Busch | Machtstreben - Standesbewusstsein - Streitlust | Buch | 978-3-412-20957-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 13, 481 Seiten, Format (B × H): 174 mm x 246 mm, Gewicht: 1060 g

Reihe: Quellen und Studien aus den Landesarchiven Mecklenburg-Vorpommerns

Busch

Machtstreben - Standesbewusstsein - Streitlust

Landesherrschaft und Stände in Mecklenburg von 1755 bis 1806
1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-412-20957-5
Verlag: Böhlau

Landesherrschaft und Stände in Mecklenburg von 1755 bis 1806

Buch, Deutsch, Band 13, 481 Seiten, Format (B × H): 174 mm x 246 mm, Gewicht: 1060 g

Reihe: Quellen und Studien aus den Landesarchiven Mecklenburg-Vorpommerns

ISBN: 978-3-412-20957-5
Verlag: Böhlau


Mit dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 war es der Ritterschaft und den Städten Mecklenburgs gelungen, schriftlich fixierte Rechtssicherheit und politische Kompetenzen zu erlangen, wie sie Landstände wohl in keinem anderen Territorium des Alten Reiches erreichen konnten. Bisher fehlte eine Untersuchung zur Geschichte von Ständen und Landesherrschaft in Mecklenburg nach diesem einschneidenden Datum, das vorkonstitutionelle Zustände über das Ende des Alten Reiches bis 1918 festschrieb und einen einmaligen Sonderfall der deutschen Geschichte darstellt. Die größtenteils auf ungedrucktem Quellenmaterial basierende Monografie schließt somit auch eine Forschungslücke zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches.

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Weitere Infos & Material


Vorwort
1. Einleitung
1.1. Eingrenzung des Themas, Fragestellung und Vorgehensweise
1.2. Forschungsstand
1.3. Quellen
2. Überblick: Grundlagen landständischer Macht in Mecklenburg vom 16. bis zum 18. Jahrhundert
2.1. Güstrower und Sternberger Reversalen von 1555 und
2.2. Das Land geteilt, die Stände einig. Güstrower Reversalen und Hamburger Vergleich (1621 bis 1701)
2.3. Die Auseinandersetzungen verschärfen sich (1701 bis 1735)
2.4. Die Verhandlungen mit den Ständen (1735 bis 1755)
3. Institutionen ständischer politischer Partizipation in Mecklenburg
3.1. Die Landtage
3.1.1. Landtagsteilnehmer - die Landstandschaft der Ritter und Städte
3.1.1.1. Die Auseinandersetzungen um die Landstandschaft der „Pfandträger“
3.1.2. Landtagsort und -dauer
3.1.3. Eröffnung und Verlauf der Landtage
3.1.3.1. Der Streit um die feierliche Eröffnung des Landtags
3.1.3.2. Der Verlauf der Landtagsverhandlungen -
Die Arbeitsweise der Stände
Die Wahlen zu den Ausschüssen
Die Verhandlungen im Plenum
Das Landtagsprotokoll und die Frage seiner
Veröffentlichung
Itio in partes
Das Landtagsdirektorium
Der Kongress tanzt (nicht)
Der Landtagsschluss
3.2. Der Engere Ausschuss
3.3. Die ständischen Konvente
3.4. „Hat dann das Volk von Meklenburg auch Repräsentanten?“
3.5. Zusammenfassung
4. Altadelige Opposition gegen den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich nach
4.1. Von der Lühes „tumultuarische Gesinnung“ - erste Störversuche
4.2. Ausschluss vom Landtag und Anmerkungen gegen den Erbvergleich
4.3. „Welches meiner standesgemäßen Dignität entgegen“ die erste Haft 1757-1759
4.4. „Nicht zu eifern noch zu rächen“ - eine Begnadigung mit Bedingungen
4.5. „Daß er es nicht unter die äußerste Extremität ankommen lasse“ - Adelsstolz oder einlenkendes Verhalten?
4.6. Die Exekution gegen die Familie von der Lühe auf Mulsow
4.7. „Der Arrest beförderte, daß mein Tod befrühet werde“ - die zweite Haft 1769/70
4.8. „Habe man es nicht nötig gehabt, mich zu depossediren“ der Verlust der Güter
4.9. Finis calumniae
4.10. Zusammenfassung
5. Der Streit um das „Privilegium de non appellando illimitatum“
5.1. Der Frieden von Teschen und sein „Mecklenburger Artikel 15“
5.2. Der öffentliche Streit in Mecklenburg und Regensburg 1779 bis
5.3. Die Berufung der Stände - das „Remedium restitutionis in integrum“
5.4. Zusammenfassung
5.5. Die Beschwerde des Engeren Ausschusses gegen den mecklenburgischen Herzog wegen des Bauernlegens vor dem Reichshofrat und die Reaktion in der Presse
5.5.1. „Daß in demjenigen Teil meiner Lande, woran Ritter- und Landschaft Eigentum haben, sich in etwa 200 Jaren kein einziges Dorf und keine Bauernschaft mer befänden“
5.5.2. Die Diskussion in der „Monatsschrift von und für Mecklenburg“
5.6. Zusammenfassung
6. Altadelige Vorrechte, neue Partizipationsbestrebungen und herzogliche Macht
6.1. Ludwig Christoph von Langermann und die Frage der Rezeption
6.1.1. Die politischen Aktivitäten Langermanns
6.1.2. Fräulein Langermann darf nicht ins Kloster
6.1.3. Ludwig Christoph von Langermann darf nicht ins Kommissionsdirektorium
6.1.4. Klage beim Land- und Hofgericht in Güstrow
6.1.5. Die Appellation Langermanns vor den Reichsgerichten
6.1.6. Die Rezeption Langermanns
6.2. „Der unerwartete Schimmer der Landeshoheit“ - des Indigenatsstreites erster Teil
6.2.1. Das herzogliche Reskript vom 7. März
6.3. Die nichtadligen Gutsbesitzer in Mecklenburg -
des Indigenatsstreites zweiter Teil
6.3.1. 1795 - Das Jahr der nichtadligen Gutsbesitzer
6.3.1.1. Der erste Konvent nichtadliger Gutsbesitzer in Sternberg
6.3.1.2. Die Auswirkungen des Konvents
6.3.1.3. Der Landtag von
6.3.2. Das Vorgehen der nichtadligen Gutsbesitzer nach
6.4. Das Jahr 1798 - Das Ende des Indigenatsstreits
6.5. „Das Vergnügen ihrer immer nützlichen Gegenwart“ - die Rolle der nichtadligen Gutsbesitzer auf den Landtagen nach
6.6. Die neue ritterschaftliche Uniform als distinktives Merkmal des Adels
6.7. Zusammenfassung
7. Exkurs: Jüdische Emanzipation und ständische Reaktion in Mecklenburg 1755 bis
7.1. Jüdisches Leben in Mecklenburg bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts
7.2. Die Zeit nach dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von
7.3. Anfänge jüdischer Emanzipationsbestrebungen in Mecklenburg im Jahr
7.4. Das Emanzipationsedikt von
7.5. Zusammenfassung des Exkurses
8. Resümee
9. Anhang
Anhang 1. Landtagsorte und Dauer von 1755 bis
Anhang 2. Landtagseröffnung in Malchin am 14. November
Anhang 3. Landtag in Sternberg vom 20. November
Anhang 4. Eröffnung des Antecomitialkonvents am 19. Oktober
Anhang 5. Reskript Herzog Friedrichs Franz vom 13. September
Anhang 6. Vergleich zwischen der Ritterschaft und der Landschaft
Anhang 7. Die Besetzung des Engeren Ausschusses
Anhang 8. Vollmacht für die Deputierten der Stadt Rostock
Anhang 9. Fragenkatalog an die Zeugen im Fall Langermann
Anhang 10. Vereinigungs-Acte des Corps der Ritterschaft
Anhang 11. Deputationskonvent vom April
10. Quellen- und Literaturverzeichnis
10.1. Ungedruckte Quellen und Druckblätter
10.2. Gedruckte Quellen, zeitgenössische Zeitungen und Schrifttum
10.3. Literatur
11. Siglen- und Abkürzungsverzeichnis
12. Abbildungsverzeichnis
13. Personenregister


Busch, Michael
Studium in Hamburg, arbeitete an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und in verschiedenen Forschungsprojekten an den Universitäten Rostock und Greifswald.

Michael Busch ist Privatdozent an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.



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