Bolek-Fügel / Fahringer-Postl / Holzinger | Gemeinnützige Organisationen in der Praxis | Buch | 978-3-7041-0733-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 224 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 432 g

Reihe: BDO kompakt & konkret

Bolek-Fügel / Fahringer-Postl / Holzinger

Gemeinnützige Organisationen in der Praxis

Die häufigsten Irrtümer von Vereinen und anderen NPOs

Buch, Deutsch, 224 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 432 g

Reihe: BDO kompakt & konkret

ISBN: 978-3-7041-0733-6
Verlag: dbv-Verlag (Österreich)


Basiswissen für Leitungsorgane und Funktionäre

Egal ob als Verein, Privatstiftung, Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft organisiert: Kriterien wie Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit rücken auch bei Non-Profit-Unternehmen zunehmend in den Vordergrund des Handelns. Gemeinnützige Organisationen genießen zudem zahlreiche steuerliche Privilegien. Wer allerdings den gemeinnützigen Status erlangen und anschließend aufrechterhalten will, muss die mitunter komplexen steuerlichen Spielregeln beachten.

Das neue Handbuch gibt einen Überblick über die häufigsten Irrtümer, denen Non-Profit-Organisationen unterliegen:

• „NPOs können nur in der Rechtsform von Vereinen geführt werden“
• „Die Abfassung der Statuten ist eine reine Formsache“
• „Leitungsorgane und Funktionäre haften nicht“
• „Das Führen von Büchern ist für NPOs überflüssig“
• „Prüfung ist gleich Prüfung“
• „Der gute Zweck heiligt alle Mittel – jede Tätigkeit ist erlaubt“
• „Jede NPO ist steuerlich begünstigt“
• „Von NPOs erhaltene Tätigkeitsvergütungen und Aufwandsentschädigungen sind beim Empfänger steuerfrei“

Die ideale Lektüre für alle Leitungsorgane und Funktionäre in NPOs sowie deren Berater – mit zahlreichen Tipps und Hinweisen für die Praxis.
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Zielgruppe


Leitungsorgane und Funktionäre in NPOs sowie deren Berater

Weitere Infos & Material


Vorwort

Irrtum 1 NPOs können nur in der Rechtsform von Vereinen geführt werden

1.1 Der Verein nach dem Vereinsgesetz (VerG)
1.1.1 Allgemeines
1.1.2 Vereinsgründung
1.1.3 Statuten des Vereins
1.1.4 Organe des Vereins
1.2 Die Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015
1.2.1 Allgemeines
1.2.2 Errichtung einer Stiftung/eines Fonds
1.2.3 Gründungserklärung
1.2.4 Stammvermögen
1.2.5 Aufsicht der Stiftungs-/Fondsbehörde
1.3 Die Stiftung nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG)
1.4 Rechtsformvergleich: Stiftungen nach dem BStFG 2015 vs Stiftungen nach PSG
1.5 Die Gemeinnützige Kapitalgesellschaft
1.5.1 Die gemeinnützige Aktiengesellschaft (AG)
1.5.2 Die gemeinnützige GmbH
1.6 Die gemeinnützige Genossenschaft
1.7 Die Substiftung der Innovationsstiftung
1.8 Steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen an steuerlich begünstigte Stiftungen
1.9 Die Körperschaft öffentlichen Rechts

Irrtum 2 Die Abfassung der Statuten ist eine reine Formsache

2.1 Zwingende Bestandteile der Rechtsgrundlage zur Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen
2.2 Besonderheiten des Gesellschaftsvertrages bei der gemeinnützigen GmbH
2.3 Mängel der Rechtsgrundlage
2.4 Änderung der Rechtsgrundlage

Irrtum 3 Leitungsorgane und Funktionäre haften nicht

3.1 Allgemeines
3.2 Wie viele Organe braucht ein Verein?
3.3 Die Mitgliederversammlung als höchstes Organ
3.4 Who is who? Aufgaben und Pflichten des Leitungsorgans
3.5 Die Vertretung des Vereins nach Außen
3.6 Ausgelaufene Funktionsperiode/Neubestellung Leitungsorgan/Konsequenzen einer fehlenden Neubestellung
3.7 Wann haften Organwalter - insbesondere das Leitungsorgan?
3.8 Haftungsausschlüsse - Einschränkung der Haftung für ehrenamtlich tätige Organwalter
3.9 Haftungsbestimmungen für Organwalter außerhalb des Vereinsgesetzes - Durchgriffshaftung
3.9.1 Kridahaftung (§ 159 StGB - grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen)
3.9.2 Haftungsbestimmungen für Abgabenschulden und Sozialversicherungsbeiträge
3.10 Haftung der neu gewählten Vertreter für alte Funktionsperioden der Vorgänger
3.11 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
3.12 Verwaltungsstrafbestimmungen für Vereine
3.13 Empfehlungen/Bestimmungen des NPO Governance Kodex

Irrtum 4 Das Führen von Büchern ist für NPOs überflüssig

4.1 Einordnung in Größenklassen
4.1.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung
4.1.2 Verein
4.1.3 Stiftung und Fonds nach BStFG 2015
4.2 Übersicht über die Rechnungslegungsvorschriften
4.3 Laufende Buchführung
4.3.1 Wer ist für die Buchführung verantwortlich?
4.3.2 Was bedeutet doppelte Buchführung und wer ist dazu verpflichtet?
4.3.3 Welche Besonderheiten treten bei Vereinen auf?
4.4 Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung
4.4.1 Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung des Vereins
4.4.2 Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung der Stiftung und des Fonds nach dem BStFG 2015
4.5 Jahresabschluss (qualifizierte Rechnungslegung)
4.5.1 Jahresabschluss nach dem UGB
4.5.2 Besonderheiten für Vereine
4.5.3 Besonderheiten für Privatstiftungen
4.5.4 Besonderheiten für Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015
4.6 Internes Kontrollsystem und Risikomanagement
4.6.1 Was bedeutet Internes Kontrollsystem?
4.6.2 Was bedeutet Risikomanagement?
4.6.3 Wer ist verpflichtet ein IKS und Risikomanagement zu führen?
4.7 Rechenschaftsbericht
4.8 Ausgewählte Bilanzierungsfragen
4.8.1 Bilanzierung von Spendeneinnahmen
4.8.2 Bilanzierung von Subventionen und Zuschüssen
4.9 Registrierkassenpflicht
4.9.1 Voraussetzungen für die Registrierkassenpflicht
4.9.2 Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht
4.9.3 Strafen und Kontrollen

Irrtum 5 Prüfung ist gleich Prüfung

5.1 Die Rechnungsprüfung des Vereins
5.1.1 Wer ist berechtigt als Rechnungsprüfer zu fungieren?
5.1.2 Wer wählt den Rechnungsprüfer?
5.1.3 Was sind die Aufgaben des Rechnungsprüfers?
5.1.4 Welche Berichtspflichten treffen den Rechnungsprüfer?
5.1.5 Besteht für den Rechnungsprüfer ein Haftungsrisiko?
5.2 Die Stiftungsprüfung
5.2.1 Wer ist berechtigt als Stiftungsprüfer zu fungieren?
5.2.2 Wer bestellt den Stiftungsprüfer?
5.2.3 Was sind die Aufgaben des Stiftungsprüfers?
5.2.4 Welche Berichtspflichten treffen den Stiftungs- prüfer?
5.2.5 Stiftungs- oder Fondsprüfung für Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015
5.3 Die Abschlussprüfung
5.3.1 Wer ist berechtigt als Abschlussprüfer zu fungieren?
5.3.2 Wer bestellt den Abschlussprüfer?
5.3.3 Was sind die Aufgaben des Abschlussprüfers?
5.3.4 Welche Berichtspflichten treffen den Abschlussprüfer?

Irrtum 6 Der gute Zweck heiligt alle Mittel - Jede Tätigkeit ist erlaubt

6.1 Abgabenrechtlich begünstigte Zwecke
6.1.1 Welche Zwecke sind gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich?
6.1.2 Wann liegt die Voraussetzung der ausschließlichen Förderung vor?
6.1.3 Grundsatz der Unmittelbarkeit
6.1.4 Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes
6.1.5 Welche Mindestinhalte muss die Rechtsgrundlage enthalten?
6.1.6 Stimmt die tatsächliche Geschäftsführung mit der Rechtsgrundlage überein?
6.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke
6.2.1 Welche Tätigkeiten werden dem "Vereinsbereich" zugeordnet?
6.2.2 Vermögensverwaltung
6.2.3 Was ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
6.2.4 Was ist ein Gewerbebetrieb?
6.3 Das Spendengütesiegel für Transparenz und Qualität
6.3.1 Welchen Zweck und welche Vorteile hat das Spendengütesiegel?
6.3.2 Wie kommt die NPO zum Österreichischen Spendengütesiegel?
6.3.3 Welche Kriterien müssen von der NGO erfüllt werden?
6.3.4 Wie lange ist das Spendengütesiegel gültig?
6.3.5 Hat die NPO aufgrund des Spendengütesiegels zusätzliche Informationspflichten?
6.4 Spendenabsetzbarkeit
6.4.1 Welche Vorteile hat die Spendenabsetzbarkeit?
6.4.2 Welche Einrichtungen sind spendenbegünstigte Einrichtungen?
6.4.3 Wie kommt die NPO auf die Spendenliste des BMFs?
6.4.4 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
6.4.5 Wie lange ist der Spendenbegünstigungsbescheid des BMF gültig?

Irrtum 7 Jede NPO ist steuerlich begünstigt

7.1 Anzeige- und Offenlegungspflichten
7.1.1 Folgen und Strafen der Verletzung der Anzeige- und Offenlegungsverpflichtungen
7.2 Gemeinnützige NPOs im Steuerrecht - abgabenrechtliche Begünstigungen
7.2.1 Wirtschaftliche Tätigkeiten begünstigter Körperschaften
7.3 Körperschaftsteuer - Überblick über wirtschaftliche Tätigkeiten begünstigter Rechtsträger und deren körperschaftsteuerliche Auswirkung
7.3.1 Begünstigte NPOs im Körperschaftsteuerrecht
7.3.2 Einkünfte aus nicht steuerbaren bzw steuerfreien Tätigkeiten
7.3.3 Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht im Rahmen der Vereinssphäre und der Vermögensverwaltung
7.3.4 Einkünfte aus steuerpflichtigen Tätigkeiten
7.4 Steuerlich begünstigte NPO im Umsatzsteuerrecht
7.4.1 Begünstigte NPOs - Überblick der umsatzsteuerlichen Auswirkungen
7.4.2 Unternehmereigenschaft - begünstigter Rechtsträger
7.4.3 Einnahmen im nichtunternehmerischen Bereich (Vereinsbereich)
7.4.4 Entbehrliche und unentbehrliche Hilfsbetriebe
7.4.5 Begünstigungsschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Gewerbebetriebe
7.4.6 Vermögensverwaltung - Vermietung und Verpachtung
7.4.7 Unechte Umsatzsteuerbefreiungen
7.4.7.1 Allgemeine unechte Umsatzsteuerbefreiungen
7.4.7.2 Spezielle unechte Umsatzsteuerbefreiungen für gemeinnützige Körperschaften
7.4.7.3 Kleinunternehmersteuerbefreiung
7.4.8 Vorsteuerabzug
7.4.9 Innergemeinschaftlicher Erwerb - Lieferungen aus der EU
7.4.10 Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung
7.5 Sonstige Steuern und Abgaben
7.5.1 Kommunalsteuer
7.5.2 Werbeabgabe
7.5.3 Glücksspielabgabe
7.5.4 Schenkungsmeldegesetz
7.5.5 Grunderwerbsteuer
7.5.6 Stiftungseingangssteuer
7.6 Beispiele der Mittelaufbringung und deren steuerliche Behandlung
7.6.1 Echte Spenden
7.6.2 Mitgliedsbeiträge
7.6.3 Vereinsfeste
7.6.4 Vereinszeitung, Herausgabe von Druckwerken
7.6.5 Sponsoring
7.6.6 Forschung
7.6.7 Benefizveranstaltung
7.6.8 Auktionen, Flohmärkte, Verkaufsaktionen
7.6.9 Fundraising Dinner
7.6.10 Vermietung von Ausstellungsflächen
7.6.11 Personalgestellung
7.6.12 Punschstände
7.6.13 Kleine Kantine - Clublokal
7.7 Körperschaften öffentlichen Rechts
7.7.1 Gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
7.7.2 Gesellige Veranstaltung einer KÖR

Irrtum 8 Entlohnungen von begünstigten Rechtsträgern sind beim Empfänger steuerfrei

8.1 Allgemeines
8.2 Für begünstigte Rechtsträger tätige Personenkreise
8.3 Funktionäre
8.3.1 Steuerliche Begünstigungen
8.3.2 Sozialversicherung
8.3.3 Meldung gem § 109a EStG
8.3.4 Besonderheiten bei Feuerwehrfunktionären
8.4 Sonstige Mitarbeiter
8.4.1 Ermittlung der Einkünfte bei einem unangemessen niedrigen Entgelt
8.4.2 Ermittlung der Einkünfte bei einem angemessenen Entgelt
8.5 Freiberufler/Gewerbetreibende
8.5.1 Sozialversicherung
8.6 Sportler/Schiedsrichter/Sportbetreuer
8.6.1 Beurteilung der Einkünfte
8.6.2 Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)
8.6.3 Sozialversicherung
8.6.4 Weitere Abgabenerleichterungen
8.6.5 Monatliche Auszahlungen über der PRAE-Grenze
8.7 Freiwillige Mitarbeiter im Sozialdienst
8.8 Volontäre
8.9 Besteuerung von Ausländern
8.9.1 Begriffsdefinition "Ausländer"
8.9.2 Abzugsteuer für besondere Berufsgruppen
8.9.3 Alle anderen beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer
8.9.4 Ferialpraktikanten und Studenten
8.10 Allgemeine Meldepflichten an die Sozialversicherung

Irrtum 9 Datenschutz - die DSGVO betrifft NPOs nicht

9.1 Die Datenschutzgrundverordnung
9.1.1 Begriffsbestimmungen
9.1.2 Wann darf ich personenbezogene Daten verarbeiten?
9.1.3 Welchen Dokumentationspflichten unterliegen Vereine?
9.1.4 Wie sind Daten zu schützen?
9.1.5 Welche Rechte besitzen Betroffene?
9.2 Was bedeutet dies für Vereine bzw NPOs?

Irrtum 10 Die "neue" Spenden-Meldepflicht gilt nicht für alle NPOs!

10.1 Wen betrifft die "neue" Spenden-Meldepflicht
10.1.1 Übermittlungspflichtige Organisationen
10.1.2 Betroffene Spenden
10.1.3 Pflichten des Spenders
10.2 Übermittlung der Daten
10.2.1 Was muss gemeldet werden?
10.2.2 Wie werden die Daten übermittelt?
10.2.3 Verletzung der Übermittlungsverpflichtung durch den Spendenempfänger

Irrtum 11 NPOs haben keine wirtschaftlichen Eigentümer

11.1 Meldepflichtige Rechtsträger
11.2 Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?
11.2.1 Gemeinnützige GmbH
11.2.2 Vereine
11.2.3 Privatstiftungen
11.2.4 Stiftungen und Fonds gemäß BStFG 2015
11.2.5 Exkurs: Körperschaften öffentlichen Rechts
11.3 Pflichten der Rechtsträger
11.4 Welche Daten sind zu melden?
11.5 Wer kann in das WiEReG-Register einsehen?

Irrtum 12 Alle NPOs werden gleich besteuert

12.1 Allgemeines
12.2 Gemeinnützige Rechtsträger
12.3 Eigennützige Rechtsträger
12.4 Besteuerung eigennütziger vs gemeinnütziger Rechtsträger - Gegenüberstellung

Kapitel 13 ABC der begünstigten Zwecke

13.1 Gemeinnützige Zwecke
13.2 Mildtätige Zwecke
13.3 Kirchliche Zwecke
13.4 Nicht gemeinnützige Zwecke

Anhang

Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Paragrafenverzeichnis


In Zeiten rigoros verkürzter öffentlicher Mittel wird privatem und ehrenamtlichem Engagement wieder ein höherer Stellenwert beigelegt. Dies zieht sich durch alle Lebensbereiche – vom Gesundheits- und Sozialwesen über Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Natur- und Umweltschutz bis hin zu Aktivitäten im Bereich der Nachbarschaftshilfe oder Unterstützungstätigkeiten im Alltag. Dabei rücken Kriterien wie Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit auch bei Non Profit Unternehmen zunehmend in den Vordergrund des Handelns. Zudem wird Engagement im Dienst der Allgemeinheit auch steuerlich durch den Gesetzgeber belohnt. Gemeinnützige Organisationen genießen zahlreiche steuerliche Privilegien. Wer allerdings den gemeinnützigen Status erlangen und anschließend aufrechterhalten will, muss die mitunter komplexen steuerlichen Spielregeln beachten.
Das vorliegende Werk gibt Ihnen einen Überblick über die häufigsten Irrtümer, denen Non Profit Organisationen unterliegen. Es werden dabei die möglichen Rechtsformen sowie die Besonderheiten in den Statuten dargestellt und auf Haftungsfragen der Leitungsorgane und Funktionäre eingegangen. Sie finden auch einen Überblick über die Rechnungslegung und Prüfung von Non Profit Organisationen sowie über die steuerlichen Besonderheiten. Ebenso werden die Behandlung der von einer Non Profit Organisation erhaltenen Tätigkeitsvergütung und Aufwandsentschädigungen, die Auswirkungen der DSGVO, des WiEReG sowie der automatisierten Spendenmeldung für Non Profit Organisationen erläutert. Abschließend wird ein Überblick über die Vorteilhaftigkeit von Non Profit Organisationen gewährt.
Die Überarbeitung der 1. Auflage des vorliegenden Werks ist in den Augen der Autoren aus zwei Gründen erforderlich geworden. Einerseits ist die Neuauflage der Tatsache geschuldet, dass die Finanzverwaltung nun vermehrt die Prüfung von Non Profit Organisationen in ihren Fokus rückt. Die Auswirkungen einer solchen Abgabenprüfung für die betroffenen Organisationen können im Einzelfall gravierend sein, da bspw Statuten nicht rückwirkend saniert werden können und durch eine allfällige Feststellung, dass von vorneherein keine steuerliche Begünstigung iSd §§ 34 ff BAO gegeben war, im Einzelfall beträchtliche (periodenübergreifende) Steuernachzahlungen die Folge sein können. Diese können die betroffene Organisation an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit führen. Gerade deshalb ist eine den gemeinnützigen Vorschriften entsprechende Rechtsgrundlage (Statuten, Satzung, Stiftungsbrief, Gesellschaftsvertrag) ebenso wie eine in Übereinstimmung mit der Rechtsgrundlage „tatsächliche Geschäftsführung“ unerlässlich, um allfälligen negativen Konsequenzen einer Abgabenprüfung vorzubeugen.
Andererseits sind seit der 1. Auflage etliche gesetzliche und sonstige Änderungen/Neuerungen – wie zB das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – in Kraft getreten, denen durch die Überarbeitung Rechnung getragen wurde. So werden bspw der neuen verpflichtenden Spendenmeldung durch spendenempfangende Organisationen, dem Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz, oder auch der Datenschutzgrundverordnung jeweils eigene Kapitel gewidmet, in denen insbesondere auf die Auswirkung der jeweiligen Regelungen auf Non Profit Organisationen eingegangen wird. Im Bereich der Rechnungslegung sind durch das RÄG 2014 einige Neuerungen in Kraft getreten. Darüber hinaus wurde die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse, die Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht unter bestimmten Gegebenheiten eingeführt. Weiters wurden die Vereinsrichtlinien mit dem Wartungs¬erlass 2017 aktualisiert, welche nicht nur für Vereine, sondern für sämtliche Non Profit Organisationen von Bedeutung sind. Zusätzlich wurden Regelungen von den Vereinsrichtlinien in den österreichischen Rechtsbestand überführt, so sieht bspw § 45 Abs 1a BAO nun eine gesetzliche Bestimmung betreffend gesellige Veranstaltungen vor. Auch im Bereich der Stellungnahmen/Fachgutachten ist es zu Neuerungen gekommen, so wurde bspw die AFRAC Stellungnahme 25 erlassen, welche Einzel¬fragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen behandelt.

Wien, im April 2019
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