Buch, Deutsch, Band 6, 169 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 326 g
Reihe: Grundlagen des Strafrechts
Kontinuität und Radikalisierung
Buch, Deutsch, Band 6, 169 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 326 g
Reihe: Grundlagen des Strafrechts
ISBN: 978-3-8487-5631-5
Verlag: Nomos
„alles … ungeheuer spannend … viel neues Material … In der Sache stimme ich … durchgehend zu, insbesondere auch bei der Behandlung des Neukantianismus.“
Prof. (em.). Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin, München
„großartiges Buch …. Materialreichtum und Sicherheit der Beurteilungen beeindruckend“
Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. mult. Günther Jakobs, Bonn
„Eine höchst beeindruckende Leistung, die sowohl ungewöhnlich tiefe Einblicke in das nationalsozialistische (Un-)Rechtsdenken eröffnet als auch ungemein breite Vertrautheit mit der lateinamerikanischen Strafrechtsdoktrin erkennen lässt.“
Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser, M.C.J., Freiburg i. Br.
„. ein gehaltvolles Buch, das für die Bestimmung des Gegenstandes der modernen Strafrechtswissenschaft wichtig ist, jedenfalls werden sollte. Die vorherrschende Meinung und die übliche Arbeitsweise im Strafrecht wird Mühe haben, die Themen aufzunehmen, die hier mit Klarheit ausformuliert wird. … höchst informative Auseinandersetzung mit Zaffaronis Ansichten und dabei ohne jeden vorwurfsvollen Ton.“
Prof. (em.) Dr. Wolfgang Naucke, Frankfurt am Main
„ein gelungenes Werk, von dem ich sehr profitiert habe“
Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Franz Streng, Uni Erlangen Nürnberg
„Beeindruckend… Ein solches Buch zu dieser Zeit empfinde ich als Glücksfall. Entschieden wird der Gegenwartsbezug herausgestellt. Damit wird gleichermaßen entschieden Tendenzen entgegengetreten, das Thema der Strafrechtsgeschichte zu überantworten. Dem Materialreichtum der Schrift wird sich niemand entziehen können.“
Prof. (em.) Dr. Klaus Marxen, Berlin
„Die überaus materialreiche Schrift öffnet die Augen für die Kontinuität des Strafrechts in den Jahren vor, während und nach dem Ende des Nationalsozialismus. Sie zeigt zugleich die – durchaus aktuellen – Gefahren, die von einer Ent-Rationalisierung des Strafrechts und von dem Postulat einer vagen Gemeinschaftsethik als dessen vermeintlicher Grundlage ausgehen.“
Prof. (em.) Dr. Thomas Weigend, Köln