Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, durch Zusammenstellung und Auswertung der Quellen zur auctoritas die Voraussetzungen und Eigenschaften dieser alten Haftungsfigur nachzuzeichnen. Aufgrund der Tilgung der auctoritas und der actio auctoritatis aus den Digesten muss in der auctoritas-Forschung in vielerlei Hinsicht mit der Begründung von Plausibilitäten gearbeitet werden. Im Rahmen seiner Untersuchung kommt Rafael Brägger aber zum Schluss, dass trotz ihrer Eliminierung durch die Kompilatoren an der historischen Existenz einer der Manzipation entspringenden auctoritas-Haftung kein Zweifel bestehen kann. Keine der Literaturstimmen, welche diese These in Zweifel ziehen, vermag seiner Ansicht nach zu überzeugen. Freilich sei das Bild dieser Haftung, wie es sich anhand der in seiner Untersuchung ausgewerteten Quellentexte zeichnen lasse, nicht lückenlos. Es würden verschiedene Fragen verbleiben, die sich beim derzeitigen Quellenstand nicht oder nicht eindeutig beantworten ließen. Dennoch sei es möglich, anhand interpolierter Digestentexte und weiterer überlieferter Quellen einige wesentliche Voraussetzungen und Eigenschaften dieser eliminierten Rechtsfigur nachzuvollziehen.
Brägger
Actio auctoritatis jetzt bestellen!
Weitere Infos & Material
Einleitung
Gegenstand der Untersuchung – Vorgehen und Methode – Quellen – Interpolationen – Forschungsgeschichte – Begriffserklärungen
1. Die auctoritas-Pflicht
Entstehung der auctoritas-Pflicht – Auslösung der auctoritas-Pflicht – Gestaltungsmöglichkeiten – Inhalt der auctoritas-Pflicht – Beendigung der auctoritas-Pflicht – Vererblichkeit der auctoritas-Pflicht
2. Die actio auctoritatis
Inhalt der actio auctoritatis – Voraussetzungen der actio auctoritatis – Die actio auctoritatis als Bezugspunkt für Bürgschaften – Vererblichkeit der actio auctoritatis – Konkurrenzen – Verfahren
3. Ertrag
Literaturverzeichnis
Quellenregister
Sachregister
Rafael Brägger,1985 in Wattwil (CH) geboren. Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich (2004–2009) nahm er in Zürich das Doktoratsstudium auf, welches er im November 2011 abschloss. Von Juli 2005 bis Dezember 2009 war Rafael Brägger zuerst als Hilfsassistent, dann als Assistent am Lehrstuhl für Römisches Recht und Privatrecht von Prof. Dr. Wolfgang Ernst an der Universität Zürich tätig. Von April 2009 bis April 2012 arbeitete er als Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller an der Universität St. Gallen. Seit Mai 2012 ist er Auditor am Kreisgericht Rorschach.