Beuren Das Al Qaida-Sanktionsregime als Ausübung supranationaler Kompetenzen durch den Sicherheitsrat.



Als internationale Organisation sind die Vereinten Nationen prinzipiell auf die Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten angelegt. Wie können ihnen, wie es der Titel der Arbeit zu unterstellen scheint, dann supranationale Kompetenzen zugeschrieben werden? Eine supranationale Organisation zeichnet sich insbesondere durch die Fähigkeit aus, unter Rückgriff auf einen Anwendungsvorrang vor staatlichem Recht unmittelbar bindende Normen für Individuen erlassen zu können. Tatsächlich haben die Vereinten Nationen bereits diverse supranationale Regelungsregime eingerichtet. Die Arbeit beschäftigt sich sowohl mit der Frage der Legalität als auch der Legitimität dieses Vorgehens, um darauf aufbauend mit einem rechtspolitischen Vorschlag zur künftigen Ausgestaltung entsprechender Regime abzuschließen. Als Anwendungsbeispiel dazu dient das Al Qaida-Sanktionsregime, das den Vereinten Nationen seit Jahren als 'standard setter' in diesem Bereich dient und zugleich ein zentrales Instrument zur Terrorismusbekämpfung darstellt. Durch die Aufnahme des sog. Islamischen Staates in den Kreis der Sanktionsadressaten hat das Regime nochmals seine Bedeutung unterstrichen.
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Weitere Infos & Material


1. Teil: Einleitung

'Global War on Terrorism' – Die Vereinten Nationen als supranationale Organisation? – Gegenstand und Ziel der Arbeit – Gang der Untersuchung

2. Teil: Legalität des Al Qaida-Sanktionsregimes

Die gezielten Sanktionen des Sicherheitsrats – Die rechtliche Beurteilung der gezielten Sanktionen

3. Teil: Legitimität des Al Qaida-Sanktionsregimes

Problemaufriss: Die demokratischen Herausforderungen an die Ausübung supranationaler Hoheitsgewalt – Die Rechtfertigung von Hoheitsgewalt – Die demokratischen Defizite des Al Qaida-Sanktionsregimes – Inklusivität und Publizität als Voraussetzungen eines umfassenden Rechtfertigungsdiskurses – Ergebnis

4. Teil: Ein Reformvorschlag

Die Rechtssetzungsebene – Das 'listing'-Verfahren – Die Rechtsfolgenebene – Die Ausnahmeregelungen – Die Rechtsschutzebene

5. Teil: Schlussbetrachtung

Literatur- und Stichwortverzeichnis


John Beuren studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und sammelte währenddessen u.a. in einer Anwaltskanzlei in Buenos Aires/Argentinien erste Erfahrungen in der juristischen Praxis. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international ausgerichteten Kanzlei in Hamburg und begann mit seinem Promotionsprojekt, für das er mit einem Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung gefördert wurde. Während des anschließenden Rechtsreferendariats am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht absolvierte er u.a. eine Station an der Deutschen Botschaft in Madrid. Nach Abschluss des Promotionsverfahrens und des Zweiten Staatsexamens folgte eine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europa- und Völkerrecht von Prof. Dr. Kotzur an der Universität Hamburg. Seit Oktober 2015 arbeitet Herr Beuren am Verwaltungsgericht Stade als Richter.


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