Daume / Ernst | Monte-Carlo-Simulation im Risiko-Controlling | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 144 Seiten

Daume / Ernst Monte-Carlo-Simulation im Risiko-Controlling

Am Beispiel eines Financial Models in Excel

E-Book, Deutsch, 144 Seiten

ISBN: 978-3-7398-0590-0
Verlag: UVK Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Das Risiko-Controlling dient als Unterstützungsfunktion für das Risikomanagement und die Unternehmensführung. Es stellt Informationen, Instrumente und Prozesse für den Umgang mit Risiken bereit. Prüfungsstandards wie der IDW PS 340, das StaRUG und das FISG verpflichten Unternehmen, ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten und dabei Risiken zu identifizieren, quantifizieren und zu aggregieren. Die Risikoaggregation ist somit eine wesentliche Anforderung an ein modernes Risikomanagementsystem. Mit der Risikoaggregation wird das Ziel verfolgt, die Gesamtrisikoposition eines Unternehmens zu bestimmen und die Kombinationseffekte der Einzelrisiken zu erfassen. Dies kann nur durch eine Risikosimulation im Sinne der Monte-Carlo-Simulation gewährleistet werden. Ziel dieses Buches ist es, am Beispiel eines Financial Models in Excel zu zeigen, wie die Monte-Carlo-Simulation im Risiko-Controlling praxisnah angewendet werden kann.

Robin Daume ist Beteiligungscontroller bei einem international ausgerichteten mittelständischen Unternehmen. Zuvor studierte er Controlling im gleichnamigen Masterstudiengang an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Dabei legte er den Interessenschwerpunkt auf den Bereich Risikomanagement und Risiko-Controlling. Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst lehrt International Finance an der International School of Finance (ISF) der HfWU. Er ist Studiendekan und leitet den Masterstudiengang International Finance. Ferner ist er Direktor des European Institutes of Quantitative Finance (EIQF). Zuvor war er Investment-Manager bei einer Private Equity Gesellschaft und über mehrere Jahre im Bereich Mergers & Acquisitions tätig. Dietmar Ernst hat an der Universität Tübingen Internationale Volkswirtschaftslehre studiert und sowohl in Wirtschaftswissenschaften als auch Naturwissenschaften promoviert. Er ist Autor von Lehrbüchern und weiteren Veröffentlichungen.
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3.1Risikomanagement
3.1.1Risikobegriff Bis heute kann in der Fachliteratur keine allgemeingültige Definition zum Risikobegriff gefunden werden. Jedoch sind sich Professoren und Autoren aus der Praxis darüber einig, dass Risiken mit zukünftigen Abweichungen von den geplanten Unternehmenszielen einhergehen.21 Nachfolgend werden unterschiedliche Risikodefinitionen, Gesetze und der IDW PS 340 n.F. aufgeführt, um weitere wesentliche Bestandteile abzuleiten. Mit dem § 91 Abs. 2 AktG beschreibt der Gesetzgeber eine gefährdende Entwicklung, die den Fortbestand einer Gesellschaft beeinträchtigt, als ein unternehmerisches Risiko, ohne den Begriff explizit zu nennen.22 Der Fokus des Gesetzestextes liegt ausschließlich auf der negativen zukünftigen Abweichung, die sich durch Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens realisiert und eine Insolvenz zur Folge hat. Der Gesetzgeber geht in diesem Beispiel vom Worst-Case-Szenario aus und lässt Beschreibungen von positiven Abweichungen in seinen Ausführungen vermissen. Mit dem IDW PS 340 n.F. veröffentlichte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) einen deutschen Prüfstandard, der die Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen der Unternehmen vorsieht. In den Beschreibungen des IDW PS 340 n.F. werden zukünftige, ungünstige Entwicklungen einem unternehmerischen Risiko zugeordnet. Im Vergleich zum Aktiengesetz beschreibt der Prüfstandard negative Abweichungen, ohne den Fokus auf das Worst-Case-Szenario zu setzen.23 Im Jahr 2021 wurden zwei Gesetze verabschiedet, deren Einfluss auf das Risikomanagement und Risiko-Controlling an dieser Stelle kurz zusammengefasst werden soll. Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) ist am 1. Januar 2021 und das FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) am 1. Juli 2021 verabschiedet worden. Das StaRUG spielt für die Risikofrüherkennung eine zentrale Rolle. Wichtig ist, dass das StaRUG alle juristischen Personen betrifft. So sind gem. § 1 StaRUG alle juristischen Personen dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Krisenfrüherkennung mögliche „bestandsgefährdenden Entwicklungen“ zu erkennen und „geeignete Gegenmaßnahmen“ zu ergreifen, sobald eine schwere Krise droht. Das StaRUG präzisiert und erweitert damit die Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung werden jedoch keine weiteren Anforderungen gestellt. Auch wenn das StaRUG „lediglich“ bereits vorhandene gesetzliche Reglungen erweitert und präzisiert, so ist zu betonen, dass dieses Gesetz neben Aktiengesellschaften nun auch ausdrücklich andere juristische Personen, insbesondere mittelständische GmbHs, betrifft. Das vom StaRUG geforderte Risikofrüherkennungssystem zielt darauf ab, zukünftige Risiken bereits heute zu erkennen und sich im Rahmen der Risikoanalyse mit der Frage zu beschäftigen, ob diese Risiken in der Zukunft zu einer existenzbedrohenden Krise führen können. Als „bestandsgefährdend“ zählen negative Entwicklungen, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Ertrags- und / oder Finanzlage auswirken können. Analysiert man Insolvenzursachen genauer, so kann festgestellt werden, dass in der Regel nicht ein einzelnes Risiko, sondern die Kombination mehrerer Einzelrisiken zu einer Insolvenz führt. Somit gewinnt die Analyse des Zusammenspiels und die Aggregation von Risiken zunehmend an Bedeutung und ist eine Konsequenz des StaRUG. Für die Umsetzung des StaRUG in die Praxis ist somit eine quantitative Risikoanalyse und Aggregation mit Simulationstechniken (insbesondere der Monte-Carlo-Simulation) unabdingbar. Um zu erkennen, ob aus den durch Simulation aggregierten Risiken eine bestandsgefährdende Entwicklung resultieren kann, sind die Risiken dem Risikodeckungspotenzial (= Eigenkapital plus Liquiditätsreserven) gegenüberzustellen. Existenzgefährdende Krisen entstehen aus einer Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung. Von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wird ausgegangen, wenn eine durchgehende Finanzierung des Unternehmens nicht gewährleistet ist. In der Regel wird hier von einem Prognosezeitraum von 24 Monaten ausgegangen, wobei der Zeitraum in jedem Einzelfall variieren kann. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig feststellen zu können, bedarf es einer (erwartungstreuen) Unternehmensplanung inklusive einer Liquiditätsprognose. Damit die Unternehmensführung, wie im StaRUG gefordert, rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen kann, ist die Insolvenzwahrscheinlichkeit, d.h. die Wahrscheinlichkeit einer bestandsgefährdenden Entwicklung ebenfalls zu schätzen. Bei der Gegenüberstellung der aggregierten Risiken und des Risikodeckungspotentials muss ein Schwellenwert definiert werden, ab dem von einer akuten Bedrohung für den Fortbestand des Unternehmens auszugehen ist. Alternativ kann auch über die Insolvenzwahrscheinlichkeit ein Schwellenwert ermittelt werden, ab dem die Banken aufgrund des verschlechterten Ratings die Finanzierungen des Unternehmens beenden werden. Mit dem FISG kam eine weitere wesentliche Änderung hinzu, die das Risikomanagement im Unternehmen stärkt. Das FISG ist ein Änderungsgesetz, welches eine Vielzahl an bestehenden Gesetzen abändert oder ergänzt. Ein direkter Bezug zu Corporate Governance Systemen ergibt sich aus den Anpassungen des AktG in § 91 Abs. 3 sowie § 107 Abs. 4. Künftig muss ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft sowohl ein Internes Kontrollsystem als auch ein Risikomanagementsystem einrichten (siehe § 91 Abs. 3 AktG n.F.). Dazu zählt unter anderem die gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung eines angemessenen und wirksamen Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems für börsennotierte Aktiengesellschaften. Dabei gehen die neu definierten Anforderungen an das Interne Kontrollsystem deutlich über die aus dem BilMog bekannten Anforderungen hinaus. Mit Thilo Knuppertz und Frank Ahlrichs haben zwei Experten aus der Praxis einen Beitrag zum Risikomanagement in der Zeitschrift Controlling – Zeitschrift für erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung veröffentlicht. Die beiden Autoren beziehen sich in ihrer Definition auf das Controller Wörterbuch, das von der International Group of Controlling herausgegeben wurde. Die Herausgeber verstehen unter einem Risiko im unternehmerischen Sinne die Konsequenzen, die sich aus der Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeiten ergeben.24 Knuppertz und Ahlrichs erweitern die vorhandene Definition und beschreiben das Wort Konsequenzen mit Abweichungen von finanziellen Unternehmenszielen. Somit können auch ausbleibende Gewinne mit den in Verbindung stehenden Konsequenzen dieser Definition zugeordnet werden, ohne dass explizit ein finanzielles Worst-Case-Szenario eintreten muss.25 Prof. Dr. Werner Gleißner beschreibt in seinem Herausgeberwerk Risikomanagement und Controlling – Chancen und Risiken erfassen, bewerten und in die Entscheidungsfindung integrieren das Risiko als eine Möglichkeit, von Plan- oder Prognosewerten in einer unsicheren Zukunft abzuweichen. Nach Gleißner’s Auffassung ist Risiko, ergänzt um die vorherigen Definitionen, ebenfalls als positive Abweichung in der Zukunft zu verstehen. In diesem Fall spricht der Autor von einer Chance, wohingegen die negative Abweichung dem Begriff der Gefahr zuzuordnen ist.26 Nachfolgend werden die wichtigsten Bestandteile der zuvor erläuterten Risikodefinitionen und Gesetze zusammengefasst und Erkenntnisse für den Umgang mit Risiken im Controlling beschrieben. Ein Risiko wird durch zukünftige Abweichungen von Plan- oder Prognosewerten beschrieben. Einerseits kann die Abweichung positiv, andererseits negativ, bis hin zur Insolvenz eines Unternehmens, ausfallen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil stellt die Eintrittswahrscheinlichkeit dar, die das mögliche Eintreten eines spezifischen Risikos definiert. In Kombination mit dem potenziellen Schadensausmaß, ist das Risiko in seinen wichtigsten Bestandteilen vollständig beschrieben. Die Aufgabe eines Unternehmens ist es, die identifizierten Risiken mithilfe eines Risikomanagementsystems und Risiko-Controllings zu steuern. Aus der Sicht des Controllers empfiehlt es sich, einen Umgang mit unternehmerischen Risiken zu forcieren. Bei diesem Vorhaben stellt ein wichtiger Schritt das Ersetzen der Planwerte durch Erwartungswerte dar, damit Risiken in der Planung verankert werden können. Darüber hinaus benötigt der Controller entsprechende Softwarekenntnisse und das nötige Hintergrundwissen, um Chancen und Gefahren im Unternehmen abbilden zu können. Auf diese Art und Weise sorgt der Controller für eine Risikodiskussionsgrundlage, die in ein Risiko-Reporting überführt wird und es dem Vorstand...


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