neuregelung der Akteneinsicht in elektronische Akten durch das neue E-Government-Gesetz Baden-Württemberg – ist bereits berücksichtigt (§ 8 EGovG BW).
Besonderen Schwerpunkt
legt der Kommentar auf
- Überblick und Erläuterung der wichtigsten Anspruchsgrundlagen,
- Ablehnungsgründe zum Schutz öffentlicher Interessen,
- Umgang mit personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
- Verfahren der Antragsbearbeitung sowie
- Rechtsschutz der antragstellenden und der betroffenen Personen auf bzw. gegen den Informationszugang.
Die Autorinnen und Autoren
sind auf das Archiv-, Datenschutz-, Informations-, Presse-, Steuer- bzw. Umweltrecht spezialisierte Fachleute aus Wissenschaft und Praxis:
Dr. Alfred G. Debus, Referent, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg; Prof. Dr. Anja Hentschel, Hochschule Darmstadt; Dr. Walter Krämer, Referatsleiter bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg; Dr. Clemens Rehm, Abteilungsleiter im Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart; Dr. Corinna Sicko, Referentin, Regierungspräsidium Karlsruhe; Ronny Vorbeck, LL.M. Taxation, Richter am Finanzgericht, Hannover