Buch, Deutsch, 686 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 1060 g
Reihe: Springer-Lehrbuch
Buch, Deutsch, 686 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 1060 g
Reihe: Springer-Lehrbuch
ISBN: 978-3-662-54788-5
Verlag: Springer
Dieses Buch enthält eine Darstellung des examensrelevanten Pflichtfachwissens zum Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zahlreicher aktueller und klassischer Fallbeispiele aus der Rechtsprechung. Das Werk, in das vielfältige Lehr- und Prüfungserfahrungen eingeflossen sind, verbindet stoffliche Grundlagen – Normtexte, Definitionen und Auslegungsprobleme („Streitstände“) – mit dem Ansatz eines Casebooks, welches Studierenden wichtige Leitentscheidungen in der Originalfassung nahebringt. So ist ein durchgängiger Fallbezug gewahrt, der eine optimale Vorbereitung auf Klausuren von der Zwischenprüfung bis zum Examen ermöglicht. Zahlreiche Hinweise aus Rechtsprechung und (gerade auch didaktischer) Literatur erleichtern die eigenständige Vertiefung. „Strafrecht Allgemeiner Teil“ ist der erste Band einer Gesamtdarstellung des materiellen Strafrechts aus einer Hand; er wird ergänzt durch einen Band zum „Besonderen Teil – Nichtvermögensdelikte“ und einen zum „Besonderen Teil – Vermögensdelikte“.
Zielgruppe
Graduate
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Begriffliches; Inhalt der Strafnormen; Quellen des Strafrechts; Unterteilungen.- Funktion des Rechts; Funktion des Strafrechts: Strafzwecke.- Verfassungsrechtliche Grenzen des Strafrechts.- Struktur des vorsätzlichen vollendeten täterschaftlichen Begehungsdelikts; Aufbau und Prüfung einer Straftat.- Grundlagen des Tatbestands.- Strafrechtlicher Handlungsbegriff.- Kausalität.- Objektive Zurechnung.- Täterschaft.- Subjektiver Tatbestand.- Rechtswidrigkeit.- Schuld.- Sonstige Strafvoraussetzungen.- Versuchtes täterschaftliches BegehungsdeliktFahrlässiges Begehungsdelikt, § 15 StGB.- Unechtes Unterlassungsdelikt (Begehen durch Unterlassen), § 13 StGBTeilnahmedelikte (Anstiftung und Beihilfe; Versuch der Beteiligung), §§ 26ff. StGB.- Konkurrenzen.